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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schweden
25.06.2007, 13:45 Uhr

Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Hab mal eine Frage. Ich lebe in Schweden, habe aber nach wie vor meinen deutschen Führerschein. Jetzt habe ich hier im Verkehr gesündigt, was in Schweden wohl mit Führerscheinentzug geahndet wird. Können die meinen dt Führerschein einziehen oder schalten die die dt Polizei ein und ich muss den F da abgeben? Was verhängt D für eine Strafe, wenn man nicht gescheit guckt beim Losfahren und einen Motorradfahrer umnietet (es geht ihm gut, "nur" Beinbruch)?
Danke für alle Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.06.2007, 14:10 Uhr

zu: Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Allein schon für die Art wie du das schreibst gehört dir der Schein auf Lebzeit entzogen.

Durch Leute wie dich sterben viele Motorradfahrer...denk mal drüber nach

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

- Bremsanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

- zu niedrig eingeschätzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten