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Das FAHRTIPPS-Forum
xsky
07.07.2007, 17:07 Uhr
Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
Hallo!
Nach 25 Jahren Unbescholtenheit hat es mich nun erwischt!
Sachlage: Ich habe beim Überholen eines parkenden Fahrzeugs dessen Spiegel gestreift. Habe bei der nächsten Gelegenheit gewendet, nochmal gewendet und direkt hinter dem betroffenen Fahrzeug geparkt. Mein Spiegel hatte sich eingeklappt (kein Schaden) und am Spiegel des parkenden waren keine Glasschäden, Kratzer oder Brüche. Ich stand da eine Weile und es kam auch keiner zu mir. Da dachte ich: "Wo kein Schaden, da kein Unfall, da keine Unfallflucht". Auf meinem Rückweg kam ich nochmal an dem Auto vorbei und schaute noch ein zweites Mal.
Zugegeben, keine geistige Meisterleistung ... aber an dem Tag stand ich ohnehin arg unter Strom wegen einer Diplomhauptprüfung!
Heute, mehr als 3 Wochen später, kam dann die Quittung: Vorladung zur Beschuldigtenbefragung.
Nun die Fragen:
- Was erwartet mich da wohl an Strafe?
- Hebt die Polizei den beschädigten Spiegel als Beweismittel auf? Könnte mir gut vorstellen, dass der hinterher beschädigt wurde zum Versicherung Abkassieren. Lang genug stand ich ja da um mein Nummernschild zu notieren.
- Sollte ich vor der Befragung einen Anwalt konsultieren, um meine Aussagen "geschickt" zu wählen? In einem anderen Versicherungsfall lagen zwischen der Formulierung "ich übergab meiner Freunding das Fernglas" und "ich überließ meiner Freunding das Fernglas" 500€ Versicherungsleistung ;)
xsky
07.07.2007, 17:09 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;
Oh nein ... warum ist das jetzt im falschen Unterforum gelandet. Gibts hier Moderatoren, die soetwas verschieben?
xsky
07.07.2007, 17:12 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;
Ah ok ... es reicht nicht im entsprechenden Unterforen zu sein und "neuen Beitrag schreiben" zu drücken. Wenn das jemand dazu befähigtes liest bitte alles löschen ;)
Alex
07.07.2007, 18:08 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
Warte doch mal ab was passiert.
Wenn die Sache weitergeht wirst du nicht um einen Anwalt + Gutachter herumkommen.
Also pass auch gut auf deinen Spiegel auf Gutachter kann so ziemlich alles feststellen also acuh, ob du wirklich den anderen Spiegel beschädigt haben kannst...
gruß
Alex
MrMurphy
08.07.2007, 08:49 Uhr
Mal wieder nur die üblichen Ausreden
Hallo,
mal wieder die zwei üblichen Ausreden bei Unfallflucht, die aber nichts bringen werden.
1. Ich habe einen wichtigen Grund, warum ich nicht warten konnte.
Das spielt keine Rolle. Wenn der Unfallflüchtige unter Zeitdruck war hätte er ja sofort die Polizei rufen können. Da niemand einen Unfall und den damit verbundenen Zeitaufwand einplant, könnte mit dem Argument jeder ungestraft Fahrerflucht begehen.
2. Der Geschädigte verfälscht das Schadensbild zu seinen Gunsten und dadurch wird der Unfallflüchtige zum Opfer.
Solche Behauptungen eines Unfallflüchtigen finde ich perfide und rücksichtslos.
Wenn der Unfallverursacher so einen Verdacht hat, kann er ihn ja von vornherein ausräumen, indem er eben keine Unfallflucht begeht und im Zweifel die Polizei ruft.
Ganz im Gegenteil hat der Unfallverursacher durch die Unfallflucht die Möglichkeit, die Unfallschäden an seinem Fahrzeug zu vermindern, damit sie nicht mehr zum Schädensbild beim geschädigten Fahrzeug passen, um dann genau mit solchen "Argumenten" zu kommen, falls er doch noch nachträglich erwischt wird.
