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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 1Andrea
07.05.2007, 16:59 Uhr

zum 2. Mal zu schnell

Hallo, bin leider zum zweiten Mal außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km zu schnell gefahren. Gibt es Konsequenzen für Wiederholungstäter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2007, 17:29 Uhr

zu: zum 2. Mal zu schnell

Durchaus.
Wenn Du das erste mal auch 41 km/h zu schnell warst, wurde vermutlich ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Dasselbe erwartet Dich nun wieder- zusätzlich ein weiterer Monat wegen Beharrlichkeit.
Außerdem mußt Du damit rechnen, daß das Bußgeld erheblich erhöht werden wird.
Bist Du in der Probezeit?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr