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durbanZA
23.07.2007, 23:15 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
Na dann, weiterhin gut Fahrt. Genieße Deine Tageskarte und laß Dich nicht so leicht reizen, das ist ungesund.
MfG
Durban :)
Lambo-Benni
24.07.2007, 05:27 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
Gratulation zur erfolgreichen MEisterung eines Problems.
Efreet
24.07.2007, 08:05 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
Hättest du einfach gewartet, hätte sich die Sache wohl für jeden ohne Probleme gelöst.
Der Busfahrer hat sich zwar falsch verhalten, genau wie du, nur dass er jetzt Ärger mit seinem Arbeitgeber hat.
corsa-ultrablau
24.07.2007, 10:02 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
Ich hoffe, Du entschuldigst Dich bei dem Busfahrer (falls Du es nicht schon getan hast). Da er jetzt ebenfalls ein kleines Problem am Hals hat (und zwar einen verärgerten Arbeitgeber), hast Du bestimmt Verständnis für ihn.
Mishka
24.07.2007, 13:44 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
wieso sollte sie das tun? der busfahrer kann doch froh sein, dass er mit seiner unfairen und provokanten verhaltensweise, seinen job noch weiter ausführen darf ;) wer weiß was der sich sonst so leistet, weil ihm langweilig ist auf seinem sitz...ich würde es auf sich beruhen lassen und gut ist!
Volltreffer
24.07.2007, 22:15 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
»@Volltreffer
Ich möchte dich an das Progessive fahren im Strassenverkehr erinnern. Vorrauschauend fahren und mit den Fehlern von anderen rechnen.;-) Anscheinend hast du es vergessen. Das macht nichts, der Busfahrer hat es auch getan.
Vll. solltest du mal selber über dich gedanken machen. Dein Verhalten fand ich ehrlich gesagt sehr kaltherzig. Ausserdem kehr du mal lieber voher an deiner eigenen Haustür bevor du auf andere rumhackst. Denk du mal lieber über dein eigenes Verhalten nach. Ich meine es nur im Guten!!
«
Sicherlich meintest du defensives Fahren, egal, das war ja auch gar nicht das Thema.
Gilt dein Sätzelein nur für andere oder auch für dich selbst?
Oder hattest du nur die gute Kinderstube halt so vergessen?
Wie du dich nach deiner Beschreibung verhalten hast, das war mein Thema, ob kaltherzig oder nicht, das war das was ich keinesfalls gutheißen konnte.
Momentan sieht es ja so aus als hättest du viel Glück gehabt, zumindest so lange bis der von dir Beleidigte vielleicht des Zusammenstauchens überdrüssig und sich das mit der Anzeige doch noch überlegt, oder bis du im Übermut eingedenk dessen wie gut du davon gekommen bist beim nächsten wieder über die Stränge schlägst und der nicht mit rechtlichen Schritten zögert.
Deine beschriebenen Probleme hatte ich noch nie, habe bis dato noch keinen Unfall verschuldet und auch keine Punkte, fahre wahrscheinlich schon ein paar Jährchen länger als du, woher also nimmst du dir das Recht mich bar jeden Wissens ob meiner Fahrweise zu tadeln?
Das was ich aufzeigen wollte war doch folgendes, jemand behauptet über irgendwen irgendwas und das wird dann ungeprüft so übernommen und führt dann zu Konsequenzen ohne das der andere sich auch nur im geringsten dazu äußern oder gar rechtfertigen kann.
Will sagen, es wäre sicher interessant gewesen die Sicht des Busfahrers zu hören, aber der war ja sowieso schuld wie hier einige wissen obwohl sie nicht dabei waren.
ES gibt immer zwei Seiten, wobei die mutmaßliche OWi des Busfahrers gar nicht Gegenstand war, sondern dein ausfallendes Verhalten.
Naja, vielleicht geht es euch ja auch mal so, irgendwer ist frech zu euch und haut euch noch obendrein in die Pfanne und ihr habt den Ärger am Hals, dann vielleicht kommt ihr dann dahinter was ich überhaupt meine.
Crashkid
26.07.2007, 17:40 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
"wieso sollte sie das tun? der busfahrer kann doch froh sein, dass er mit seiner unfairen und provokanten verhaltensweise, seinen job noch weiter ausführen darf ;) wer weiß was der sich sonst so leistet, weil ihm langweilig ist auf seinem sitz...ich würde es auf sich beruhen lassen und gut ist!"
Das solltest du tun weil DU froh sein solltest, dass du keine Strafanzeige wegen Beleidigung am Hals hast. Der Busfahrer hätte für seine begangene Ordnungwiedrigkeit vielleicht 15 Euro bezahlt. Du mit deinem Mittelfinger hingegen hast eine Straftat begangen, welche unter Umständen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Volltreffer
26.07.2007, 21:13 Uhr
zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*
@ Crashi, GENAU DAS ist der Punkt!
Wenn jemand z.B. im Baumarkt klaut bekommt der ja auch keine mildernde Umstände weil vielleicht der der ihn erwischt hat jemand angerempelte.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
Sie dürfen parken
Sie dürfen halten
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