Von daher ist Alex Ratschlag natürlich Kokolores, da niemand feststellen kann, ob der Spiegel von xsky nicht bereits direkt nach dem Unfall repariert wurde.
Außerdem kann ich in diesem Fall überhaupt keinen Vorteil des Geschädigten sehen. Warum sollte er seinen Spiegel zerstören und dann Geld kassieren, um genau den Ursprungszustand wieder herzustellen? Was für einen Gewinn hätte er dadurch?
Gruss
MrMurphy
Crashkid
08.07.2007, 12:43 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
Amen
durbanZA
08.07.2007, 12:59 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
Hallo,
willkommen im Forum.
Du wirst hier einer Straftat nach § 142 StGB beschuldigt, das sollte man ncht auf die leiche Schulter nehmen.
Die Feststellungspflicht hast Du völlig vernachlässigt. Jetzt muß man allerdings zu Gute halten, daß der Schden gering zu sein scheint und der Unfall (um einen solchen handelt es sich allerdings) im ruhenden Verkehr stattfand.
Worauf es bei der Strafbemessung ankommt, ist die Höhe des Schadens. Weißt Du schon etwas darüber? Falls der Schaden Deiner Meinung nach zu hoch angesetzt sein sollte, steht es Dir frei, einen Gutachter zu beauftragen, das erhöht die Prozeßkosten natürlich um einiges.
» - Was erwartet mich da wohl an Strafe? «
Kommt auf die Höhe des Schadens an. Nach Deiner Schilderung würde ich auf irgendetwas zwischen 15 und 30 Tagessätzen tippen; ein Fahrverbot wäre u.U. auch denkbar.
» - Hebt die Polizei den beschädigten Spiegel als Beweismittel auf? Könnte mir gut vorstellen, dass der hinterher beschädigt wurde zum Versicherung Abkassieren. Lang genug stand ich ja da um mein Nummernschild zu notieren. «
Üblicherweise werden Photos geschossen. Die für Dich ungünstige Situation hast Du -ohne Dir zu nahe treten zu wollen- Dir mit der Vernachlässigung der Wartepflicht selbst geschaffen.
» - Sollte ich vor der Befragung einen Anwalt konsultieren, um meine Aussagen "geschickt" zu wählen? «
Tja- da ist es schwer, einen Rat zu geben. Anwalt ist gut- kostet aber auch. Ich würde mal abwarten, wie hoch die zivilrechtliche Forderug sein wird.
Wie war denn die Diplomprüfung?
MfG
Durban
xsky
08.07.2007, 13:30 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;
Die Diplomprüfung verlief wenigstens optimal :D
Und vor diesem Hintergrund kann ich mit so ziemlich allem leben. 1 Monat Fahradfahren täte meiner Figur auch mal gut und solange der Betrag dreistellig bleibt stellt es keine existenzielle Bedrohung dar. Mit 15-30 Tagessätzen bin ich als Noch-Student natürlich besser bedient.
Vor was ich Angst habe: Kommt sowas ins Führungszeugnis? Das wollte ich eigentlich sauber halten. Zum Schluss steht da einfach "Fahrerflucht" und der Arbeitgeber weiß nicht ob ich einen Spiegel verkratzt oder ein Kind angefahren hab ...
Ich könnt mich nur beißen, dass ich keine Fotos gemacht habe. Das aller Intelligenteste wäre natürlich gewesen bei der Polizei telefonisch meine Daten zu hinterlassen. Naja, aus Fehlern lernt man.
Ich hätte ja auch keine Bedenken gehabt mich "zu stellen", da ich mir ja schon im Klaren über den Zweck einer Versicherung bin. Wozu wäre ich sonst nochmal zurückgefahren. Aber es war halt null zu sehen.
Über die Höhe des "Schadens" weiß ich noch nichts. Es war ein ziemlich alter Renault ... sehr wahrscheinlich ohne elektrisch verstellbaren Spiegel. Also selbst das Ding total zu ersetzen kann nicht die Welt sein.
