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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern puma04
17.06.2007, 17:26 Uhr

schwarz fahren

hallo zusammen,ich bin vor etwa 13 jahren schwarz mit dem pkw gefahren und wurde so etwa 4-5 mal von der polizei erwischt,es folgte dann eine verurteilung wegen fahrens ohne FE mit zwei jähriger FE sperre,alles vor 13-14 jahren,nun bin ich dabei den FE zu machen,ich muss mir doch keine sorgen wegen mpu oder so machen ist doch alles verjährt oder seh ich das falsch?
danke für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.06.2007, 19:54 Uhr

zu: schwarz fahren

Was sagt denn das Strassenverkehrsamt zu Deinem Antrag auf Fahrerlaubnis?

Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen. Bei jemandem, der wiederholt bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr erwischt wurde, ist ein Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, nicht ganz so weit hergeholt.

Es hängt also stark vom Sachbearbeiter im Strassenverkehrsamt ab, ob Du einfach so zur Prüfung zugelassen wirst, oder erst eine MPU beibringen musst.

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17.06.2007, 20:00 Uhr

zu: schwarz fahren

ich dachte das die einträge gelöscht sind,ist doch schon uber 13 jahre her??

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18.06.2007, 16:06 Uhr

zu: schwarz fahren

Wenn Du bis jetzt keine Fahrerlaubnis hattest, bleiben die Eintragungen 15 JAhre im VZR gespeichert. Eine MPU- Anordnung wäre also möglich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird