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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
20.07.2007, 19:36 Uhr

Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Hätte mal eine Frage zu diesem Verbotsschild "Kfz über 3,5 t z.G." mit dem abgebildeten LKW!

Wird die z.G. vom Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet? oder darf Zugfahrzeug und Anhänger einzeln 3,5t z.G. haben?

Wir doch eher zusammengerechnet oder?

Danke!



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rock-Keks
20.07.2007, 20:34 Uhr

zu: Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Der gesamte Zug dar nicht mehr als 3.5t wiegen.. die zulässige Gesamtmasse wird zusammen gerechnet

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nur zum Überholen überqueren

- nicht überqueren oder über ihr fahren