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Das FAHRTIPPS-Forum
Liall
30.05.2007, 14:01 Uhr
Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
109114
Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG
(A - 1)
35,00
Das wird mir vorgeworfen! Ich hab keine Punkte bekommen. Muss ich jetzt sicher mit einem Aufbauseminar rechnen? Weil ich mal gehört habe, dass bei einem Bußgeld bis 40 Euro man um ein Aufbauseminar herumkommt?
carhol
30.05.2007, 14:04 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
nein, bekommst kein aufbauseminar. das gibt es erst ab einem punkt.
holger
Liall
30.05.2007, 16:33 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
Bist du dir sicher? Also nicht, dass ich dein Wissen anzweifel
Aber ich will mich nicht freuen und dann kommt doch was. Weil hier auch öfter etwas von Verwarnschreiben kam bei mir ist es ja schon ein Bußgeldbescheid und auf vielen Seiten steht ein A Delikt heißt immer Aufbauseminar. Aber ich hoffe natürlich, dass du Recht hast. DANKE!
carhol
30.05.2007, 19:24 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
nööö.
ich schreib immer nur das, wozu ich gerade lust habe.
wenn keine punkte eingetragen werden, gibt es auch kein seminar.
holger
diego1986
31.05.2007, 18:52 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!!!
durbanZA
31.05.2007, 19:45 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
» Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!! «
Mit Sicherheit nicht. Der Richter entscheidet über das Strafmaß. Die Anordnung des Aufbauseminars ist aber keine Strafe, sondern ein verwaltungsrechtlicher Akt. Ein Richter kann weder ein Seminar anordnen, noch eine Anordnung aufheben.
Die Anordnung erfolgt auch weder über das Gericht noch über die Bußgeldstelle, sondern über die Fahrerlaubnisbehörde.
Ein Aufbausemianr wird angeordnet, wenn ein A- Delikt (oder zwei mal B) begangen wurde. Bei Liall wurde anscheindend ein Verwarngeld ausgesprochen, sodaß es nicht zu einem Aufbausemianr kommen wird.
durbanZA
31.05.2007, 19:58 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
übriges kennt sich der Holger ziemlich gut aus ;)
Liall
02.06.2007, 16:28 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
ja also wenns ein verwarngeld is dann wirds so sein... ich bin gespannt was kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich zu verhalten?
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Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen
Beide Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
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