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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
26.06.2007, 22:25 Uhr

Auslandsversicherung für Neuwagen

Hallöle =)

Ich habe mich endlich dazu durchgerungen mir einen neuen Wagen anzuschaffen. Dazu hätte ich jedoch eine Frage.
Der alte Wagen wird ja versicherungstechnisch abgemeldet und der neue bekommt den Versicherungsschutz. Ist die grüne Auslandsversicherung übertragbar und schützt sie mich auch im Ausland bevor ich den neuen Vertrag bei der Versicherung abgeschlossen habe oder ist der Schutz vorerst nur innerhalb der BRD vorhanden?

Vielleicht hatte ja schon einer von Euch die Problematik...

Danke im Voraus


P.S.: die "ehemalige" grüne Karte zum Zulassen des neuen Fahrzeugs wurde selbstverständlich schon beim FH eingereicht, damit der den Wagen anmelden kann...

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26.06.2007, 22:31 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Nachtrag:

Orginal ist die Auslandsversicherung ja Kennzeichen gebunden... Allerdings ist durch die Neuanmeldung des neuen Fahrzeugs ja auch der Versicherungsschutz gewährleistet....

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26.06.2007, 22:41 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Danke Danke... hat sich erledigt... wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Da der grüne Schein ja nun weiß ist... kommt man leicht ins grübeln -g-

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild