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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern a.rose
02.07.2007, 14:52 Uhr

Staplerführerschein mit 16?

hallo, ich habe einen Betrieb mit 50 MA. Mein Sohn (16) möchte einen Ferienjob im Wareneingang übernehmen. Hier muss er auch STapler fahren können. Er darf allerdings erst mit 18 einen Staplerschein machen, was eigentlich Blödsinn ist, da es in der Landwirtschaft wohl Ausnahmen gibt. Gibt es eine Möglichkeit? Sondergenehmigung? Was ist mit versicherungsschutz?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
02.07.2007, 19:34 Uhr

zu: Staplerführerschein mit 16?

Hallo a.rose,

hier (pdf!)

http://www.flur-tec.de

habe ich auf Seite 4 das gefunden:
»
â EURO¢ Mindestalter 18 Jahre
Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter
18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt.
Dabei sollte der Aufsicht führende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht
mehr als 3 Monate - schriftlich festgelegt sein«


und auf Seite 8 steht das:

»Mindestalter 24 Jahre
â EURO¢ erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen
Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Ausbildung
(Stufe 1) nach Abschnitt 3.2.
â EURO¢ 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen
Dies soll sicherstellen, dass der Ausbilder Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen
gesammelt hat. Idealerweise sollte er über längere Zeit Flurförderzeuge
gefahren haben.
â EURO¢ Meister oder mindestens 4jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten
verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z.B.:
â EURO“ Ausbildungskonzepte zu erstellen,
â EURO“ Fachkenntnisse zu vermitteln,
â EURO“ eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen.
â EURO¢ erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern,
Solche Lehrgänge werden z.B. von einigen Berufsgenossenschaften angeboten.«


Gruß
steinböckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
02.07.2007, 20:47 Uhr

zu: Staplerführerschein mit 16?

Hoi,
Also bei meinem Staplerschein wurde auch nur die Ausnahme mit Ausbildung genannt und selbst dann IMMER NUR in Begleitung!!!!
Also nix alleine!

Ansonsten halt ab 18.

MfG Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
02.07.2007, 23:09 Uhr

zu: Staplerführerschein mit 16?

Ich selber bin Ausgebildeter Fachlagerist mit Staplerschein. Unter 18 Kann man nur in Rahmen der Ausbildung machen so viel ich weiß. (so genau weiss ich aber nicht ich war schon 18 als ich mit Ausbildung anfing)

Ferienjob. Für ein par Wochen den Staplerschein zu machen rentiert sich fast nicht. Ohne Staplerschein ist er sicherlich auch eine Hilfe (ich weiss zwar nicht was für eine Firma du hast). Ich weiß jetzt zwar nicht was der genau kostet(wurde bei mir natürlich vom Betrieb übernommen) aber der Schein muss an 2 Tagen gemacht werden(ist so Vorschrift) also im Unteren 3 Stellig Bereich muss man Rechnen schätz ich. Man braucht einmal Jährlich eine Unterweisung. Da kommt einer von einer Firma und labert 1,5h bis 2h Stunden drüber.(so ist es zumindest bei uns sind allerdings ein wenig Größer 450 Mitarbeiter) wenn nicht eingehalten wird bekommt Betrieb Probleme.

Jetzt kommt der Hammer bald kommt bei uns das jeder Staplerfahrer eigenen Schlüssel bekommt den muss man dann immer abziehen. Bei uns in der Halle haben 90 % den Stapler schein(alle bis auf die Frauen ist nicht Frauenfeindlich aber bei uns in der Halle hat keine Frau einen Schein und alle Männer :) und die Azubis die Großhandelskaufmann lernen die sind nur cica 1 Jahr im Lager) ich Find das Schwachsinn aber ändern wird man das jetzt nimmer können Schlüssel sind glaube schon bestellt. Und Vorschrift gibt es anscheinend und als Mittelständiges Unternehmen haltet man sich daran.

Mir ist klar das in einen Kleineren Unternehmen nicht so krass an die Vorschriften gehalten wird. Aber du fragtest ja nach dem Offiziellen Weg.

Also ich mein wenn jemand unter 2 Monaten arbeitet dann rentiert sich der Schein nicht. Gibt genug Tätikkeiten im WE ohne Stapler (gibt sicher einige Warenbereiche wo man wirklich die gesamte Arbeitszeit auf dem Stapler sitzen muss aber davon gehe ich mal nicht aus)

Eins kann ich sagen Schwer ist der sicher nicht. Mir ist keiner bekannt der einmal durchgeflogen ist. Beim Autoführerschein kenn ich viele. Aber sicherlich anspruchsvoller als Autofahren. Geht immer um Millimeter beim ein bzw auslagern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
03.07.2007, 10:51 Uhr

zu: Staplerführerschein mit 16?

Hoi,
Das mit den Schlüsseln muss überall so sein, damit sich kein unbefugter Zutritt zum Stapler verschaffen kann, ob man sich dran hält ist seine Sache, jedoch wenn was passiert, kommt die Berufsgenossenschaft, bzw Staatsanwalt und wird erstmal rumfragen wer als letztes Gefahren ist und den Schlüssel stecken lassen hat :)

Aber ich denke auch, dass es für die 2 Monate nicht rentiert, sind immerhin etwas über 100 Euro (für eintägigen Schein für Fahrer MIT Erfahrung) hat dein Junior ja nicht - also müsste er den 2 Tägigen machen -> teurer...

Also schwer auf keinen Fall, wer da durchfäll, der ist strunzdoof oder hat keine Lust gehabt etwas zu machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt