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07.08.2007, 10:42 Uhr

Fahrerlaubniss contra Führerschein

Guten Tag,
ich besitze einen rechtmässig erworbene Fahrerlaubniss dokumentiert mit EU Karte Klasse B aus Polen.Darin vermerkt in Spalte 10: sinng.übersetzt:"Fahrerlaubniss erteilt am 10.03.2007".Die eigentliche jetzt vorliegende EU Karte ist am 05.06.2007 ausgestellt.(Die Datum sind beispielhaft).
Wäre ich nun in der Zeit von der Erteilung der Fahrerlaubniss bis zur Ausgabe der EU Karte ohne Führersxchein gefahren(ordnungswidrig) oder ohne Fahrerlaubniss(Straftat)??
Meine Meinung: Da die gültige Fahrerkaubniss erteilt war sich eben nur die endgültige EU Karte noch imdruck befand war duies kein Fahren ohne Fahrerlaubniss ich will jedoch mal von euch wissen wie das in DE geregelt ist...
gruss klaus

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge