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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern warringham
09.11.2007, 11:45 Uhr

Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße

Hallo,

wer kann mir hierzu etwas sagen:

Ich wohne an einer öffentlichen Straße in einer geschlossenen Ortschaft. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist das Rathaus und ein kleiner Bahnhof. Zwischen diesen beiden Gebäuden sind 8 Parkplätze die bis vor wenigen Tagen von jedem der dort parken wollte kostenfrei nutzbar waren. Vor Monaten bin ich von einem Behörden Mitarbeiter angesprochen worden, den am nächsten zum Rathaus liegenden Parkplatz nicht zu besetzen, da dieser für den Bürgermeister sei. Ich schätze die Arbeit des Bürgermeisters sehr, doch ist er priviligierter als ich, dass ihm dieser Parkplatz zusteht?! Die Öffentlichkeit und ich haben dies ignoriert und nun hat die Behörde 2 Schilder aufgestellt und reserviert 2 Parkplätze mit dem Text:

Dienstfahrzeuge Gemeinde XY

Ich unterstelle mich ungerne der Obrigkeit, wenn dies nicht nötig ist. Wer kann mir sagen, ob ich diese Schilder getrost ignorieren darf? Denn warum soll ich mir als Anwohner einen Parkplatz mühsam suchen müssen, besonders in den Zeiten wo die Behörde nicht arbeitet...in der Woche von 16:00 - 8:00 und das gesamte Wochenende. In diesen Zeiten steht kein Fahrzeug der Gemeinde auf diesen Plätzen.....reseviert sollen sie trotzdem sein! Das kann doch wohl vor keinem Verkehrsgericht im Falle eines Falles stand halten, oder?! Dürfen diese Schilder ignoriert werden? Auch während der Arbeitszeiten der Behörde?

Ich bin sehr gespannt!

Danke schon im vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
09.11.2007, 14:14 Uhr

zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße

Hallo.
lies dir mal den folgenden Thread aus dem Verkehrsportal durch:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=57288&hl=reservierung+stellplatz


So wie du es geschildert hast, ist diese Art von "Privilegierung" des sehr ehrenwerten Herrn Bürgermeisters unzulässig.

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09.11.2007, 15:17 Uhr

zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße

Na dann scheint das ja eine klare Angelegenheit zu sein - wie ich es auch angenommen hatte.

Vielen Dank Euch!

Es sei denn, jemand hat noch einen Gedanken dazu ;-) mehr Meinungen sind natürlich immer hilfreich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.11.2007, 15:44 Uhr

zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße

Als vor Monaten noch kein Schild dort angebracht warm, durftest du dort parken. Der damalige Hinweis des Behörden-Mitarbeiters war insofern unerheblich.

Jetzt ist aber ein Verkehrszeichen dort angebracht, das das Parken nur für Dienstfahrzeuge gestattet, also darfst du dort logischerweise nicht mehr parken. Die einzige Möglichkeit wäre noch zu überprüfen, ob das VZ dort behördlich angeordnet wurde. Davon gehe ich aber mal aus, da die anordnende Behörde wohl die gleiche ist, wie jene, die dort ihre Fahrzeuge parken will.

@ Kahleberger:
»Vor 18 Jahren wurden Privilegien, die sich eine kleine Gruppe von Menschen angeeignet hatten, abgeschaft. Durch eine Revolution!«

Naja, ich würde sagen, dass die Privilegien nur etwas hin- und hergeschaufelt wurden und jetzt von anderen Personen in Anspruch genommen werden.

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09.11.2007, 16:01 Uhr

zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße

Es ist kein Verkehrsschild angebracht! Kein Verkehrszeichen!

Lediglich ein Schild, schwarze Schrift, weisser Grund mit dem Text:

Reserviert für Dienstfahrzeuge der Gemeinde XY

Das kanns doch im öffentlichen Verkehrsraum bindend sein?

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09.11.2007, 18:04 Uhr

zu: Reservierung Parkplätze an öffentlicher Straße

»Es ist kein Verkehrsschild angebracht! Kein Verkehrszeichen!
Lediglich ein Schild, schwarze Schrift, weisser Grund mit dem Text:«


Aber das Schild mit dem Text ist doch ein Verkehrszeichen! Die Beschilderung ist zwar nicht ganz korrekt, denn man müsste entweder das Zeichen "Parkplatz" mit dem Zusatzzeichen "nur für Dienstfahrzeuge der Stadt" anbringen, oder genau umgekehrt ein Zeichen "(eingeschränktes) Haltverbot" mit dem Zusatzzeichen "ausgenommen Dienstfahrzeuge".

Ich halte die Beschilderung dennoch für unmissverständlich und würde es nicht darauf anlegen hier zu parken.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

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Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden