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Das FAHRTIPPS-Forum
mazzen
02.05.2007, 23:47 Uhr
Muss ich in die Nachschulung??
Hallo... ich habe am vergangenen Freitag versehentlich eine Fahrradfahrerin leicht angefahren. Ich bin aus dem Grundstück (Waschstraße) herausgefahren und habe beim vorkrabbeln nach links geschaut, während sie von rechts (Sicht durch Zaun eingeschränkt) vor mein Auto fuhr und leicht angetickt wurde. Sie ist gestürzt und hat sich leicht verletzt (Prellung). Die Polizisten, die danach kamen meinten zu mir, ich müsse mir keine Sorgen wegen der Probezeit machen, aber ich bin da anderer Meinung... Auf dem Grundstück stand nämlich auch ein Vorfahrt-achten-Schild. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob es sich um das Ausfahren aus einem Grundstück (http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=9 / Ordnungswidrigkeit) oder eine Vorfahrtsverletzung handelt.... Das eine Würde für die Nachschulung sorgen, das andere nicht, soweit ich das richtig versteh... bitte um schnelle Antwort.... mfg
Sören
03.05.2007, 08:38 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
Es ist kein Vorfahrtvergehen sondern ein Vorrangvergehen nach § 10 StVO. Was das 205er angeht ist der letzte Satz des § 10 interessant: "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen." Nur weil dort ein Vorfahrt-gewähren-Schild steht, ist es nicht zwangslaufig auch Vorfahrt.
mazzen
03.05.2007, 09:56 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
mit anderen Worten hab ich wahrscheinlich Glück?
carhol
03.05.2007, 09:56 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
dann warte mal auf die post. da wird bestimmt was von körperverletzung drin stehen.
holger
mazzen
03.05.2007, 10:00 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
was anderes als warten bleibt mir wohl eh nicht übrig
carhol
03.05.2007, 10:41 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
nööööö,
meld dich mal wenn die post da ist.
holger
mazzen
03.05.2007, 10:48 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
ja mach ich... Ich bin mir jetzt ausserdem auch nich sicher ob das noch nen Unterschied macht mit Körperverletzung und "fahrlässiger Körperverletzung" ..... und was versteht man denn direkt unter der Formulierung "Gefährdung" ? Die ganzen Begriffe sind doch alle irgendwo Auslegungssache, oder?
mazzen
03.05.2007, 11:17 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
hmmmm die Post ist grade gekommen und der Brief von der Polizei war dabei....
Straftat(en)/Verletzte Bestimmung(en):
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB)
Gibt es denn jetzt noch eine andere Definition von Körperverletzung (ohne fahrlässig)...
Ich weiss ja nicht ob das irgendwie noch was bringt noch anzugeben, dass meine Sicht durch den Zaun eingeschränkt war und ich die Dame nur leicht angetickt habe beim Vorkrabbeln...
Aber irgendwie siehts wohl nach der Arschkarte aus.... und das wegen so einer "Lapalie"....
Lambo-Benni
03.05.2007, 11:25 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
Ich hatte mal aus sicht der Radfahrerin eine ähnliche Situation, allerdings war der Radweg damals auf der linken seite. Auto kam aus einer Ausfahrt (ich hatte klar Vorfahrt). Ich habe gesehen, dass eine Frau drinne sitz und deshalb stark gebremst (ging davor nen Berg runter ;-)). Sie schaute nur nach link s- sah mich also nicht -und fuhr los. Mein Glück, dass ich genau dieses Handeln erwartet habe und nicht blind weiter gefahren bin, wie es bei Deinem "Opfer" der Fall war. Ich hätte zwar auch weiter fahren, mich umnieten lassen und sie dann verklagen können, aber die Gesundheit ist mir dann doch wichtiger :-D
Wie schnell warst Du denn etwa bzw. wie heftig hast Du sie denn erwischt (immerhin fiel sie um)?
mazzen
03.05.2007, 11:29 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
ich bin nur ganz langsam vorgekrabbelt weil ich auch nicht wirklich viel sehen konnte und dann habe ich sie seitlich am Pedal angetickt... weil sie auch nicht besonders schnell war (und sie schon etwas älter ist) hat sie das gleichgewicht verloren und ist seitlich umgekippt.... also ich hab sie nicht regelrecht vom Fahrrad gerammt, sondern wie gesagt nur minimal berührt.....
Lambo-Benni
03.05.2007, 11:39 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
Ich bin ja auch der Meinung, man sollte nicht jeden mit nem Fahrrad auf die Straße lassen und wenn sie nicht den Radweg benutzt, bzw. den auf der falschen Seite, sollte sie selbst dafür verantwortlich gemacht werden, denn wenn Du Dich - wie Du sagst - nur gaaanz langsam vorgetastet hast, hätte sie mal ihre Augen aufmachen können. Du bist dann mMn Deiner Pflicht der Verkehrsbeobachtung nachgekommen...
carhol
03.05.2007, 13:01 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
dann liegt das kind jetzt im brunnen.
das der fahrradfahrer teilschuld bekommt ist richtig, dass ist aber nur die zivile konsequenz.
strafrechtlich bist du dran.
in wie weit ein staatsanwalt/richter von mitschuld redet, steht auf einem anderen blatt.
geh damit zum anwalt.
fahrlässige kv heisst, dass du es, im gegensatz zur vorsätzlichen kv, nicht absichtlich begangen hast.
ein besuch bei der oma wäre auch noch anzuraten, macht einen guten eindruck und kann die strafe verringern.
holger
mazzen
03.05.2007, 15:00 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
also irgendwie verwirrt mich das alles immer mehr.... ich hab jetzt im Internet auch noch nachgelesen, dass fahrlässige Körperverletzung nur "auf Antrag des Verletzten verfolgt wird"... ich war bereits bei der Frau,habe ihr Blumen gebracht und habe mich mehrmals entschuldigt, sie und ihr mann waren auch nicht sauer, da kamen dann halt auch so sprüche wie "ist nicht so schlimm, das kann jedem mal passieren"... von daher werden mich die beiden auf keinen Fall anzeigen... ich weiss jetzt natürlich auch nich was da von der polizei oder woher auch immer kommt, die sagen einem ja auch alle nix gescheites! Also das, was ich jetzt bekommen hab is ein Bogen in dem ich Stellung zu dem Vorwurf nehmen soll und den Unfall aus meiner Sicht schildern. Aber ich glaube es bringt auch nichts jetzt noch Stunden über die Sache zu rätseln.. allerdings glaube ich nicht, dass so ein Fall vor Gericht kommt, bzw dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet
durbanZA
03.05.2007, 16:39 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
» ich hab jetzt im Internet auch noch nachgelesen, dass fahrlässige Körperverletzung nur "auf Antrag des Verletzten verfolgt wird" «
» allerdings glaube ich nicht, dass so ein Fall vor Gericht kommt, bzw dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet «
Also die Staatsanwaltschaft hat sich ganz bestimmt schon eingeschaltet, denn sonst hättest Du ja keinen Brief bekommen ;) Denn Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige Behörde für die Verfolgung von Straftaten.
Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, welches in der Tat grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird.
Allerdings kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, was in Fällen wie Deinem nicht selten ist.
Wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat bejaht (so z.B. auch im Interesse der Sicherheit im Straßenverkehr), wird das Strafverfahren -wie bei den meisten anderen Tatbeständen- unabhängig vom Antrag des Geschädigten eingeleitet.
Vermutlich wird in Deinem Fall die Staatsanwaltschaft das ganze per Strafbefehl abhandeln. D.h. Du bekommst sozusagen per Post ein Urteil, daß Du akzeptieren kannst oder nicht. Solltest Du dem widersprechen, geht das ganze vor Gericht. Denkbar wäre auch, daß die StA Dich direkt vor das Gericht läd, da kann an aber nur spekulieren.
Wenn es Dir das Wert ist, kannst Du einen Anwalt einschalten, wenn Du im Rechtsschutz bist, wäre das in jedem Fall anzuraten; immerhin wird Dir eine Straftat vorgeworfen, die einen nicht unbeträchtlichen Strafrahmen mit sich zieht.
mazzen
03.05.2007, 17:10 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
der Brief kam von der Kreispolizeibehörde.... es war lediglich eine Aufforderung zur Stellungnahme zum Unfallgeschehen von nem Hauptoberkommissar oder sonstawas... ka
Sören
04.05.2007, 08:33 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
Das Vortasten ist an Kreuzungen erlaubt. Hier handelt es sich aber um eine Einfahrt. Dort muß man sich, wenn man nicht genügend sehen kann, einweisen lassen. Das wird allermeistens jedoch nicht gemacht. Die Folge ist jedoch, daß man als Ausfahrender immer erst einmal den Schwarzen Peter hat.
Die fahrlässige Körperverletzung steht bei jedem kleinen Kratzer erst einmal im Raum. Es kann was kommen aber oft wird das Verfahren eingestellt. Wie gesagt wurde, es muß ein öffentliches Interesse vorhanden sein (wenn nicht der Geschädigte Druck macht), damit das verfolgt wird. Bei Kleinunfällen wird das aber oft verneint.
mazzen
04.05.2007, 13:40 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
Wenn das Verfahren eingestellt wird, bedeutet das aber im Rückschluss wieder nicht, dass ich ohne die Nachschulung davonkomme, richtig?
carhol
04.05.2007, 17:28 Uhr
zu: Muss ich in die Nachschulung??
wenn du es genau betrachtest sind es 2 verfahren.
eins wegen kv, das andere wegen vorfahrt verletzung.
wenn kv eingestellt wird bleibt das andere bestehen. kommt dann darauf an, wie hoch das bussgeld wird.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?
Alle Fahrzeuge, die
- in gleicher Richtung fahren
- entgegenkommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- den Verletzten Hilfe leisten
- die Unfallstelle absichern
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?
Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten
Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen
Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten
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