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Das FAHRTIPPS-Forum
realcar
26.10.2007, 11:59 Uhr
Fahrverbot
hallo,,,
ich habe ein Fahrverbot erhalten ,dass ich nun schon "abgessesen" habe
das fahrverbot war auf ein Monat ausgelegt.
mein FS habe ich am 28 september abgegebn.Nun habe ich ein brief mit meinem FS erhalten,in dem es heißt:das fahrverbot endet am 27.10(24 Uhr)
nun meine frage,,,wann darf ich wieder fahren?von freitag auf samstag nacht oder von samstag auf sonntag nacht?
für antworten wär ich dankabr.
Georg_g
26.10.2007, 12:10 Uhr
zu: Fahrverbot
Jaja, so Datums- und Uhrzeitangaben sind schon eine komplizierte Angelegenheit. ;-)
Kleiner Tipp: 24 Uhr ist eine Stunde nach 23 Uhr. Und 23 Uhr am Samstag, dem 27.10. sollte man erkennen können, oder?
Wenn das Fahrverbot am 27.10. um 24 Uhr endet, dann ist das identisch mit dem 28.10. um 0 Uhr, also Mitternacht in der Nacht von Samstag auf Sonntag.
realcar
26.10.2007, 12:19 Uhr
zu: Fahrverbot
danke für den Roman:)
der letzte Satz hätte mir gerreicht
Crashkid
26.10.2007, 12:21 Uhr
zu: Fahrverbot
Georg wollte halt schon immer gerne Autor werden. Jeder von uns hat doch Träume ;-)
Efreet
26.10.2007, 12:31 Uhr
zu: Fahrverbot
Du kannst sogar eine Stunde länger Autofahren in dieser Nacht. Also wenn du um 2 Uhr Morgens wohin fährst und eine Stunde brauchst bist du um 2 Uhr schon dort.
:)
Georg_g
26.10.2007, 12:42 Uhr
zu: Fahrverbot
Zum Glück werden die Uhren nicht um Mitternacht umgestellt, sonst wäre das Fahrverbot eine Stunde länger, weil ja dann um 24 Uhr erst 23 Uhr wäre, sodass das Fahrverbot erst um 25 Uhr enden würde (bzw. um 24.60 Uhr).
@ realcar: Wenn obiger Beitrag von mir ein Roman war, wie sehen dann bei dir Kurzgeschichten aus?
realcar
26.10.2007, 12:51 Uhr
zu: Fahrverbot
kurz :)
realcar
26.10.2007, 21:22 Uhr
zu: Fahrverbot
@Kahleberger
joa klar war mir da nur nicht ganz sicher!
dieses Beamten_Deutsch erinnert mich irgendwie an Arbeitergeberzeugnisse.hab da mal was kurioses vom Deutschunterricht.
"Er bewies für die Belange der Belegschaft stets Einfühlsvermögen" heißt auf Normalo-Deutsch"Er sucht Sexkontakte bei Betriebsangehörigen"
:) :) :)
Ute
27.10.2007, 06:55 Uhr
zu: Fahrverbot
Es stimmt zwar, dass Beurteilungen (oder wie es heutzutage heißt "Arbeitgeberzeugnisse"), wie sie noch vor 20 Jahren geschrieben wurden, von manchen Arbeitgebern nach einem bestimmten Schema anders ausgelgt werden, als es früher der Fall war, aber das geschieht doch meist nur von den darin geschulten Kräften?! Wenn ich zum Beispiel diesen Satz lese: "Er bewies für die Belange der Belegschaft stets Einfühlsvermögen", dann lese ich das, was auch da steht! (Im wahrsten Sinne des Wortes!)
Aber zurück zum Thema.
"das fahrverbot endet am 27.10(24 Uhr)" - Heißt mit der Letzten Stunde des Tages. Du darfst Dich also am 28. 10. 2007 um 0.00 Uhr in (oder auf?) Dein Fahrzeug setzen und durch die Nacht fahren.
Ute
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Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
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Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
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