Ich habe auch gleich 4 promovierte Juristen in der nahen Verwandschaft; nur ist mir das halt auch ein Stück weit peinlich :D
Danke für eure Hilfe und das Teilen eures Wissens.
durbanZA
08.07.2007, 14:14 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
» Die Diplomprüfung verlief wenigstens optimal «
Na dann ehrzlichen Glückwunsch
» Ich habe auch gleich 4 promovierte Juristen in der nahen Verwandschaft; nur ist mir das halt auch ein Stück weit peinlich :D «
Na dann ist ja kostengünstige juristische Unterstützung in Aussicht :)
Ins Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen ab 90 TS, was hier aber eigentlich nicht zu erwarten ist. Dennoch würde ein Urteil im Bundeszentralregister gespeichert werden; diese Informationen wären dann aber nur Gerichten zugänglich. Von daher mußt Du Dir in dieser Hinsicht keine Sorgen machen.
Alles in allem war das eine Sch***- Aktion. Mir ist auch schon öfter jemand ins Auto gefahren und dann abgehauen, ein Verhalten, daß ich kein bisschen nachvollziehen kann. Passiert jedem mal, kein großes Ding, dafür hat man Haftpflicht. Aber abzuhauen ist eine schwache Leistung.
Na ja, immerhin hast Du hier den Schaden (oberflächlich) begutachtet und der schien ja in der Tat nicht groß gewesen zu sein (wir hatten auch hier schon den Satz "Durch den Rückspiegel konnte ich keinen Schaden erkennen!"). Fürs nächste mal weißt Du es besser.
Hier im Forum darf keine konkrete Rechtsberatung gegeben werden, aber ich sag mal so viel:
Wenn man sich schon vorab mit dem Geschädigten in Verbindung setzt und sich bemüht, die Sache möglichst schnell und unbürokratisch aus der Welt zu schaffen (den Streitwert begleichen usw.), dann wäre es bei einem geringen Schaden auch denkbar, daß die StA das Verfahren einstellt.
mfG
Durban
Alex
08.07.2007, 14:51 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
@MrMurphy
Kokolores also? Du meinst also ein Gutachter kann nicht feststellen wo der Schaden herkommt.....ich dachte immer das wär der Sinn vom Gutachter bestellen.
xsky
09.07.2007, 10:21 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;)
@Durban
Noch eine gute Idee auf die ich hätte kommen können. Ich werde morgen mal einen Zettel einwerfen um Kontakt aufzunehmen. Dann höre ich auch mal um was es genau geht. Klingeln möchte ich nicht unbedingt. Wer weiß, wie die vielleicht drauf sind. Erstmal am Telefon sondieren ;)
Die Befragung ist erst nächste Woche; evtl. bekomm ich das ja noch vorher geregelt.
xsky
17.07.2007, 09:36 Uhr
zu: Wegen "Totsünde" (Unfallflucht) angezeigt ... Hilfe!!! ;
So ich war nu bei der Polizei wo ein wirklich netter Herr meine Aussage aufnahm. Der Schaden beläuft sich auf 300€. Wegen meinem Verhalten, das auch von Zeugen so bestätigt wurde, geht er davon aus, dass ich wenig in Richtung Fahrerflucht zu befürchten hätte. Ist das richtig? Ich dachte, da wäre ich jetzt auf jeden Fall dran?
Aber die Aussage über den Schaden ist schon geil. Der Spiegel hat einen leichten Riss im Plastikgehäuse, womit ich leben kann.
Gleichzeitig soll ich das Auto gestreift haben!!!
Also ich soll weit genug weg gewesen sein, dass sein Spiegel nur einen leichten Riss und meiner garkeinen Schaden hat ... aber das Auto hab ich gestreift? Die Autos sind in etwa gleich hoch und haben den Spiegel in gleicher Höhe.
Es wurden dann noch Fotos von meinem Auto gemacht, um dessen Schadenlosigkeit zu dokumentieren.
Aber wie schon erwähnt wurde: Hätte ich an dem Tag richtig geschaltet hätte es zu soetwas garnicht erst kommen können.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte
Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?
Defekte Schlussleuchten
Unzureichende Bremswirkung
Abgefahrene Reifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?
Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege
Entgegenkommende Kraftfahrzeuge
Entgegenkommende Radfahrer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- in keinem Fall vorbeifahren
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
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