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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
10.06.2007, 02:24 Uhr

0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Servus miteinander,

hab da mal ne Frage bezüglich des neuen Gesetzes. Will jetzt da mal net den Sinn des Ganzen in Frage stellen (trink z.b. recht gern mal auf ner Tour ne Gipfelhalbe. nach 1-2h hat ma unten beim Auto dann doch noch 0,1-0,2 Promill. aber egal).
Wichtig für mich is die Frage was passiert, falls ich mit (wenig) Alkohol erwischt werde. Habe etwas gelesen von 125 Euro Strafe + 2 Punkte in Flensburg. Außerdem solls generell ne Probezeitverlängerung geben. Allerding werd ich in 6 tagen 20 und nach alter Regelung is meine Probezeit dann vorbei. Mal mir da grad n paar mögliche Interpretationen aus:

1. ich komm jetzt aus der Probezeit raus, bin dann einige monate n vollwertiger autofahrer. allerdings hab ich ab inkraftreten des gesetzes wieder ne Probezeit bis 21
2. Ich komm aus der Probezeit raus. Sobald ich mit wenig Alkohol im Blut erwischt werd, wird das so geahndet wie in der Probezeit. D.h. Aufbauseminar (TEUER!!!!) + wieder volle Probezeit. Bei Überschwindigkeitsübertretungen o.ä. werd ich vorerst wie ein normaler Autofahrer behandelt.
(3. Ich komm aus der Probezeit normal raus und mich braucht das ganze nimmer zu interessieren)

Vielen Dank scho Mal
Paty

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
10.06.2007, 08:59 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Hallo Paty,

du scheinst mir ja ein lustiger Zeitgenosse zu sein.
So, wie du schreibst, willst du wissen, was mit dir und deinem Führerschein passiert, wenn du alkoholisiert erwischt wirst.
...um dich dann dementsprechend zu verhalten: Wenn's nur ein paar Punkte gibt, dann knallst du dir weiterhin die Birne zu. Wenn dein Führerschein aber in Gefahr ist und du womöglich auch noch Geld bezahlen musst, dann lässt's lieber sein???
Den Schaden, den du auf der Strasse und bei anderen Verkehrsteilnehmern anrichtest, wenn du alkoholisiert fährst, bezahlt die Versicherung, gelle?
Na, tolle Einstellung :-(
...schau'n mer ma...dann seh'n mer scho.

»Vielen Dank scho Mal
Paty«


na, aber bitte doch, gern geschehen...immer wieder.

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10.06.2007, 09:31 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

mach dir nicht soviele gedanken.
wenn es so kommt wie bisher bekannt, gilt es für alle unter 21.
du bist ja noch keine 20, fällst also sowieso darunter.

holger

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10.06.2007, 10:05 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

»Was ich sage, die AlpenBoys tanken nicht nur das Auto voll ...
Die ganze Härte des Gesetzes muß die Aplen erschüttern!«


Qutasch!!! Das hat weder mit den Alpen, noch mit den Boys zu tun und du weisst es, Klischeereiter!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

@Steinböckin
" Das hat weder mit den Alpen, noch mit den Boys zu tun" so, womit sonst?

Wenn ich den TE richtig verstehe, gehört zum Ritual ("recht gern mal auf ner Tour ne Gipfelhalbe.") und wird nur im allerhöchsten Notfall weggelassen. Was soll das!? Solchen Personen müßte man jeden Tag diesen Beitrag unter die Nase halten!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
10.06.2007, 11:06 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Wenn du aus der Probezeit raus bist, gilt meines Wissens nach wieder die 0,3/0,5Promille-Grenze, wenn du NICHT unter 21 bist. Also könnte es da doch kleine Problemchen geben, aber sicherlich nicht für 0,1/0,2Promille, denn das sind die Toleranzen die eingestanden werden MÜSSEN, weil in manchen Medikamenten/Fruchtsäften oder wenn du mal ne Praline isst ist minimal Alkohol enthalten.

Wenn du allerdings AUS der PZ bist, können dir die 2 Punkte egal sein, weil es gibt kein Aufbauseminar und Verlängerung. Da blieben dann nurnoch die 125€.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.06.2007, 11:25 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

» aber sicherlich nicht für 0,1/0,2Promille, denn das sind die Toleranzen die eingestanden werden MÃœSSEN, weil in manchen Medikamenten/Fruchtsäften oder wenn du mal ne Praline isst ist minimal Alkohol enthalten. «

müssen gar nicht! :) 0,0 heißt eben 0,0, und die Praline möchte ich mal sehen, die Dich auf 0,2 0/00 bringt. Wie gesagt, wenn man diese Toleranzen geben müßte, wäre das neue Gesetz ja absurd.

Das ganze wird so laufen: Ein Verstoß wird mir Bußgeld und Punkten (voraussichtlich 125 Euro +2Pkt) geahndet. Dabei handelt es sich um einen A- Verstoß, d.h. befindet sich der Täter in der Probezeit, wird diese verlängert.

Da der genaue Wortlaut des Gesetzes aber noch nicht veröffentlicht ist, kann über Details bisher nur spekuliert werden.

Besonders interessant wird das Gesetz im Hinblick auf weitere Alkoholfahrten.

» Wenn du allerdings AUS der PZ bist, können dir die 2 Punkte egal sein, weil es gibt kein Aufbauseminar und Verlängerung. Da blieben dann nurnoch die 125 EURO. «

Das kann man dann nämlich nicht mehr so stehen lassen. Bisher muß man nach der zweiten Alkoholfahrt, egal ob im Straftat- oder Owi- Bereich, zur MPU. Fraglich ist, ob das auch auf diese niedrigen Promillewerte angewendet wird. Man wird sehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
10.06.2007, 12:36 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Hallo Ute (und Kahleberger),

noch einmal: nein, es hat absolut nichts mit Alpen oder boys oder beidem zu tun. Mich regt diese klischeehafte Denkweise auf!
Es gibt genug Leute, die sich ebenso die Birne zuschütten, die sich aber weder im Alpengebiet aufhalten, noch boys sind. Auch Mädels trinken... weil die Getränke in den Lokalen zu teuer sind. Deshalb wird zu Hause getrunken und sich dann ans Steuer gesetzt, um in die Disco zu fahren.

Selbstverständlich verstehe ich eurer Anliegen, aber eure Argumente (Alpen, boys) halte ich für nichtig.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.06.2007, 13:01 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Was denn nu: Gelten die 0,0 (ab Sommer) allgemein für JEDEN unter 21 oder NUR für Leute in der Probezeit, WENN sie unter 21 sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 13:01 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

@steinböckin

was bist du empfindlich

holger
a saupreiß a damischer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 13:04 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

wenn es so bleibt wie bisher bekannt, dann für alle die unter 21 sind und für alle die in der probezeit sind, also auch für 30 jährige.

holger
imma noa a saupreiß a damischer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
10.06.2007, 13:23 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

nun. ich sehe einfach 0,1 Promill noch nicht als nennenswerte Beeinträchtigung. Wenn ich sehr lange am stück oder auch müde auto fahre, dann bin ich sehr sehr viel schlechter im verkehr unterwegs.

Die Sache mit der Gipfelhalbe is a Brauch, den die Umstände aber nur 4-5 mal im Jahr erlauben. Davon is ma im Schnitt dann 1mal Fahrer. Seht das jetzt net als vorsätzlichen Rausch beim Autofahren. Wollte eigentlich nur n Beispiel geben wie es zu nem niedrigen Alkoholpegel kommen kann.

Anderes Beispiel:Wenn man nachmittags mal n bier,radler, etc trinkt und später festellt, man muss wegen einem Zufall doch noch irgendwo kurz hinfahrn muss. Nach nem Bier hat man so 0,2 - 0,5 Promill, je nach körpelicher Tagesverfassung. Ich find es sehr schwer dann abzuschätzung ob man nach 4 oder 5 Stunden wieder fahren darf, da man von 0,1 Promill nicht wirklich was merkt. Nochmals zur Betonung: DAS SIND EINZELFÄLLE. DAS IST NICHT DER REGELFALL.

Was mich allerdings v.a. interessiert hat, ist der Aspekt der Probezeit. Bin ich wieder in der Probezeit sobald das Gesetz in Kraft tritt, bin ich erst wieder in der Probezeit wenn ich leicht alkoholisiert erwischt werde, fällt der Probezeit-Aspekt völlig raus und ich krieg einfach nur die Strafe ab 0,0 Promill.

Nach der letzten Antwort is es nach derzeitigem Stand der Dinge noch nicht beurteilbar, wie die Feinheiten des Gesetzes aussehen werden. Danke Durban, dass mal n konstruktiver Beitrag kam ohne jegliche Vorwürfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.06.2007, 13:41 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Eins ist sicher: Wenn Du einmal aus der Probezeit draußen bist, wirst Du nicht wieder reinkommen.

Die Probezeit wird nur verlängert, wenn jemand, der gegen das Alkoholverbot verstößt, sich in der Probezeit befindet. Tut er das nicht mehr, ist aber trotzdem unter 21 Jahren, bleibt es bei den strafrechtlichen Folgen (Bußgeld und Punkte).

Ich bin desweiteren sehr auf die praktische Umsetzung gespannt. Man wird sich als unter 21-Jähriger und als Fahranfänger also in Zukunft sehr genau überlegen müssen, ob man statt dem Bierchen nicht lieber eine Cola bestellen sollte.

@security: Voraussichtlich sind von der Regelung alle betroffen, die eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Probezeit
- unter 21 Jahre

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
10.06.2007, 14:02 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Hallo Holger,

genau, was diese sache angeht bin ich überaus empfindlich.
Kaum muss eine neue Regelung, ein Gesetz verschärft/ eine neue Richtlinie erlassen werden, weil sich an die bisher geltenden Regelungen nicht gehalten wird, schon kommen die Pappenheimer daher und versuchen sich durch irgendwelche Schlupflöcher aus der Verantwortung zu ziehen.

Anderseits scheinen es garde die zu sein, die sich am Lautesten beschweren, wenn sie vom Staat bevormundet werden.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 14:53 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

steinböckin

mein posting war auf die alpenburschen bezogen.

ob sich jemand über das gesetz aufregt oder nicht, ist genauso, als ob in china ein sack reis umfällt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
10.06.2007, 15:06 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

@steinboeckin
da ich von dir jetzt durch a bissl allgemein gewählte Beispiele nur Vorwürfe hinterhergschmissen krieg, werd ich mal a bissl konkreter. Es interessiert mich deshalb so brennend, da ich nicht immer, dafür dann aber regelmäßig, jeden Morgen einen Teelöffel von einer Flüssigkeit zu mir nehme, die sehr alkoholdurchsetzt ist (kann jetzt net genau abschätzen wie viel promill ich dann hab, aber kann mir 0,1 promill schon vorstellen. bin dadurch aber angeblich weder im Beruf noch im Straßenverkehr beeinträchtigt). Um dann völlig nüchtern autozufahren, müsste ich jeden morgen entsprechend 1 oder 2h früher aufstehn und das Zeug einnehmen. Für diese 1-2h mehr Schlaf gehe ich durchaus das Risiko ein 125 euro zu zahlen, nicht jedoch wenn ich noch Aufbaukurs, etc zahlen müsste. Das Risiko is imho relativ niedrig, da man in der Früh (in der kurzen Zeit, wo man noch a bissl intus hat) erstmal in ne Kontrolle kommen muss und dann der Polizist meine Situation auch net verstehn will.
Will jetzt da net durch irgendwelche Schlupflöcher mir die "Birne zuknallen". Hoffe du kannst meine Situation verstehn, wenn net, dann is es mir au egal. Alles weitere is für mich zu intim ums in nem Forum zu veröffentlichen.

