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Das FAHRTIPPS-Forum
 Fahrschüler07
14.05.2007, 21:07 Uhr
Verkehrshelfer....
als ich heute Morgen zur Arbeit fuhr, bog ich von einer Hauptstr. (50km/h) in eine Tempo30-Str. (keine Zone) ab...war aber im Gedanken schon auf der Arbeit und fuhr statt der 30 so 45-50km/h. Dann kam ich an eine Fußgänger-Ampel, welche ausgefallen war, wo ein Polizist(?), er hatte nur ne gelbe Weste an, ich denke er ist ein Verkehrshelfer oder so die Personen über die Straße lotste. Zuerst sah ich ihn garnicht, der war an einer Trinkhalle, aufeinmal kam der aber in Richtung Straße angerannt...dann hab ich gebremst und meinen Wagen geparkt (auf jener Straße ist meine Arbeit).
Kann der jetzt im Nachhinein noch was machen? Ich meine, er kann höchstens geschätzt haben, wie schnell ich war, Radar war keins da...
Ich weiß auch, dass das nich so gut war, passiert mir bestimmt nicht wieder.
Kevin

 durbanZA
14.05.2007, 21:32 Uhr
zu: Verkehrshelfer....
In Deutschland darf die gefahrene Geschwindigkeit nicht geschätzt werden (Eine Ahndung aufgrund geschätzter Geschwindigkeit ist nur im verkehrsberuhigten Bereich zulässig).
Wahrscheinlich wollte er Dich nur auf Deine Geschwindigkeit aufmerksam machen, ob es nun ein Polizist war oder ein Verkehrshelfer.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
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