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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ShadowtC
03.08.2007, 01:50 Uhr

Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Moin!

Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein der Klassen 1a und 3, vorher schon 3 Jahre Klasse 4.

Ich will mir jetzt eine größere Maschine mit 50PS zulegen.

Nach altem Recht hätte ich ja nach 2 Jahren und 1000km mit einem Fahrzeug der Klasse 1a meinen Lappen umschreiben lassen können.

Jetzt lese ich aber das ab dem 25 Lebensjahr und min 2 Jahren Klasse A1 (oder wie die beschränkte Version heisst) automatisch die Klasse A greift.

Muss ich also meinen Schein gar nicht mehr umschreiben lassen?? Oder doch weil ich einfach den alten Schein habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnurre
03.08.2007, 02:09 Uhr

zu: Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Guten Morgen, du kannst beruhigt mit deinem FS die Klasse A fahren. Bei den alten FS´en des EG-Modells gilt das Recht der Besitzstandswahrung. In den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinäquivalenzen) ist die Klasse A1 (nach dem 31.12.1989 erworben) aufgeführt und schließt dann die Klasse A(unbeschränkt) ein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen