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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
08.06.2007, 15:15 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

Generell müssen rechter Aussenspiegel und der innere Rückspiegel vorhanden sein.

Gibt auch ältere Fahrzeuge die z.B. ohne linken Aussenspiegel gebaut wurden.

Somit wird es wohl keinen TÃœV geben wenn der Spiegel fehlt!

Gruss
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.06.2007, 16:36 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

Wenn durch den Innenspiegel die Sicht nach hinten einwandfrei ist (also keine dunklen Scheiben) brauchst du nicht unbedingt nen rechten Außenspiegel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
08.06.2007, 22:17 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

@ Chris:

Es ist der rechte Spiegel, der fehlen darf. Ich hab noch nie ein Auto mit fehlendem linken Spiegel gesehen.

http://www.kaleu-koch.de/mediac/400_0/media/DKW$20
F102.JPG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
08.06.2007, 22:33 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

Doch, in England z.B. fahren da massig viel mit appenem linken Spiegel rum........

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
08.06.2007, 23:49 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

@volltreffer: haha, selten so gelacht

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
09.06.2007, 07:28 Uhr

Das kann so pauschal nicht gesagt werden

Hallo,

ob der rechte Außenspiegel erforderlich ist kann so pauschal nicht gesagt werden. Das geht nur wenn der Spiegel als Zubehör oder nachträglich gekauft wurde.

Laut Gesetz sind mindestens zwei Spiegel vorgeschrieben. Aber:

Jedes Fahrzeugreihe muss eine Zulassung erhalten. Wenn dort aufgenommen ist, das drei Spiegel vorhanden sein müssen wird der TÜV den fehlenden 3. Spiegel beanstanden.

Das ist z. B. der Fall, wenn die Sicht durch die Heckscheibe nur eingeschränkt möglich ist, weil die Heckscheibe sehr klein bzw. die hinteren Säulen sehr breit sind oder bei Cabrios das geöffnete Verdeck die Sicht nach hinten verdeckt.

Deshalb solltest du einfach mal in einer Markenwerkstatt oder beim TÜV selbst nachfragen, ob der Rückspiegel vorgeschrieben ist, das kostet schliesslich nur das Telefongeld. Mangels Einblick in die Fahrzeugunterlagen des Herstellers wird dir hier im Forum deshalb niemand eine fundierte Auskunt geben können.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
09.06.2007, 08:15 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

Hallo Mausi112,

mein Mann war letzten Monat beim TÃœV Rheinland... mit fehlendem rechten Aussenspiegel.
Er hat die Plakette nicht bekommen mit der Begründung "... die vorgesehene Halterung für den Spiegel ist vorhanden, also muss dort auch ein Spiegel angebracht sein. Dabei ist es unerheblich, dass der Innenspiegel und linke Aussenspiegel funktionstüchtig sind".
Erst nach Montur eines neuen Spiegels hat er die Plakette bekommen. Sprich: Zweimal die TÜV- Gebühr bezahlt.
Gruß
Steinböckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
09.06.2007, 12:05 Uhr

zu: Ohne rechten Aussenspiegel! TÃœV, ja - nein?

entferne die halterung oder mach eine blende dran. bei dem passat meines vaters, immerhin schon baujahr 94, war kein rechter aussenspiegel standart.
ein funktionstüchtiger innenspiegel + linker aussenspiegel sollte genügen.
im zweifel v o r der tüv abnahme fragen, ob sie deswegen probleme machen.

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