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21.06.2007, 15:09 Uhr

Abgelaufene HU+Probezeit

Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage.

Und zwar würde ich gerne heute abend mit ein paar Freunden zum bowlen fahren. Allerdings reicht mein kleiner Fiesta dafür platzmäßig leider nicht aus sodass ich gerne auf das Auto meiner mutter umsteigen würde(Sharan). Leider ist es nun so dass bei der Karre seit anfang des monats keine HU mehr vorhanden ist.

Fragt mich nicht warum... wohl aus bequemlichkeit von seiten meiner eltern.

Meine Frage ist nun:

Bekomm ich einen A/B Verstoß für den völlig absurden Fall dass sie mich erwischen oder macht das nur ein Verwarngeld aus?

Danke schonmal für die Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
21.06.2007, 15:16 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

Glaube bei einem MOnat garnichts oder 15 Euro, solltest aber shcnellstens Tüv machen.

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21.06.2007, 15:50 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

Meins hat ja noch 1 3/4 Jahre TÜV   nur meine mutter bekommt das net gebacken   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.06.2007, 17:42 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

Bei einem Monat tatsächlich lediglich 15 Euro Verwarngeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern setras
21.06.2007, 23:43 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

" für den völlig absurden Fall dass sie mich "
erwischen ""

Tschuldige,
aber WAS is absurd daran, von einer hinterherfahrenden Streife angehalten zu werden?

Trink lieber nix!

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21.06.2007, 23:53 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

Ich trinke nie wenn ich Auto fahr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern setras
21.06.2007, 23:57 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

Prima!

Lobenswert!

Find ich toll!

Dann isses auch nich so schlimm, wenn sie Dich wegen der TÜV Plakette anhalten...

PS: Is nicht ironisch gemeint.

Ich glaube nicht, dass es viele Fahranfänger gibt, die NIX Trinken...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
22.06.2007, 11:03 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

@ setras:
"Ich glaube nicht, dass es viele Fahranfänger gibt, die NIX Trinken... "

Pass auf, was Du da schreibst, sonst bekommst Du noch mächtig Ärger von den Forumskollegen.

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22.06.2007, 15:17 Uhr

zu: Abgelaufene HU+Probezeit

Haben mich nich erwischt und war grad Sommerreifen kaufen für meinen Mom ... jetzt hau ich die rauf und dann bekommt die Karre auch wieder ne Plakette :D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden