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Kuli
03.05.2007, 12:47 Uhr
Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
MAn selbst darf ja nicht mit Handy am Ohr fahren, Freisprecheinrichtungen dagegen sind erlaubt, bei denen man beide Hände frei hat, seh ich das richtig?
Kann ich mir das Handy dann nicht einfach vom Beifahrer ans Ohr halten lassen?
Ist ja quasi so, als hätte ich eine Einrichtung, und beide Hände hab ich auch frei :)
Kuli
03.05.2007, 12:48 Uhr
zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
Hö, wie kommt denn der Beitrag in dieses Forum? :o Bitte mal verschieben, danke ;)
Crashkid
03.05.2007, 12:54 Uhr
zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
Ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber warum kaufst du dir nicht einfach ein Headset, dann hast du das Problem gar nicht erst und läufst nicht Gefahr von der Polizei angehalten zu werden.
carhol
03.05.2007, 12:54 Uhr
zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
wenn man der bisherigen rechtsprechung vertraut, müsste es möglich sein da dort immer nur steht, dass das handy nicht in die hand genommen werden darf (mit einer kleinen ausnahme) und keine tasten betätigt werden dürfen.
holger
carhol
04.05.2007, 17:31 Uhr
zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
verrat ich nicht sonst machst du es.
lass einfach die finger davon sonst kannst du auch bei der ausnahme schwierigkeiten bekommen.
holger
Security_neu
04.05.2007, 17:32 Uhr
zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
Ähm wenns doch ne Ausnahme is, isses erlaubt.... Also sags doch bitte :-)
CountZero
05.05.2007, 03:39 Uhr
zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?
Besitze zwar eine Freisprech, bin jetzt aber auch neugierig. Ist das denn eine Gesetzeslücke, oder ne beabsichtigte Ausnahme?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?
Mit Vorrang des Gegenverkehrs
Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht
Mit Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?
Unmittelbar vor den Schienen
In Höhe der Schranke
Vor dem Andreaskreuz
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
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