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Das FAHRTIPPS-Forum
aliaskayn
25.05.2007, 18:57 Uhr
wurde geblitzt und bin abgehauen
hallo!
ich hoffe ejamnd kann mir helfen!
in einer 30iger zone satnden die mal wider mit ihrer leserpistole am rand!
ich war zu schnell die haben gewunken ich bin aber sofort links abgebogen in der hoffnung da es ein motorad ist das die das kennzeichen nicht sehen!
nun standen die aber ne halbe std später vor meiner tür ich habe gesagt ich habe die nicht gesehen die meinten ich will die versarschen ich bin 54 brutto gefahren 24km/h zu schnel!
und dann habe die auch noch meine reifen kontrolliert hinten 10mm also zu wenig!
fahrerflucht+zuschnelles fahren+reifenprofieltiefe zu wenig und das alles in der probezeit
was kann mir jetzt schlimmstens passieren?
Obi-Wan
25.05.2007, 19:56 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Ich kann ja jetzt nur das Sagen was im Gesetz steht. Kann also noch abweichen. ;)
1. Geschwindigkeit:
Bußgeld: 50E
Gebühren: 24E
Punkte: 1P
Probezeit: Verlängerung auf vier Jahre
2. Fahrerflucht:
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
3. Profil:
Das ist ein Kat. B Verstoß. Das lässt sich nicht so pauschal sagen. Wenn dieser unter 35E geahndet wird, hast du Glück. Wird der mit 40E geahndet kommts drauf an, ob du schonmal einen Kat. B. hattest der über 40E lag. Wenn ja, dann musst du zu einem Aufbauseminar.
Aber wie gesagt - das sagt das Gesetz. ;)
Obi-Wan
25.05.2007, 19:59 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Ergänzung: (Eine Edit Funktion ist praktisch)
Zu 1:
Die Geschwindigkeit ist bereits ein Kat. A verstoß. Sprich, um ein Seminar kommst du nicht rum.
durbanZA
26.05.2007, 13:12 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Noch eine Ergänzung: Fahrerflucht kommt hier überhaupt nicht in Frage.
Mignar
26.05.2007, 14:23 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Ich denke das eher das hier passt:
Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50 €
Obi-Wan
26.05.2007, 15:23 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Stimmt, jetzt wo ihr es sagt. *shy*
@Mignar: Kommt zu dem Haltgebot nicht befolgen nicht auch noch ein Aufbauseminar? Ist ja noch in Probezeit.
Meine mal gelesen zu haben das das ein Kat. A Verstoß wäre. *grübel*
Mignar
26.05.2007, 16:08 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Es ist ein Kat. A Verstoß.
Probezeit verlängerung und Aufbauseminar ist ihm auf jedenfall sicher.
Schon alleine wegen der Geschwindigkeitsübertretung...
Obi-Wan
26.05.2007, 17:20 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Mh, zwei Kat. A verstöße. Werden die eigentlich wie einer behandelt oder jeder einzeln?
durbanZA
26.05.2007, 18:24 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Also erstmal ist fraglich, ob die Polizisten deswegen ein Verfahren einleiten.
Wie auch immer, ein Aufbauseminar wird immer nur einmal angeordnet, nach dem ersten A- Verstoß. Bei zweiten gibt es andere Probezeitmaßnahmen. Die werden aber erst angeordnet, wenn die erste Probezeitmaßnahme (Aufbauseminar) abgeschlossen ist.
Daher wird nur ein A- Verstoß Konsequenzen für die Probezeit haben.
Fassen wir zusammen:
für die Geschwindigkeit gibt es ein Bußgeld von 50 Euro und ein Punkt in Flensburg. Es handelt sich um einen A- Verstoß, hier werden die Probezeitmaßnahmen angeordnet werden.
Die Reifen geben möglicherweise nocheinmal 50 Euro und 3 Punkte, das ist aber ein B- Verstoß, für die Probezeit erstmal unbedenklich.
Die Nichtbefolgung des Halteverbots auch 50 Euro und 3 Punkte, A- Verstoß, hier folgenlos.
Ein bisschen kommt es noch darauf an, ob irgendeiner der Verstöße vielleicht in Tateinheit abgehandelt wird, obwohl ich das für nicht sehr wahrscheinlich halte.
Der Bußgeldbescheid kostet ungefähr 25 Euro.
@aliaskayn
Hast Du denn schon zugegeben, gefahren zu sein?
Mignar
26.05.2007, 21:56 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
@durbanZA
Das hier hat aliaskayn geschrieben:
"nun standen die aber ne halbe std später vor meiner tür ich habe gesagt ich habe die nicht gesehen"
Also ich finde das man sowas schon als "zugeben" sehen kann.
aliaskayn
27.05.2007, 13:25 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Dankeschön! Ihr habt mir sehr geholfen! Ich dachte erst ich bekomme 11 Punkte in Flensburg und muss um die 1000 euro strafe zahlen!
Ich habe es natürlich zugegeben, dass ich gefahren bin und die Polizisten haben mir nicht geglaubt das ich sie nicht gesehen haben und haben Anzeige erstattet! Also wird das doch wohl vor Gericht enden, oder was meint ihr?
durbanZA
27.05.2007, 17:11 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Hm. Schade. Ich bin zwar kein Fan von soetwas, aber hier hätte es Chancen gegeben... na ja, reden wir nicht weiter :)
Vor Gericht geht es erstmal nicht. Du wirst einen Bußgeldbescheid bekommen. Erst, wenn Du dagegen Einspruch einlegst, kommt es zur VErhandlung.
Aber warte ersteinmal ab, was Dir tatsächlich zum Vorwurf gemacht werden kann.
Je nach dem, ob es Dir das wert ist, kannst Du einen Anwalt einschalten, erst recht, wenn Du im Rechtsschutz bist.
Übrigens stelle ich fest, daß niemand meinen ein wenig witzige Schreibfehler bemerkt hat ;)
Alles in allem war das eine ziemlich dämliche und unnötige Aktion :)
Wie lange ist das denn jetzt her?
Security_neu
27.05.2007, 18:38 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
durban, meinste den?:
"Die Nichtbefolgung des Halteverbots"
Sag doch einfach, dass du sie nicht gesehen hast, sollen sie dir das Gegenteil beweisen!
Soni88
27.05.2007, 20:38 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Fährtst du ne Crossmaschine, oder wie kommst du auf 10mm Profil :D
FLiszt
29.05.2007, 23:31 Uhr
zu: wurde geblitzt und bin abgehauen
Wenn man solch ein draufgaengerischer Outlaw ist, muss man das schon bis zum Ende durchziehen und nicht mittendrin umkippen. Ohne die Gesamtaktion zu verurteilen oder gutzuheissen, ganz wertungslos: Aehnliches ist mir auch schon wiederfahren.
Der gravierendste und weitreichendste Fehler, den du gemacht hast, war, mit der Polizei zu sprechen.
Das man mit Polizisten nie nie nie auch nur ein einziges Wort ausser den gesetzlich festgelegten Angaben zu den Personalien macht, sollte doch jedem klar sein, der schon mal irgendwas mit Polizei zu tun hatte. Selbst auf die Gefahr, unter irgendeinem Vorwand mitgenommen zu werden - mit Polizisten kommuniziert man grundsaetzlich ueber Anwaelte. Was Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt 30 Jahre lang durchgehalten haben, das werdet ihr doch einen einzigen Tag schaffen, bis euer Anwalt euch das Maul stopft und fuer euch spricht?
Ohne den Fehler an der Tuer mit der Polizei zu sprechen, waerst du vermutlich straflos da rausgekommen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?
Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden
Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein
Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt
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