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Das FAHRTIPPS-Forum
trigger
10.09.2007, 19:10 Uhr
Problem: Verfall der Stunden
Hallo,
habe ein ziemlich großes Problem und zwar:
ich habe am 03.03.05 meinen führerschein begonnen und dann im November 05 meine theorie bestanden. So hatte dann einige private Probleme und habe nicht mehr weiter gemacht - resultat: theorieprüfung verfallen. Okay, habe jetzt weitergemacht und wollte jetzt wissen, ob diese 14 stunden verfallen sind? Denke mal schon oder :(
Habe nur ziemlich probleme mit der fahrschule! Erst meinten die ich müsse die anmeldegebühr nicht mehr zahlen (war vor ca 2 wochen) und müsse nicht mehr so viele theoriestunden machen und nun haben sie heute angerufen und meinten das hätten sie nie gesagt und ich muss anmeldegebühr zahlen und alle 14 std. machen!
Und wenn mir das nich passen würde...sollte ich die fahrschule wechseln! Muss ich fröhlich noch die anmeldegebühr plus die 6 fahrstunden zahlen und kann mir ne neue suchen! Prima!
Verstehe die welt nicht mehr...
Kann jemand weiterhelfen?
carhol
10.09.2007, 20:45 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
brauchst dir ja nur eine neue fs suchen wenn dir das nicht passt.
bei einer neuen wirst du aber auch zahlen müssen.
was die fs gemacht hat, ist berechtigt.
holger
trigger
11.09.2007, 00:08 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
Berechtigt...
Das grenzt schon beinahe an arglistige täuschung. Erst behaupten ich müsse keine gebühr mehr zahlen und weniger stunden leisten, und dann sowas...sonst hätte ich ja sofort eine andere fs genommen, aber die haben mich ja damit gelockt und ziehen mir jetzt das geld aus der tasche...
carhol
11.09.2007, 09:39 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
was habe wir den für aussagen vom te ?
>> ich habe am 03.03.05 meinen führerschein begonnen <<
ist also 2,5 jahre her, glaube kaum das eine fs dann auf den grundbetrag verzichtet.
>> im November 05 meine theorie <<
mittlerweile auch uralt
>> Erst meinten die <<
wer ist die ?
eine unwissende bürogehilfin ? der chef ?
>> meinten das hätten sie nie gesagt <<
manchmal ist der wunsch der vater des gedanken. wenn ich so darüber nachdenke was meine fs so alles falsch verstehen (wollen?) habe ich so meine zweifel an der geschichte.
das ganze scheint mir etwas unglaubwürdig da sich alleine seit 2005 die fahrstundenpreise geändert haben und sowas schriftlich fixiert wird, ausserdem hat die fs genau den gleichen verwaltungsaufwand den sie bei einer "neuanmeldung" hätte, warum also keinen grundbetrag, wenn auch nur einen teil davon?
es wäre also ein neuer vertrag fällig gewesen, denn selbst wenn die fs auf grundbetrag und restliche stunden verzichtet, ist nicht anzunehmen, dass mit dem alten fahrstundenpreis gefahren wird.
sollte nichts schriftliches vorhanden sein, kann te ja wechseln, so wie die fs gesagt hat, ihm entsteht kein schaden dadurch.
ausserdem stört mich die angebliche aussage der fs >> Und wenn mir das nich passen würde...sollte ich die fahrschule wechseln! <<
sowas macht man nur, wenn man, aus welchen gründen auch immer, den fs nicht haben will (und dazu gehört schon einiges).
holger
Ute
11.09.2007, 10:33 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
Nun muß ich auch mal meinen Senf dazu geben. Warum solltest Du nicht noch einmal die Theoriestunden machen? Bei der Prüfung sind sicher neue Fragen, als noch vor 2,5 Jahren?! §1 Gilt immer Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Aber manche Regelungen sind doch nicht immer noch die alten. Es gibt neue Fragebögen und die willst Du doch auch bestehen oder?
Die Welt verstehen, wer tut das heute schon wirklich? Da gibt es immer wieder Sachen, die Dich umhauen, die Dich zurückwerfen. Das kann eine kleine Büroangestellte treffen ebenso wie einen Chef.
Kopf hoch! Wird schon!!!
carhol
11.09.2007, 13:10 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
liebste peg,
bald brauchst du nicht mehr zum fl-lehrgang *smile*
richtig müsste es 12+2 DOPPELSTD. heissen.
das die theo. stunden 2 jahre gültigkeit haben steht nirgendwo.
die bescheinigung ist 2 jahre gültig. in wie weit ein fl diese 2 jahre regelung auch auf seinen unterricht bezieht, ist grundsätzlich seine sache.
die regelung ist etwas "wasserundicht" weil es bei einer erweiterung z.b. von a1 (mit 16,5 gemacht)auf a (mit 17j + 11 monate gemacht) heisst, dass er 6 d-std. grundunterricht + 4 dstd. fachspez. machen muss.
wenn man die 2 jahre gültigkeit des theo. unterrichtes zu grunde legt, bräuchte der fs gar nicht zum unterricht erscheinen.
holger
Ute
14.09.2007, 05:07 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
"WENN sie bis zum 19. Oktober 2007 eine erneute TP ablegen würde?"
Hallo Peg
Meinst Du, sie schafft das bis dahin? Und was ist, wenn sie die wieder verhaut? Wie oft darf man diese eigentlich antreten? Gibt es da wie bei der PP eine Zeitvorgabe?
Ich habe Dir übrigens was gesendet!
Viele Grüße
Ute
carhol
14.09.2007, 16:19 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
bei dir scheint letzte zeit einiges nicht anzukommen.
wird doch wohl nicht gg dahinter stecken ?
holger
Ute
14.09.2007, 19:33 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
@Peg
Schade, das Dich meine Nachricht nicht erreichte. Vielleicht habe ich mich verschrieben. Ich hoffe, es klappt beim nächsten Mal.
Wie ich so sehe, hat Dein Junge einiges in die FS investiert.
Was wäre aber gewesen, wenn er nicht beim ersten Mal die TP besteht? - Um auf meine Frage von oben zu kommen.
Bei der PP muß man nach dreimaligen Nichtbestehen eine längere Pause machen. Wie ist das eigentlich bei der TP? Muß man nach mehrmaligen nichtbestehen noch weitere Stunden nehmen? Wie lang muß die Pause zwischen den einzelnen Prügungen sein. Gibt es da auch Richtlinien?
carhol
14.09.2007, 22:12 Uhr
zu: Problem: Verfall der Stunden
gleiche regelung wie bei der pp.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?
Auf Brücken
Auf stark befahrenen Strecken
Auf Strecken, die durch Wald führen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Vor Bordsteinabsenkungen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
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