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Anni89
08.09.2007, 13:23 Uhr
Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Huhu,
wie es die Überschrift schon sagt habe ich einem Streifenwagen der Polizei übel die Vorfahrt genommen. Es kam zu keinem Unfall, da die Polizei gerade noch ausweichen konnte. Daraufhin haben sie meine Daten aufgenommen und ich habe einen Zettel unterschrieben auf dem stand das ich den Verstoß der Vorfahrt zugebe. Der Polizeibeamte meinte das ich in den nächsten Tagen eine Bescheid mit weiteren Einzelheiten zugeschickt bekäme. Dummerweise habe ich noch einen Monat Probezeit. Kann mir jemand von euch sagen was auf mich zukommt? Bußgeld? Punkte? Fahrverbot? Ich hab keine Ahnung. Freu mich auf eure Antworten. Danke! Anne
Crashkid
08.09.2007, 13:45 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Wie war denn die Vorfahrt geregelt? Rechts vor links, oder durch ein Schild?
In Frage kämen die folgenden Formulierungen:
Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. (50 Euro, 3 Punkte)
oder:
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 (ebenfalls 50 Euro, 3 Punkte)
Das entscheidende ist hierbei die Gefährdung. Da der Polizist dir allerdings keine 25 Euro Verwarnungsgeld angeboten hat sondern sagte dass du Post bekommst gehe ich davon aus, dass du an der Gefährdung nicht vorbeikommst.
Du ahst ja selbstgeschrieben, dass der Streifenwagen ausweichen musste. In diesem Fall würdest du an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen und deine PZ verlängert sich auf 4 Jahre.
Crashkid
Anni89
08.09.2007, 13:56 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
also ich hatte ein vorfahrt achten schild un der polizist war auf der vorfahrtsstraße ich wollte nach links abiegen und hab nicht gesehen das von rechts ein auto kam. Ist das dein ernst mit dem Aufbauseminar? Ohhhh nein
Crashkid
08.09.2007, 14:47 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Es kommt im Prinzip darauf an was die Polizisten in ihren Bericht schreiben.
Möglich wäre theoretisch auch:
"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206." (25 Euro, keine Punkte)
Allerdings hätte der Polizist dann vermutlich direkt die 25 Euro kassiert. Da du aber einen Bescheid per Post bekommst würde ich von einem Bußgeld ausgehen. In diesem Fall würdest du and em Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung nicht vorbeikommen.
Schade um das Geld, ich musste da auch durch ;-)
durbanZA
08.09.2007, 17:08 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Das Bezahlen eines Verwarngeldes vor Ort ist nicht in allen Bundesländern möglich, weshalb such daraus nur bedingt Rückschlüsse ziehen lassen.
Allzu große Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen: Wenn der Streifenwagen ausweichen musste, dann ist der konkrete Gefährdungstatbestand gegeben, was einen A Verstoß darstellen und die Probezeitkonsequenzen nach sich ziehen würde.
Crashkid
08.09.2007, 17:13 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Danke für die Korrektur, wusste gar nicht dass man das Verwarngeld nicht überall sofort bezahlen kann.
Allerdingfs sollte das in diesem Fall wohl kaum etwas ändern.
durbanZA
08.09.2007, 17:34 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Da hast Du wohl recht. Eigentlich wäre es mal interessant, herauszukriegen, in welchen Ländern das sofortige Bezahlen möglich ist.
Anni89
08.09.2007, 18:33 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
danke, für eure Antworten. bin mal gespannt was rauskommt, naja dann bin jetzt wenigstens mal auf alles mögliche vorbereitet. das ist aber echt wieder typisch, hab mir die ganze zeit nichts zu schulde kommen lassen und dann nehm ich der POLIZEI die Vorfahrt, schön dumm.
durbanZA
08.09.2007, 19:11 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
dabei sind die meisten Polizeiwagen gar nicht so unauffällig :P
bekennender_fabianer
08.09.2007, 22:55 Uhr
zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!
Sowas kann jedem passieren,dass man ein anderes Auto übersieht.Aber das ist natürlich Pech,wenns grade dann die Bullen sind....
Aber die Cops sind selber nicht besser.Meine Freundin wäre mal fast in ne Bullenkarre gefahren,weil die plötzlich ohne zu blinken am Straßenrand gehalten haben(Bei denen ist prinzipiell der Blinker kaputt...)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf
- erst nach dem Motorrad abbiegen
- als Erster abbiegen
- vor dem gelben Pkw abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?
Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern
Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen
Gegenüber Kindern
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