Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ronny12
19.09.2007, 21:46 Uhr

Fahrerflucht?



Hallo hoffe mir kann jemand helfen. Bin heute ohne das ich es bemerkt habe einem Fahrradfahrer über den Fuß gefahren. Er klopfte an mein auto und ich dachte er wäre sauer das ich vor ihm abgebogen bin, habe zurück geschaut und mich mit Handzeichen entschuldigt. Ich bin dann nach haus gefahren und 1h später stand die polizei vor meiner tür und beschuldigte mich der fahrerflucht+ Körperverletzung? Hätte ich bemerkt das ich ihn verletzt hätte, hätte ich natürlich angehalten+ geholfen.Hoffe mir kann jemand sagen mit welcher strafe ich rechnen muss?? Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
19.09.2007, 23:36 Uhr

zu: Fahrerflucht?

»Â§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1.
nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.
berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1.
der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
2.
der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3.
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4.
des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.«

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.09.2007, 00:45 Uhr

zu: Fahrerflucht?

Hallo, willkommen im Forum.

Vorab eines: Wie entschuldigt man sich denn per Handzeichen? Na ja, ist hier auch weniger wichtig.

Also, Dir wird folgendes vermutlich tateinheitlich vorgeworfen werden:

Vorrangverletzung (§ 9 Abs. 3 StVO), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).

Es ist hier schwer, genaues über die Strafe zu sagen, da das von vielen Faktoren abhängt. Solltest Du unter 21 Jahre alt sein, ist es möglich, aber nicht zwingend notwenig, daß Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, in diesem Fall würdest Du statt der Geldstrafe die gleiche Anzahl von Sozialstunden bekommen.

Wie schwer war der Radfahrer denn verletzt? Sollten die Verletzungen nicht allzu schwer sein, kannst Du als Richtwerte (!) für die Strafe folgendes annehmen:

- Geldstrafe 30 - 60 Tagessätze
- Entzug der Fahrerlaubnis (nicht zu verwechseln mit Fahrverbot!)
- Anordnung einer Sperrfrist, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (ca. 10 - 14 Monate).

- keine Punkte im VZR, da Entziehung der FE
- keine Ahndung der Owi, da tateinheitlich mit einer Straftat
- vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis Anordnung eines Aufbauseminars.

- Haftpflicht bezahlt vermutlich den Schaden, kann Dich aber bis 5000 Euro in Regreß nehmen

Wie gesagt, ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man nichts genaues sagen. Wundere Dich also nicht, wenn Geldstrafe/ Sperrfrist nach oben oder unten abweichen.
Die Verurteilung wegen der Körperverletzung hängt auch davon ab, ob der Geschädigte Strafantrag stellt oder nicht. Sollte der das nicht tun, kann die Strafe etwas geringer ausfallen. In diesem Sinne wäre vielleicht der erste Schritt ein riesen Blumenstrauß und eine -diesmal verbale- Entschuldigung.

Hier ist auf jeden Fall zu einem Anwalt zu raten, und zwar zu einem, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat (wichtig!).

Soviel dazu, was passiert, wenn es zu einer Verurteilung kommt.

aber:
Zum Tatbestand der "Unfallflucht" gehört Vorsatz .
Dir muß bewiesen werden, daß Du wußtest oder hättest erkennen müssen, daß Du einen Unfall verursacht hast.
Kein Vorsatz - keine Verurteilung.
Mit einem Anwalt kannst Du da am besten ansetzen.

so, ich mach Schluß für heute!
mfG
Durban

Im für Dich günstigesten Fall würde es bei einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit bleiben. Das wären dann 50 Euro und 2 Punkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ronny12
20.09.2007, 08:21 Uhr

zu: Fahrerflucht?

danke schön erst mal habe versucht die Tel.nr. des
Radfahrers raus zu kriegen, polizei gibt mir aber keine Auskunft? Dann hätte ich mich schon mal entschuldigen können

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
20.09.2007, 22:05 Uhr

zu: Fahrerflucht?

Denkst du wirklich, damit wird alles wieder gut? Ja, bei mir hatte man auch schon mal Fahrerflucht begangen. Ich kann nur hoffen, das diese Menschen dafür wenigstens richtig zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ronny12
21.09.2007, 08:23 Uhr

zu: Fahrerflucht?

hätte ich gemerkt das ich ihm über den fuß gefahren bin hätte ich ja auf jeden fall angehalten, also ist es doch legitim das ich mich entschuldigen möchte??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
21.09.2007, 11:03 Uhr

zu: Fahrerflucht?

