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Das FAHRTIPPS-Forum
pgs
17.06.2007, 17:46 Uhr
alkohol am streuer =(
hallo erstmal,
gestern abend bin ich mit einem freund der schon gut mit mir getrunken hatte zu seinen auto gegangen und dachten uns komm fahren wir eine kleine runde zum wachwerden da die party nicht gerade der burner war...... als wir zurück fahren wollten sahen wir die polizei schon naja ihr kennt das bestimmt natürlich wurden wir anmgehalten mein freund musste alkohol test machen und hat beim schnell test 0.7 promille gehabt.... klar direkt mit auf die wache dort bluttest gemacht und jetzt warten wir auf das ergebnis wissen aber nich was meinem kollegen noch befor steht an strafrechtlichen maßnahmen könnt ihr uns vlt aufklären???
Jan-wic
17.06.2007, 18:37 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
Hi,
die Frage ist jetzt ob dein Freund schon Alkohol bedingte Ausfallerscheinungen zeigte, denn sonst wird es richtig teuer.
Denn dann kann es zu 7 Punkte, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Führerscheinentzug kommen.
Ohne Ausfallerscheinungen 250 € Geldbuße, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Kannste ja sonst nochmal Nachlesen:
http://home.arcor.de/henry.vogt/alkohol.htm
PS: Tut mir echt leid.
Chris021983
17.06.2007, 18:59 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
PS: Tut mir echt leid.
Mir nicht, wer so bescheuert ist, hat es nicht anders verdient!
loridana
17.06.2007, 21:40 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
hallo
sorry aber das lernt man doch als erstes in ner fahrschule .das man das nicht machen soll und darf.es geht ja hier vor allem auch um das wohl anderer autofahrer.was ihr da abgezogen habt ist echt sch......
l.g.loridana
Crashkid
18.06.2007, 00:00 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
Gut dass sowas bestraft wird.
Ist dein Freund denn noch in der Probezeit? Wenn ja gibts natürlich auch Probezeitverlängerung und Teilnahme an einen Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger.
Stefan1988
18.06.2007, 11:15 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
Ich finde Alkohol am Streuer gar nicht so gut, Ok wenn es der Pfefferstreuer ist könnte es weit schwerwiegendere Unfälle passieren, aber auch der Salzstreuer sollte nicht mit 0,5 Promille bedient werden.
durbanZA
18.06.2007, 15:56 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
Es wird, wie im obigen Beitrag gesagt, darauf ankommen, ob Deinem Freund Ausfallerscheinungen vorgeworfen werden.
Handelte es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle oder haben die was bestimmtes moniert (auffälige Fahrweise/ Verhalten)?
- Sollten keine Ausfallerscheinungen vorgelegen haben, handelt es sich "lediglich" um eine Ordnungswidrigkeit mit den oben genannten Folgen (Fahtrverbot, Punkte im VZR, Bußgeld).
Ansonsten wäre der Straftatbestand nach § 315c StGB erfüllt.
Freiheitsstrafe ist hier weniger realistisch. Im Rahmen läge hier eine Geldstrafe von 30-40 Tagessätzen, eine Entzug der Fahrerlaubnis (ganz andere Schublade als Fahrverbot) und eine Sperre von 7-10 Monaten, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Wurde Blut entnommen? Wurde die Fahrerlaubnis eingezogen?
Die Trunkenheitsfahrt wird 10 Jahre im VZR gespreichert werden, bei erneuter Trunkenheitsfahrt ist eine MU? zu absolvieren.
Ein Aufbausemianr für alkoholauffällige Fahranfänger wird zu absolvieren sein.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (also dann, wenn die Tat als Straftat bewertet wird) gibt es übriogens keine Punkte.
mfG
Durban
sheherazade
19.06.2007, 23:34 Uhr
zu: alkohol am streuer =(
Was deinen Freund für eine Strafe erwartet weiß ich nicht , ist mir auch ganz egal. Du hast geschrieben , dass ihr eine kleine Rund zum wach werden gefahren seid. Ich weiß Alkohol mach schläfrig. Diese Runde hätte auch in ein schlafen gehen enden können und zwar in ein ewiges schlafen gehen, auch unschuldiger Menschen, das ist das schlimmste daran.
Wieso hast du deinen Freund nicht davon abgehalten zu fahren ???
Schau dir mal diesen Link an und sag mir mal ganz ehrlich , was du von den Bildern hälst? Schau die vor allem die Bilder auf Seite 13 an und zeig sie auch deinem Freund.
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17017&a
mp;forum=0
Ich will dich hier nicht zur Sau machen oder so , aber es interessiert mich halt wie du denkst.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren
Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Nur mit dem von rechts kommenden Bus
Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
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