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15.04.2007, 13:44 Uhr

vekehrsmedizinisches gutachen

ich muss eine vekehrsmedizinische untersuchung machen wegen verdacht auf alkoholabhängigkeit ich kiffe mir regelmässig ein aber ich fahre kein auto bin noch nie dicht auto gefahren machen die auch ein drogen test sehen die das ich kiffe danke für eure antwort

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15.04.2007, 14:42 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

davon kannst du ausgehen.

holger

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15.04.2007, 16:14 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

Da hast du wohl die goldene Arschkarte gezogen. Glückwunsch ;-))

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15.04.2007, 22:47 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

»Da hast du wohl die goldene Arschkarte gezogen. Glückwunsch ;-))«

Besser hätte selbst ich es nicht formulieren können. Also im Grunde kann ich Dir nur raten, dass Du Dir das nur ausgedacht hast, und es sich bei Deinem Post um einen der vielen Fakes hier im Forum handelt.

Aber ganz ehrlich: Ich weiß nicht, in wie fern der Verdacht auf eine Alkoholabhängikkeit wahr ist, und wie da jemand wohl darauf kommt. Außerdem glaube ich Dir, dass Du nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen fahren würdest. Aber meiner (vlt. auch verkehrten) Meinung nach lässt jemand, der so locker damit umgeht, dass er regelmäßig Drogen konsumiert, ernsthafte Zweifel aufkommen, ob eine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegt.

Bei regelmäßgigem Alkoholkonsum kann man sicher darüber streiten. Ob ein 17jähriger, der jedes Wochenende total betrunken ist, mit der FE nicht lieber warten sollte, ist ebenfals fraglich. Aber wenn wirklich jemand einfach so sagen kann, dass er sich regelmäßig "ein kifft", und dabei nicht mal etwas schlimmes sieht, dann sind die harten Konzequenzen wirklich gerechtfertigt.

Mit kopfschüttelnden Grüßen

Stiften

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15.04.2007, 23:26 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

Wenn du dir regelmäßig "einen kiffst" hast du ein mächtiges Problem. Ich weiss ja nicht was du unter Regelmäßig verstehst, täglich? Wenn ja, solltest du es vielleicht in Erwägung ziehen, Hilfe zu suchen: http://www.btonline.de/kliniken/suchtkliniken.html

Ansonsten kann ich dir sagen: Lass den scheiss!

Tja und wie Holger schon sagt, du hast wohl die Arschkarte gezogen.

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16.04.2007, 01:21 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

Optik, dann kiffe doch hurtig und feste weiter bis deine letzten brauchbaren Hirnzellen abgeraucht sind.
Deine anschließende Demenz wird dich und vor allem andere dann vermittelst Unvermögens ein Kraftfahrzeug überhaupt zu starten vor schlimmerem bewahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist