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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sabl
24.05.2007, 12:57 Uhr

Blitzer in Tunnel?Wie schaut das aus?

Hallo allezusammen!
Ich bin heute das 1.mal durch den neuen Tunnel in Meißen, Sachsen. Dort war ne 50, aber durch das starke Gefälle war ich fix 2-3 Kh/h drüber.Kurz vorm Ausgang kam dann ein Blitzer (den Blitz von den Tunnelblitzern sieht man nicht, habe ich wo anders gelesen). Na ja nun mache ich mir Gedanken ob die Blitzer dort schon so gut sind, das die solche kleinen Summen anüberschreitungen regestrieren und blitzen.
Wie sieht das denn aus?

Und wenn, mein Auto läuft auf meinen Vater.Kann er es auf sich nehmen?Also der Verwarnungsbescheid kommt (müssten 15€ sein) und da bin ich zwar auf dem Foto, aber interresiert es die nun genau wer da gefahren ist?Er bezahlt halt das Geld und gut ist, oder?Denn wenn man in der Probezeit ist und 2 mal unter 21km/h geblitzt wird schaut es ja nicht mehr so rosig aus.Und das will ich damit vermeiden.Weiß ja nicht was noch kommen könnte.

Ganz viele liebe Grüße
Sabine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
24.05.2007, 17:43 Uhr

zu: Blitzer in Tunnel?Wie schaut das aus?

bei 52 oder 53 Blitz nicht. Warst wenn dann schneller.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
24.05.2007, 18:57 Uhr

zu: Blitzer in Tunnel?Wie schaut das aus?

2 mal unter 21 km/h blitzen dann besteht die Gefahr? is mir aber neu ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2007, 19:14 Uhr

zu: Blitzer in Tunnel?Wie schaut das aus?

Im Verwarnungsgeldbereich kannst Du Dich (fast) blitzen lassen, sooft Du willst, ohne daß es Konsequenzen für die Probezeit gibt.
Erst bei einem A- Verstoß bzw. zwei B- Verstößen drohen diese Konsequenzen. Eine Geschwindigkeitsverstoß unter 21 km/h ist keins von beidem.

Bestraft für einen Geschwindigkeitsverstoß wird grundsätzlich der Fahrer, nicht der Halter. Ansonsten müsste man ja auch gar keine Photos machen :)
Bei geringen Überschreitungen stellen die Behörden allerdings keinen großen Auwand an, den Fahrer zu finden und geben sich oft damit zufrieden, wenn das Verwarngeld überhaupt bezahlt wird (oft, nicht immer), da alles andere in keinem Verhältnis zu der Höhe des Verwarngeldes stehen würde.

Erst ab 21 km/h über dem Limit (ab hier ist es ein A- Verstoß) strengen sich die Behörden mehr an, und die Chance, daß es niemandem auffält, daß jemand anderes als der Fahrer bezahlen möchte, ist gering, gerade wenn ein großer Alter- und Geschlechtsunterschied zwischen Fahrer und Halter besteht.
Ich kenne allerdings auch vereinzelte Fälle, in denen sich die Behörde auch beim Verwarngeld nicht mit dem Halter zufrieden gab.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

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Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen