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Blümchen
09.10.2007, 14:10 Uhr
Zeitliche Vermeidbarkeit - Vorfahrt missachtet
Hallo, habe folgendes Problem:
Als Linksabbieger ein Fahrzeug am Heck gestreift.
Problem für mich: Kreuzung schon 2/3 überquert,
beim Anfahren war kein Auto zu sehen. Straße von rechts einsehbar ca. 75 - 100 m, vermute, dass die Dame mehr als 100 km gefahren ist(erlaubt 70). Sie kam erst nach 75 m(mit ABS) zum Stehen. Angeblich war sie so verdutzt, dass sie einfach weitergefahren ist.
Lt. Polizei bin ich schuld, da ich das Auto nicht gesehen habe. Habe jetzt Widerspruch eingelegt. Habe noch 6 Mon. Probezeit, soll 3 Pkt. bekommen und 60,-- Strafe. Hat jemand ähnlichen Fall mit Urteil etc. - lohnt es sich, vor Gericht zu kämpfen? Es gibt doch auch die Möglichkeit zu bremsen - oder?
Blümchen
10.10.2007, 10:56 Uhr
zu: Zeitliche Vermeidbarkeit - Vorfahrt missachtet
Moin, ich musste anhalten, da von links ein Lkw kam und ihn vorlassen. Danach bin ich losgefahren, und habe kein Auto gesehen. Die Straße rechts verläuft in eine Kurve, daher gehe ich ja davon aus, dass sie so schnell war, dass zwischen gucken und abbiegen noch niemand zu sehen war. An dieser Ecke kracht es aus diesem Grund sehr oft. Der Anwalt meint, wir sollen jetzt Bilder aus dem Auto machen und der Bußgeldstelle vorlegen. Bin gespannt. Mit der Dame hab ich nicht gesprochen - nur die Polizei.
durbanZA
10.10.2007, 14:01 Uhr
zu: Zeitliche Vermeidbarkeit - Vorfahrt missachtet
Die Übertretung der Höchstgeschwindigkeit ist nur schwer oder gar nicht beweisbar- und spielt auch eine untergeordnete Rolle:
Auch einem Fahrzeug, welches zu schnell fährt, mußt Du die Vorfahrt gewähren.
Zivilrechtlich kann durch die überhöhte Geschwindigkeit (so sie denn beweisbar wäre) das Verfahren ein wenig zu Deinen Gunsten u.U. beeinflusst werden.
Der strafrechtliche Vorwurf allerdings bleibt bestehen, und der trifft auch zu, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Dennoch: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand"- Es steht Dir natürlich frei, es mit einem Einspruch zu versuchen, wenn es Dir das Risiko des Scheiterns wert ist.
Blümchen
10.10.2007, 14:55 Uhr
zu: Zeitliche Vermeidbarkeit - Vorfahrt missachtet
Hm, danke für den Beitrag. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn ich abbiege, muss ich das in Etappen tun und nach allen Seiten Ausschau halten, ob nicht irgendwoher ein Auto angeprescht kommt. ? Neulich musste ich Vollbremsung machen, als von einer Brückenabfahrt jemand auf meine Vorfahrtsstraße bog, sonst hätte ich sie hinten voll gerammt. Wer hätte denn da recht bekommen?
lg
Blümchen
durbanZA
10.10.2007, 17:51 Uhr
zu: Zeitliche Vermeidbarkeit - Vorfahrt missachtet
Na ja, wenn es um eine Geschwindigkeitsübertretung von 100 km/h ginge, sähe die Sachlage mitSicherheit anders aus. Aber bei 100 statt 70 bezweifle ich, daß man den Vorwurf der Vorfahrtsmißachtung abstreiten kann- zumal diese Überschreitung ja nichtmal dokumentiert ist.
Als Wartepflichtige(r) obliegt Dir eine erhöhte Sorgfaltspflicht, und bis zu einem gewissen Grad mußt Du mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteinehmer rechnen.
Aber selbst wenn Deiner Unfallgegnerin der Vorwurf gemacht werden würde, zu schnell gefahren zu sein, würde das ja nicht automatisch bedeuten, daß Du von Deinem Vorwurf freigesprochen wirst.
Ein Fahrzeug mit 100 km/h legt in der Sekunde ca. 8 Meter mehr zurück als ein Fahrzeug mit 70 km/h.
Diese relativ geringe Differenzstrecke kann kaum ursächlich für den Unfall sein; selbst, wenn das Fahrzeug 100 km/h gefahren ist, hättest Du es möglicherweise sehen und die Geschwindigkeit richtig einschätzen müssen.
Natürlich kennen wir hier die Unfallspuren nicht, aber es macht auch kaum Sinn zu spekulieren, wenn die Geschwindigkeit der Unfallgegnerin nicht beweisbar ist.
» Neulich musste ich Vollbremsung machen, als von einer Brückenabfahrt jemand auf meine Vorfahrtsstraße bog, sonst hätte ich sie hinten voll gerammt. Wer hätte denn da recht bekommen? «
Vermutlich wäre dem anderen Fahrzeugführer der Vorwurf gemacht worden, die Vorfahrt mißachtet zu haben.
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