Er klopfte an mein auto und ich dachte er wäre sauer das ich vor ihm abgebogen bin, habe zurück geschaut...

Vielleicht hättest du mal genauer hinsehen sollen, dan hättest du möglicherweise bemerkt, das er schmezen hat oder etwas in der Art!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
21.09.2007, 12:40 Uhr

zu: Fahrerflucht?

ohne den TE zu ärgern, hab ich mal eine Frage: Merkt man das ECHT nicht, wenn man jemandem über den Fuss fährt ? Ich meine, ein Fuss ist ja auch etwa 5 cm hoch oder so mit Schuh und das müsste doch dann rumplen oder nicht ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
21.09.2007, 13:20 Uhr

zu: Fahrerflucht?

wenn er ihm überhaupt drüber gefahren ist...würde mir ein ärztliches attest geben lassen, an dem fuß müssten ja blessuren zu sehen sein. bzw. reifenabdrücke auf dem schuh...hat der typ zeugen? er kann genausogut behaupten dass du über den fuß gefahren bist, obwohl es nicht stimmt! das muss doch erstmal bewiesen sein, mit ärztlichem gutachten etc. vielleicht haste ihm einfach den weg geschnitten und er hat deswegen überreagiert!? kann doch auch sein!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AndreasH.
23.09.2007, 16:13 Uhr

zu: Fahrerflucht?

hallo erstmal, also ich sehe das ähnlich wie mein "vorschreiber". geh zu einem anwalt und sag gegenüber der polizei mal nix. wer weiß was mit dem typ war, fakt ist, wärst du dem über den fuss gefahren hätte der nicht nur an deine scheibe geklopt. der wär erstmal gesprungen wie doof..... und dann mal ein wort an all die super klugen radfahrer, die ständig auf den strassen rum radeln als wären sie allein. es ist mitlerweile pflicht die radwege zu benutzen und nicht ständig die tour de france mitten in der stadt zu üben!!!
AndreasH.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
24.09.2007, 12:29 Uhr

zu: Fahrerflucht?

@Ronny, ich finde das gut, dass Du zuerst erst mal versuchst, Dich aufrichtig zu entschuldigen. Es muss doch auch mal möglich sein, solche Dinge außergerichtlich zurechtbiegen zu können, insb. wenn die Verletzung nicht groß sein sollte...

@Andreas: Fahr mal mit dem Fahrrad. Dann wirst Du sehen, wie schwierig das ist, sich gefahrlos durch den Verkehr zu winden, und das Gefühl wirst Du hassen, wenn Du dann merkst, wie wenig geschützt ein Radfahrer ist (von denen nicht alle Idioten sind und ständig provokativ Verkehrsregeln missachten).
Ich sag ja immer wieder: jeder sollte sich mit verschiedenen Fahrzeugen durch den Verkehr bewegen - dann lernt man die Perspektiven der "anderen" kennen und das führt am ehesten zur gegenseitigen Rücksichtnahme...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ronny12
24.09.2007, 15:17 Uhr

zu: Fahrerflucht?

hallo also habe mir erst mal einen anwalt für verkehrsrecht genommen, hoffe der kann mir helfen. Ob der radfahrer ernsthaft verletzt ist oder nicht ist ja nicht die frage, wenn ich ihn verletzt habe tut es mir auf jeden fall leid, habe es aber wirklich nicht bemerkt!!!
Er hatte eigentlich auch einen vorgeschriebenen radweg, fuhr aber trotzdem mit seiner frau auf der strasse.
Polizei gibt mir weiterhin keine auskunft, der anwalt beantragt aber akteneinsicht. Danke erst mal für die anteilnahme, meld mich wenn es etwas neues gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
25.09.2007, 17:58 Uhr

zu: Fahrerflucht?

»Zum Tatbestand der "Unfallflucht" gehört Vorsatz .
Dir muß bewiesen werden, daß Du wußtest oder hättest erkennen müssen, daß Du einen Unfall verursacht hast.
«


Vorsatz ist nicht korrekt. Es reicht schon Fahrlässigkeit aus, also "oh, hab ich gar nicht bemerkt".

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- blaue Pkw

- rote Pkw

- grüne Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

In Moorgebieten

An Flussläufen

An Seen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt