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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
03.07.2007, 12:39 Uhr

Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

Guten Mittag,

ich habe folgende Frage. Ein Verwarn- bzw. Bußgeld bis maximal 40 Euro, hat das immer keine Auswirkungen auf die Probezeit, egal aus welchem Grund man das Geld bezahlen muss? (Also z.B. Falschparken oder Blitzer - hauptsache man bleibt unter 40 Euro?!)

MfG

condomat :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.07.2007, 18:56 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

:-)

aber lass es jetzt nicht drauf ankommen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.07.2007, 20:04 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?

:-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.07.2007, 20:52 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

um mal ein paar Beispiele zu nennen:

Verstöße im Verwarngeldbereich (keine Auswirkungen auf Probezeit):
- einfache Parkverstöße
- verbotswidriges Abbiegen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen bis einschl. 20 km/h

B- Verstöße (Anordnung eines Aufbauseminars und PZ- VErlängerung beim 2. Verstoß dieser Kategorie)
- Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
- Unzulässiges Parken, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wurde
- Fahren ohne Kennzeichen

A- Verstöße (hat Anordnung eines Aufbausemianrs und PZ- VErängerung zwingend zur Folge)
- Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstöße
- Mißachtung von polizeilichen Haltegeboten
- Verbotswidriges Überholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
04.07.2007, 12:10 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

Hallöchen,

na ich bedank mich recht herzlich, bin jetzt um einiges schlauer! *smile*
Sagen wir mal so, ich denke ich bin noch mit einem blauen Auge davon gekommen, erstmal abwarten ob da überhaupt ein Brief kommt, und wenn ja wie teuer.

MfG

condomat

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