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Das FAHRTIPPS-Forum
ice88
27.04.2007, 21:31 Uhr
ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
hallo ich hatte am 17.04 in einer 30er zone einen unfall weil ich mit ca. 60 km/h in eine kurve gegen einen baum fuhr dabei wurden 2 freunde die bei mir im auto saßen verletzt (riss in der nase und blut ergüsse vom gurt) ich bekam von der polizei ne anzeige wegen fahrlässiger körperverletztung und da ich noch in der probezeit bin denk ich das ich zum aufbauseminar muss
deshalb hab ich mir gedacht dass wenn ich jetzt zum Fortbildungsseminar für Fahranfänger gehe 1 jahr weniger probezeit und die pflicht zum ASF zu gehen hinter mir hab
ist das möglich?
ich habe mein Führerschein mit 17 1/2 gemacht und dürfte erst seit 29.12 alleine fahren macht dass was aus?
durbanZA
27.04.2007, 21:47 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
man Kahleberger langsam reicht es wirklich!
Du kommst her und beleidigst jeden, der hier im Forum eine halbwegs normale Frage stellt auf eine herablassende, ekelhafte und arrogante Art, daß alles bei mir hochkommt.
Um auf die Frage zu Antworten:
Bei der Anordnung des ASF zählt das Tattagprinzip, d.h. die Anordnung kann auch nach Ende der Probezeit erfolgen.
Ein FSF kannst Du dennoch besuchen, um Deine Probezeit auf 3 Jahre zu verkürzen.
ice88
27.04.2007, 21:54 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
@durbanZA
danke für deine antwort aber mir geht es darum dass ich nicht 2 mal 250 euro zahlen will um einmal ASF und FSF zu zahlen
durbanZA
28.04.2007, 00:36 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
Das FSF mußt Du ja auch nicht machen, das würde nur optional Deine Probezeit um ein Jahr verkürzen.
Das ASF wird allerdings bei Rechtskraft zwingend angeordnet werden. Solltest Du das ASF innerhalb der Dir gesetzten Frist nicht absolvieren, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
ice88
28.04.2007, 10:50 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
also muss jemand der das FSF besucht hat und später einen A verstoß oder zwei B begeht auch zum ASF?
weil ich auf der seite gelesen habe dass man nur die probezeit verlängert bekommt wenn man in der verkürtzten probezeit einen A verstoß oder zwei B begeht
Zyron
28.04.2007, 11:06 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
Nein, die Probezeit-Verlängerung wird immer angerechnet, egal ob du sie verkürzt hast oder nicht.
Abgesehen davon geb ich Kahleberger recht, die Frage ist eine Unverschämtheit
durbanZA
28.04.2007, 11:32 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
Die Probezeit wird verlängert, wenn Du in der Probezeit (egal ob verkürzt oder normal) einen A- Verstoß oder zwei B begehst.
Das FSF ist sozusagen kein Freischuß ;)
Abgesehen davon sehe ich keine Unverschämtheit in der Frage. Der TE muß uns hier im Forum nicht beqweisen, wie sehr es ihm Leid tut, seine Freunde gefährdet zu haben. Wir können das einfach annehmen- oder nicht, denn es ist egal.
Mit seiner Frage hat das nichts zu tun, denn seinen Freunden geht es nicht besser, wenn er härter bestraft wird. Das ist Promitivdenken. Eher kann er sie zum Essen einladen, in den Urlaub mitnehmen oder sonstwas. Aber das geht uns nichts an. Das Aufbausemianr wird den Freunden auf jedenfall egal sein.
Es ist ganz natürlich, daß man versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben.
Und die Frage, ob die Probezeit verlängert witrd, ist ja wohl ligitim. Dies ist ein Forum, das Antworten auf genau solche Fragen geben soll.
In diesem Forum ist zu erwarten, daß sich hier Leute melden, die sich falsch verhalten haben. Das liegt in der Natur dieses Forums. Wer aber hier nur herkommt, um seine Gehessigkeit an dieser Tatsache zu befriedigen, hat hier meiner Meinung nach nichts verloren.
Crashkid
28.04.2007, 17:50 Uhr
zu: ich muss zum ASF wegen unfall, lohnt sich FSF?
@ice88: Das FSF verkürzt deine Probezeit zwar um 1 Jahr, allerdings erst ab dem Moment in dem du es absolviert hast. Bei der Probezeitverlängerung zählt jedoch der Tag des Unfalls, deshalb bringt es nichts mehr das FSF nach der Tat zu besuchen, außer das deine Probezeit dann auf 3 Jahre verkürzt würde.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte
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