Naja ich werd das ganze mal mit meinem Arzt und der Polizei besprechen wie das genau aussieht, sobald das Gesetz draußen is. Evtl. hab ich ja doch gar nix zu befürchten.
Für mich is damit der Thread geschlossen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 15:36 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

da brauchst du nix mit der polizei besprechen. die können für das gesetz nix sondern sind "nur" dazu da, dass es durchgesetzt wird.
alk-mengen unter 0,1 promille werden von den messgeräten als null angezeigt.
ein teelöffel einer medizin, auch wenn sie hochprozentig ist, wird keine 0,1 ergeben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

@ Holger

Ein Sack Reis fiel in China um! :-o
Wann und wo genau bitte. Mit dem preußischen Ordnungssinn sollte ich mich gleich dorthin begeben und ihn wieder in Reih´ und Glied stellen


@ steinböckin

Du magst Recht haben, auch Frauen trinken und fahren â EURO“ leider. Nur komischer Weise hört man bei den meisten Unfällen, dass sie durch alkoholisierte Kraftfahrer und nicht Fahrerinnen verursacht worden

Trotzallem finde ich, es sollte für ALLE Kraftfahrer die 0,00 Promillegrenze gelten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.06.2007, 19:12 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Also, meine persönliche Erfahrung zeigt, daß nicht unbedingt weniger junge Frauen trinken und fahren als junge Männer. Die Kontrolldichte ist bei männlichen Fahrern nur dichter.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 20:53 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

@ute
>> sollte ich mich gleich dorthin begeben und ihn wieder in Reih´ und Glied stellen<<

heisst du mit nachnamen MONK (dienstags im tv) ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

"imma noa a saupreiß a damischer "

"Mit dem preußischen Ordnungssinn"

"heisst du mit nachnamen MONK" - Nein, so heiße ich nicht. Aber man muß ja etwas für die Rettung der EHRE Preußens tun, wenn es Dir egal ist, das in China ein Reissack umfällt (mir eigentlich auch) Du Dich aber im gleichen Atemzug als Preuße ausgibst.
;-)))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
11.06.2007, 07:20 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Hallo Paty,

»...trink z.b. recht gern mal auf ner Tour ne Gipfelhalbe...«

Davon war ich ausgegangen und habe entsprechend reagiert.

Im Übrigen ist das Thema in der letzten Zeit schon, ich glaube, dreimal druchgekaut worden. (Wie verfahren werden könnte, wenn alkoholhaltige Medis eingenommen werden (müssen).) Das könnte über die Suchfunktion überprüft werden.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
11.06.2007, 21:46 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Ich finde es ehrlich gesagt eine FRECHHEIT Fahrten mit 0,1 Promille mit richtigen Alkoholfahrten zu vergleichen bei denen sich der Fahrer um den Verstand gesoffen hat und ins Auto reintorkelt und losfährt.
Es gibt genug legale (natürlich wirkt es sich bei einem Unfall mit Beweisen dementsprechend aus) Faktoren die JEDEN um ein vielfaches mehr beeinflussen als 0,1 promille. Ausserdem merkt man bei sehr vielen leuten diese 0,1 Promille in keinster Weise.

Haltet mich jetzt für den pro-alk Fahrer schlechthin oder für was auch immer. Das ist meine meinung. Und ich glaube jedes Alkohol-Unfall opfer würde sich VERARSCHT fühlen wenn jemand 0,1 0,2 Peomille mit 1,0 Promille fahrten oder so vergleicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.06.2007, 21:53 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

» Und ich glaube jedes Alkohol-Unfall opfer würde sich VERARSCHT fühlen wenn jemand 0,1 0,2 Peomille mit 1,0 Promille fahrten oder so vergleicht. «

Daher wird hier von der Rechtssprechung auch deutlich differenziert. Nicht nur im erheblichen Unterschied im Strafmaß, sondern auch vom Tatbestand selbst. Wer jemanden mit 0,1 0/00 anfährt, handelt "nur" ordnungswidrig, während der mit 1,0 0/00 eine Straftat (!) begeht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
11.06.2007, 22:13 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

@durbanZA

Oh ja, das ist klar. Ich habe da eher einige Poster angesprochen die das dem anschein nach gleichstellen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.06.2007, 23:37 Uhr

zu: 0,0 Promill + Probezeitverlängerung

Oh, sorry, hatte nicht bedacht, daß das auf den Inhalt der Posts bezogen war :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B

Ich muss warten

Der gelbe Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

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