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Das FAHRTIPPS-Forum
bestjess1
25.04.2007, 18:17 Uhr
Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
Hi
Hi
Ich bin am Dienstag(gestern) ausversehen beim Rueckwaerstausparken in der Schule einem anderem parkenden Auto draufgefahren, aber eiegentlich nur leicht. Ich habe durch meine hintere Scheibe nichts am anderen Auto bemerken koennen und bin weiter gefahren. Eine Mitschuelerin sprach mich darauf an, dass es schlimm aussah. Sie zeigte mir,dann das Auto, da ich mich nicht mehr an es erinnern konnte. Er hatte einen Kratzer, aber wir wussten nicht, ob er vorher schon da war oder nicht. Der Kratzer hatte gruene Farbe und ich hab ein dunkel blaues Auto. Ich weiss nicht was ich tun soll. Soll ich warten bis er mich anspricht, denn viele und sogar vielleicht er haben es gesehen oder soll ich ihm einen Zettel auf das Auto legen? Ich befuerchte,dass wenn ich ihn anspreche er mich fuer den Kratzer auch bezahlen laesst,wenn er schon vorher da war. Ich kenne ihn nicht und weiss nicht mal wie er aussieht. Meine Mitschueleirn hat nur seinen Namen gehoert und kennt ihn auch nicht.Mein Auto hat keinen Kratzer und ich denke mir, dass es doch einen haben muesste, wenn der andere Kratzer von mir ist.
Was wuerdet ihr tun und was haltet ihr fuer richtig in dieser Situation?
Vielen Dank
durbanZA
25.04.2007, 19:42 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
Hm. Normalerweise hasse ich Moralpredigten, aber in diesem Fall kann ich es mir nicht ganz verkneifen, wer es nicht lesen will, einfach runterscrollen ;)
Mich persönlich ärgert es immer zur Weißglut, wenn mir jemand ans Auto fährt und dann abhaut. Hab ich kein Verständnis für. Und bei diesem Satz: » Ich habe durch meine hintere Scheibe nichts am anderen Auto bemerken koennen und bin weiter gefahren. « musste ich sogar schon lachen, aber ich denke mal, der war auch nicht ganz ernst gemeint (hoffentlich).
Für so was hat man die Haftpflicht! Wenn ich jemandem ranfahre, trage ich die Konsequenzen, anstatt ihn mit den Kosten sitzenzulassen. Und so dramatisch ist das bei einem kleinen Kratzer auch nicht.
Aber gehen wir die Sache nüchtern, ohne meine Gefühlsregungen, die sich bei mir als leidgeprüftes Opfer nicht verbergen lassen, an:
Das Problem ist, daß Du eine Straftat begangen hast: Du hast Dich vorsätzlich vom Unfallort entfernt. Das ist strafbar gemäß § 142 StGB (zum Goggeln).
Es ist gut möglich, daß, wenn es so viele Zeugen gibt, der Fahrzeughalter davon erfährt, daß Du es warst. An seiner Stelle würde ich dann zur Polizei gehen- keine Frage.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, steht ein Entzug der Fahrerlaubnis im Raum.
Daher würde ich in eienr solchen Situation alles daran setzen, um da irgendwie wieder was wett zu machen.
Ich würde auf jeden Fall den Fahrzeughalter ansprechen, vielleicht sieht er, wenn Ihr das so regeln könnt, von einer Anzeige ab.
Oder ich würde -so schmerzlich das ist- mich bei der Polizei stellen, wenn sich der Halter innerhalb kürzester Zeit nicht ausfindig machen lässt.
Denn wenn man sich kurz nach der Tat stellt, ist das immernoch besser, als wenn die Polizei zwei Tage später an der Tür klingelt, und es kann sich positiv auf das eventuelle Strafmaß auswirken oder sogar zur Verfahrenseinstellung beitragen.
Alles auf sich beruhen lassen ist nicht nur das unsozialste, sondern auch -mit Verlaub- das unklugste, was man in so einer Situation machen kann.
mfG Durban
durbanZA
25.04.2007, 19:49 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
Wie lange ist die Sache eigentlich her?
Georg_g
25.04.2007, 19:52 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
»Wie lange ist die Sache eigentlich her?«
»Ich bin am Dienstag(gestern) ...«
bestjess1
25.04.2007, 19:53 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
Hi
Der Person dessen Wagen ich eventuell gekrazt habe geht auf meine Schule, da er sonst nicht auf dem Parkplatz stehene wuerde, da sonst auch nichts in der Naehe ist. Ich denke, dass es sich zuerst bei mir melden wird und nicht gleich zur Polizei geht, da ich ja taeglich auf dem Parkplatz stehe und er somit einen Zettel auf meinem Auto hinterlassen kann oder mich ueber die Schule ausfindig machen kann. Ich habe ein total schlechtes Gewissen und werde mich eventuell morgen bei ihm melden, da ich auch angst vor weiteren Konsequenzen habe.
Ich habe darausgelernt, dass ich jetzt da nicht mehr parken werde,sondern auf dem benachbarten Parkplatz und sofort beim naechsten Mal austeigen werde.
Was denkt ihr anderen ueber diese Sache?
Georg_g
25.04.2007, 19:58 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
»Ich denke, dass es sich zuerst bei mir melden wird ...«
Das wäre möglich, wenn er wüsste, wer sein Fahrzeug beschädigt hat. Wenn er das aber nicht weiß, kann er zwar vermuten, dass es ein anderer Schüler oder eine andere Schülerin dieser Sonderschule war, aber er weiß ja nicht, dass du es warst.
durbanZA
25.04.2007, 20:04 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
Also, den ersten Schritt mußt DU machen, lass ihm nen Zettel am Wagen, oder besser, sprich ihn an. Es ist nicht sein Problem, den Fahrer zu stellen, sondern es ist Dein Problem, daß er Dich nicht anzeigt.
durbanZA
25.04.2007, 22:27 Uhr
zu: Brauche dringen Rat (Kratzer verursacht)
Da es jetzt heute Abend keine weiteren Antworten gab, möchte ich doch noch eine Anmerkung machen:
Es ist einfach so, daß der Fahrzeughalter kein Ineresse daran hat, Dich zu finden; er will lediglich seinen Schaden bezahlt haben, von wem ist egal. Wenn man sich mal in dessen Lage versetzt (ich spreche da aus eigener Erfahrung) gibt es da zwei Möglichkeiten:
1.: Der Fahrer meldet sich bei ihm, man regelt das völlig unbürokratisch und schnell.
2.: Der Fahrer meldet sich nicht. Der Halter wird dann den Unfall der Polizei melden, nicht, um den Verursacher zu finden, sondern, damit er den Schaden seiner Verischerung melden kann.
Ob der Fahrer dann gefasst wird, ist ihm egal, hauptsache, der Schaden wird bezahlt. Hier entsteht aber ein kleiner Nebeneffekt: Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt, d.h. die Polizei fängt von sich aus an zu ermitteln.
Der Fahrzeughalter wird sich nicht groß den Aufwand machen, Dich zu finden. Entweder er findet Dich, oder eben nicht, dann meldet er den Schaden.
Daher ist es das vernünftigste für Dich, Dich beim Halter zu melden. Ich möchte hier nicht weiter auf irgendwelche Zivilcourage eingehen, und im Nachhinein gebe ich zu, daß ich vorhin etwas in die richtung abgeglitten bin, nur ich rate Dir wirklich, in Deinem eigenen Interesse, Dich selbst beim Fahrer zu melden.
Selbst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist:
Nehmen wir den Worst Case an, der Unfall ist gemeldet, Du wirst der Unfallflucht beschuldigt. Ich kenne Dein Alter nicht, nehme aber mal an, daß Du unter das Jugendstrafrecht fallen würdest. Hier wäre dann eine Gerichtsverhandlung nicht unwahrscheinlich.
Der Richter entscheidet über das Strafmaß, er kann auch mangels öffentlichen Interesses das Verfahren einstellen.
Dort mußt Du dann so gut wie möglich zeigen, daß Du Deinen Fehler eingesehen hast und die Sache aus der Welt schaffen willst.
Der Richter wird Dich fragen: "Was haben Sie getan, um den Fahrzeughalter zu kontaktieren?" Und wenn Du dann als Antwort nur parat hast "Ich habe darauf gewartet, daß er mir einen Zettel an den Scheibenwischer heftet", dann kannst Du Dir ausrechnen, daß das einen Richter (und einen Staatsanwalt) nicht sooo überzeugen würde.
Dem Gericht geht es darum, die Sache aus der Welt zu schaffen und ist oft froh, wenn die Parteien das auch ohne sie schaffen. Wenn bei solch kleinen Beträgen der Streitwert bereits beglichen ist, gibt es keine Begründung für das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat mehr.
Der Fahrzeughalter wird Dich nicht umbringen wegen des Kratzers. So ein kleiner Rempler passiert hunderte male in Deutschland, ist mir auch schon passiert.
Also, mein Rat: Möglichst unkompliziert regeln die Sache, dann ist das in ein paar Tagen vergessen.
Ich denke, die anderen Foren- User werden sich diesem Rat anschließen.
Wünsche einen schönen Abend
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle
Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite
Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Hier beginnt eine Zone mit einer
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
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