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mark92
11.09.2007, 14:05 Uhr
Führerschein ausnahme
Hallo
ich habe von einer Ausnahmeregelung beim Führerschein gehört mit der man den Führerschein bereits früher machen kann als normal wenn es z.B.: keine Busverbindung zur Schule gibt. Meine Frage ich habe einmal die Woche mittagsschule und das um ca 15:30 Uhr. Es gibt zu dieser Zeit aber keinen Bus der fährt. Meint ihr dass es einen Sinn hätte einen Antrag für diese Ausnahme zu stellen oder würde er ganz sicher abgelehnt da es sich nur um einen Tag handelt und ich theoretisch auch 3 Stunden warten könnte
Lambo-Benni
11.09.2007, 14:59 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Du bist 15?
jules17
11.09.2007, 15:24 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Also bei uns kriegt das jeder Depp genehmigt, sogar wenn Busverbindungen bestehen...is aber halt ne ländlichere Gegend. Dürftest eigentlich wegen der fehlenden Busverbindung gute Chancen haben.
seitzes
11.09.2007, 16:53 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Du bist 15... ne auto ausnahmegenehmigung bekommste mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht.
Was willst du denn?
carhol
11.09.2007, 18:06 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
@jules17
hast du auch eine ausnahmegenehmigung ?
holger
durbanZA
11.09.2007, 18:13 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Die Anforderungen an solche Ausnahmegenehmigungen sind sehr hoch; daher wundert mich auch, was jules schreibt.
Es muß bewiesen sein, daß eine Ausnahme vom Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die zwingend notwendig zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz ist.
Aus Bequemlichkeitsgründen wird eine solche Fahrerlaubnis nicht erteilt.
Selbst mit 15 ist (im Extremfall) eine solche Regelung denkbar. Du muß dann aber lückenlos argumentieren, wieso es tatsächlich keine Alternative gibt: Du mußt zeigen, daß der Weg mit dem Fahrrad unzumutbar wäre und daß Mofa bzw. Motorroller nicht in Frage kommt. Außerdem mußt Du aufzeigen, daß Du anders Deiner Schulpflicht nicht nachkommen kannst und daß es keine Möglichkeiten für Fahrgemeinschaften unsw. gibt.
Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, dann ist es möglich, daß eine solche Ausnahme gemacht wird. In der Regel ist das dann mit einer MPU (medizinisch- psychologische Unteruchung) verknüpft.
Üblicherweise bist Du mit einer solchen Ausnahmefahrerlaubnis an bestimmte Strecken; in Deinem Fall Schule und zurück, gebunden.
Jules, mich würde ja glatt interessieren, wo Du wohnst oO
carhol
11.09.2007, 18:27 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
@durban
jetzt hast du mir den ganzen spass verdorben ;-)
holger
durbanZA
11.09.2007, 19:14 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
oh, tut mir leid :) Ich hab die Pointe versaut..
jules17
11.09.2007, 19:37 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
also zunächst mal habe ich keine Ausnahmegenehmigung, ich bin nämlich schon lange keine 17 mehr, wie vielleicht mein name denken lässt...ich wohne in der Oberpfalz und hier ist es mittlerweile üblich, mit 17 den Führerschein zu machen (begleitetes fahren) und dann mpu dazu und in arbeit/schule alleine.
Ein Kumpel von mir hat mich mal gefragt ob er das auch machen kann...habe dann gesagt, er könne es vergessen, weils da ne hervorrangende Busverbindung sowohl zu seiner arbeit als auch zu seiner Berufsschule gab. Hat dann nachgefragt und sofort genehmigt bekommen.
...das Ganze scheiterte dann an der MPU (angeblich wegen Reaktionstest)
jules17
11.09.2007, 19:38 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
eins noch: mit 15 allerdings wirst du Pech haben...ich bezog mich nur auf 17 und ging davon aus, dass du älter bist
carhol
11.09.2007, 21:12 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
also anscheinend doch nicht jeder depp.
und einige hundert € für eine (leicht zu versauende) mpu auszugeben wird auch nicht jeder machen.
denke du hast einfach schamlos übertrieben.
holger
bekennender_fabianer
11.09.2007, 21:40 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Seit wann gibts hier Ausnahmen?Soweit ich weiß,gibts z.B. beim Führerschein mit 17 nicht mal dann eine Ausnahmegenehmigung,wenn man bei der freiw. Feuerwehr ist und weit von der Wache entfernt wohnt....
jules17
11.09.2007, 21:45 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
naja mit jeder depp meinte ich halt wirklich jeden, der 17 ist, bekommt die ausnahme...mpu ist ne andere sache, aber die chance kriegt jeder
durbanZA
11.09.2007, 21:52 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
fabianer:
Für sowas gibt es keine Ausnahme, da gestzlich nicht vorgesehen ist, von der Begleitauflage abzusehen.
Anders ist die Ausnahme vom Mindestalter. Die ist nach § 74 FeV möglich.
Interessant dazu:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleit
linien/BGLL%203.18.htm
mark92
12.09.2007, 12:32 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Ja ich bin 15 ich dachte jetzt nicht an den Autoführerschein sondern an den A1 inzwischen habe ich Dienstag und Mittwoch mittagsschule und nur 1 Bus fährt am Dienstag nach dem Unterricht wie ich zur Schule komme und am Mittwoch rein und raus komme ist mein Problem... Wohne wie Jules17 auf einer ländlicheren Gegend.
durbanZA
12.09.2007, 13:24 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Für eine Ausnahme vom Mindestalter für die FE- Klasse A1 gelten im Prinzio dieselben Voraussetzungen.
Du kannst natürlich mal bei Der Führerscheinstelle Deine Chancen abschätzen.
Eine Ausnahme erscheint mir hier nicht ganz so ebweging wie, wie wir anfangs dachten, für Klasse B.
Sollte die Fsst allerdings eine MPU verlangen, dann wäre diese Ausnahme mit einem nicht unbeträchtlichen finanziellen Aufwand verbunden, wo sich dann die Frage stellen würde, ob sich die ganze Sache noch lohnt.
Ein Anruf bei der Fsst wäre der Versuch auf alle Fälle wert.
mark92
12.09.2007, 17:23 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Was genau muss ich denn unter MPU verstehen? Habe mich mal auf der Homepage meiner FSST umgesehen da steht: Ausnahme sonstiges Mindestalter
45,00 EURO
carhol
12.09.2007, 17:30 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
lies die von durban verlinkte seite, dann hast du schon einen groben überblick.
die ausnahmegenehmigung kostet 45 €, die mpu selber einige hundert.
holger
Volltreffer
13.09.2007, 00:32 Uhr
zu: Führerschein ausnahme
Wieviele hundert Kilometer ist denn die Schule von zuhause entfernt weil es gleich A1 sein soll?
Mofa reicht nicht?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück
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