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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fritzi
13.06.2007, 01:35 Uhr

Rotblitzer

Brauch dringend Hilfe.Hab noch Probezeit bis 16.6. dieses Jahres,hatte schon 4 Jahre weil ich vor dreieinhalb Jahren mit Alkohol erwischt wurde,das gab 4 punkte,Nachschulung,Bußgeld,Probezeitverlängerun
g und ein Monat Fahrverbot.Zwei monate später erwischte mich ein Rotblitzer,weil ich aber noch in der Nachschulung war,hatte ich Glück und habe "nur" noch 3 Punkte und ein Bußgeld bekommen.
Jetzt bin ich drei Jahre ohne Zwischenfall ganz brav gefahren und genau jetzt, kurz vor Probezeitende erwischt mich ein Rotblitzer,habs wirklich nicht gesehen und ne Woche später noch ein Geschwindigkeitsblitzer,hab ne dreißigerzone übersehen und wurde mit 51 geblitzt,d.h. 21 km/h zu schnell. Bescheide sind schon da. Was droht mir jetzt Schlimmes?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
13.06.2007, 01:48 Uhr

zu: Rotblitzer

3. Auffälligkeit während der Probezeit = Fahrerlaubnisentzug

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.06.2007, 10:48 Uhr

zu: Rotblitzer

Wenn der damalige Rotlichtverstoß begangen wurde, bevor das Aufbauseminar beendet war, dann zählte dieser Verstoß nicht im Sinne der Probezeitregelungen.

Der neue Rotlichtverstoß und der Geschwindigkeitsverstoß passierten innerhalb von einer Woche, sodass dazwischen wohl kaum die erforderlichen Maßnahmen (schriftl. Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung) ergriffen wurden.

Insofern hast du jetzt erst deinen 2. Verstoß begangen, und es wird dir wohl auch nicht mehr gelingen, bis zum 16.06.2007 noch einen 3. Verstoß zu begehen.

Für die letzten beiden Verstöße sind aber natürlich jeweils Punkte und Bußgeld fällig, für die Ampel evtl. auch noch ein Monat Fahrverbot, sofern sie schon länger als eine Sekunde rot war.

Die Fahrerlaubnis wird dir also nicht entzogen, allerdings könnte die Behörde bei weiteren Verstößen (im Extremfall auch schon durch die genannten Verstöße) Eignungszweifel haben, und dann z.B. eine MPU anordnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2007, 15:28 Uhr

zu: Rotblitzer

Schließe mich Gerog an.
Es wird hier die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beartung empfohlem werden, durch die zwei Punkte getilgt werden können.
Sollte man sich überlegen, vorallem da Du ja schon einige Punkte gesammelt hast; die Gelegenheit, so schnell 2 Punkte abzubauen, kommt so schnell nicht wieder.

Dennoch: Ein Entzug der Fahrerlaubnis steht nicht unmittelbar bevor.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

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Welches Verhalten ist richtig?

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Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

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