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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern denise882
01.08.2007, 14:45 Uhr

Ummeldefrist von einem Pkw

Hallo,
also meine Frage wäre, wie lang ich Zeit habe mein Auto bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt(NRW,Siegburg) umzumelden.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2007, 15:03 Uhr

zu: Ummeldefrist von einem Pkw

Grundsätzlich sollte das unverzüglich geschehen. (Halterwechsel oder Wohnortwechsel)

Wenn Du nur vorübergehend den Standort des Kraftfahrzeugs verlegst (z.B wegen einem Praktikum), braucht es nur umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate dauern wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Kräftig Gas geben

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen