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Das FAHRTIPPS-Forum
focusdriver87
22.10.2007, 17:55 Uhr
zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
Hallo,
Kfz über 7,5 t z.G. dürfen doch außerorts maximal 60 KM/H fahren, oder?
In meinem CE Theoriebuch steht:
"Auf Autobahnen dürfen Sie mit einem LKW von 40t z.G. höchstens 80 KM/H fahren"
Kann mich da mal jemand aufklären, wie dies zu verstehen ist!
Vielen Dank!
Mfg
diezge
22.10.2007, 18:13 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
Hallo,
ganz einfach:
Autobahn: 80 km/h
Alle anderen Straßen: 60 km/h (wenn die Geschwindigkeit nicht schon niedriger beschränkt ist)
Zum Beispiel auch Busse ohne Anhänger:
Autobahn: 100 km/h
Alle anderen Straßen: 80 km/h
Gruß,
diezge
tolu
22.10.2007, 19:39 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
die neuen busse erfüllen i.d.R. alle die 100kmh regel.
mal was zur praxis:
lkw fahren oft etwas mehr (85-89). kommt auf den begrenzer an.
auf landstrassen fährt auch kaum ein lkw mit 60. zum glück. wäre auch hinderlich.
busse werden auch erst bei 105 abgeregelt. aber dies nur der vollständigkeit halber.
diezge
22.10.2007, 22:26 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
Hallo Kahleberger,
stimmt, die Kraftfahrstraße hatte ich vergessen.
Also in dem Fall für LKWs über 7,5 t:
Autobahnen und Kraftfahrstraßen: 80 km/h
Alle anderen Straßen: 60 km/h
Wobei sich mir jetzt folgende Frage stellt:
Es gibt ja auch Kraftfahrstraßen, die nur eine Fahrspur pro Richtung und keine bauliche Trennung haben. Sie unterscheiden sich baulich nicht von einer normalen Bundes- oder Landstraße. Was gilt da für die LKWs über 7,5 t? 60 oder 80?
Mich erinnerte es nur an meine letzte Busfahrt, bei der der Busfahrer auf der Autobahn 100 km/h und auf Land- und Bundesstraßen nur noch 80 km/h fuhr.
Gruß,
diezge
Volltreffer
22.10.2007, 22:38 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
Um es noch etwas lustiger zu gestalten, wenn innerorts 70 km/h erlaubt sind, dann darf ich mit dem Lkw dort auch 70 fahren.
carhol
22.10.2007, 22:41 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
>> (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger ... 80 km/h, <<
alles klar?
holger
Volltreffer
22.10.2007, 22:55 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
»1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger
und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t
und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h, «
So, was steht da? Für alle Fzg innerhalb 50 km/h, wenn da aber z.B. 70 km/h innerhalb steht dann darf man doch dort auch 70 fahren, oder?
Danach kommt der Punkt der die Geschwindigkeiten außerhalb regelt, erst dort wird der Lkw über 7,5 t auf 60 km/h beschränkt.
Da innerhalb explizit nicht außerhalb ist gilt innerhalb die 60 km/h eben dann nicht wenn dort 7o km/h steht.
Noch Fragen?
Georg_g
22.10.2007, 23:25 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
Die Begründung dafür, dass man innerorts auch mal schneller fahren darf, ist allerdings eine andere. Das ergibt sich nämlich aus dem Text zu Zeichen 274 ("zulässige Höchstgeschwindigkeit"):
"Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird."
Und wie oben schon angesprochen, gelten die 80 km/h auf Kraftfahrstraßen nur dann, wenn diese eine bauliche Trennung hat.
Volltreffer
22.10.2007, 23:45 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
Macht nix, kommt aufs selbe raus
carhol
23.10.2007, 00:11 Uhr
zu: zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen (CE)
bei uns gab es mal eine ganz normale strasse i.g.o. da durften lkw,krad mit anhänger (v-max auf bab 60km/h) schneller als auf der bab fahren. die war mit 90 ausgeschildert.
holger
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