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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Parker Lewis
02.11.2007, 15:07 Uhr

Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, ob Jemand zu folgendem Sachverhalt Hintergrundinfos hat:

Vor Kurzem mußte ich aufgrund eines Notfalls in eine andere Stadt, um dort einen Angehörigen auf der Intensivstation des Krankenhauses zu besuchen.
Ich kenne mich in dieser Stadt nicht aus, wurde spontan angerufen, dass mein Angehöriger dort schwer verletzt liegt und bin sofort los.
Es blieb mir somit verständlicherweise keine Zeit mehr, mich im Internet nach Parkmöglichkeiten zu erkundigen. Ehrlich gesagt, war dies auch das Letzte, an was ich in diesem Moment gedacht habe.
Weder vor dem KH, noch in den Querstrassen habe ich einen Parkplatz gefunden. Überall nur Bewohnerparkplätze. In meiner Not habe ich dann dort geparkt, einen Starfzettel erhalten und muss nun 15 Euro bezahlen. Im KH an der Anmeldung konnte mir ebenfalls keine Auskunft zu Parkmöglichkeiten gegeben werden.

Ich frage mich nun, ob dies nicht schon an Ausnutzung der Notlage grenzt. Ich bin sehr enttäuscht über die städtische Organisation, Freundlichkeit einer Stadt und Unüberlegtheit.

Sicherlich ist dies ein Ausnahmefall, aber gerade im Hinblick auf eine Krankenhausbesuch, sollte dies eine kalkulierbare Situation sein, die eine Stadt doch regeln könnte.
Ich bin bereit, für das Parken zu zahlen: Nur wenn es noch nicht einmal diese Möglichkeit dazu gibt, weiß ich nicht, wie ich über soetwas denken soll.

Ich werde in jedem Fall Widerspruch einlegen und versuche mich auf Sittenwidrigkeit zu berufen.

Was haltet ihr davon?

Gruß
P.L.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.11.2007, 17:22 Uhr

zu: Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Wieso wurde deine Notlage ausgenutzt? Es ist doch eher umgekehrt: Du hast die vermeintliche Notlage ausgenutzt, um nicht lange nach einem Parkplatz suchen zu müssen.

Das Gesetz kennt den rechtfertigenden Notstand: In einer echten Notsituation (z.B. wenn du einen Schwerverletzten ins Krankenhaus bringen willst), hättest du das Parkverbot missachten dürfen. Da du ja aber nur jemanden besuchen wolltest, lag keine Notlage vor. Es ist ja durchaus verständlich, dass man in einer solchen Situation möglichst schnell ins Krankenhaus kommen will, aber der Verletzte auf der Intensivstation war ja in diesem Moment nicht auf deine Hilfe angewiesen, sodass du auch noch 5 Minuten Zeit gehabt hättest, um nach einem Parkplatz zu suchen.

Einen Einspruch mit Sittenwidrigkeit zu begründen, dürfte allenfalls für Heiterkeit auf der Bußgeldstelle sorgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
02.11.2007, 23:25 Uhr

zu: Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Und ich dachte jedes Krankenhaus hätte einen Parkplatz sowohl für Besucher als auch für Mitarbeiter?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.11.2007, 12:30 Uhr

zu: Keine Parkmöglichkeit im Umkreis eines Krankenhauses

Mich würde jetzt auch mal interessieren ob der Parkplatz voll war oder ob es gar keinen gab. Ich habe noch nei ein Krankenhaus komplett ohne Parkplätze gesehen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- am Ende des Radwegs anhält

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt