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Pigge
26.07.2007, 13:18 Uhr
Verlängerung der Klassen C1 und C1E
In meinem Führerschein ist für die o.g. Klassen KEIN Ablaufdatum (in Spalte 11) eingetragen, obwohl in §23 (1) FeV etwas anderes steht.
Ich habe sowohl die "alte" Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erworben 1972) als auch die der Klasse 2 (erworben 1975).
Ich bin jetzt 53 Jahre alt und habe die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE (Ablauf in 2003) NICHT verlängern lassen.
Welche Fahrzeuge darf ich denn nun fahren?
Bananensplit
26.07.2007, 14:30 Uhr
zu: Verlängerung der Klassen C1 und C1E
Hallo Pigge!
Also wie genau da der Fall aussieht, weiss ich leider auch nicht. Ich kann mir jedoch denken, dass die Klasse C1 für dich vielleicht unbefristet ist, weil man mit dem alten 3er Führerschein sowiso Fahrzeuge mit bis zu 7,5t fahren darf. Hättest du jetzt keinen neuen EU Führerschein, wäre dieser ja auch unbefristet gültig. Wie es mit der Klasse C1E aussieht weiss ich leider auch nicht, da man selbst mit dem alten 3er Führerschein nicht bis zu 12t fahren darf.
Am besten du erkundigst dich mal bei deiner zuständigen Behörde und gehst auf nummer sicher. Wenn du jedoch eh nur noch normale PKW fährst, dann würde sich der Weg nicht lohnen und du kannst es dir auch schenken.
Eine Frage aber noch:
In deiner Threadüberschrift steht "Verlängerung der Klassen C1 und C1E". In deinem Text hier oben jedoch C und CE. Welche Klassen meinst du denn jetzt? Wenn C abläuft läuft, laufen ja auch automatisch die anderen Klassen ab würde ich mal sagen.
Pigge
26.07.2007, 15:25 Uhr
zu: Verlängerung der Klassen C1 und C1E
@Bananensplit
Vielen Dank für die Antwort!
Zur Klarstellung (habe mich unklar ausgedrückt - entschuldige bitte):
In meinem Führerschein steht hinter den Klassen C und CE in der Spalte 11 ein Ablaufdatum, das mittlerweile überschritten ist, das ich aber nicht verlängert habe, weil ich diese Fahrerlaubnisse nie gebraucht habe.
Hinter den Klassen C1 und C1E steht KEIN Ablaufdatum - ich weiß aber nicht, ob die Nicht-Verlängerung der Klassen C und CE einen Einfluss auf die Gültigkeit der Klassen CE und C1E hat - deshalb habe ich dies vorsorglich erwähnt ...
bs01
26.07.2007, 20:47 Uhr
zu: Verlängerung der Klassen C1 und C1E
Hallo Pigge,
deine Klasse C1 und C1E gelten unbefristet, da in deinem Fall ja die Umstellung durch die alte Klasse 3 stattgefunden hat.
Fahrerlaubnisse C1 und C1E die jetzt erteilt werden gelten bis zum 50. Geburtstag des Inhabers und müssen dann verlängert werden.
Deine Klasse C und CE ist abgelaufen und kann (da 2 Jahre schon rum sind) auch nicht mehr aktiviert werden. In diesem Fall müsstest du eine erneute Prüfung (Theorie und Praxis) ablegen - was du ja aber nicht vor hast ;-).
Gruß
bs01
Volltreffer
26.07.2007, 21:17 Uhr
zu: Verlängerung der Klassen C1 und C1E
wie von bs01 beschrieben, du darfst vierachsige Züge bis Ges.Masse von 12t und dreiachsige Züge bei durchgängiger Bremse bis 18,75 t fahren.
Hexer
26.07.2007, 22:15 Uhr
zu: Verlängerung der Klassen C1 und C1E
nein, darf er nicht da er kein CE/79 eingetragen hat!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte
Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Grundstückseinfahrten
Kreuzungen
Bahnübergänge
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