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retter
12.04.2007, 23:19 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
Also ich habe zur PP bezahlt.
Beim tüv 77,71 und dann der FL noch 90 € das macht bei mir 167,72€. Was das bei dir ist ?????????
carhol
12.04.2007, 23:34 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
bei der vorstellung zur prüfung darf keine zusätzliche fahrstunde abgerechnet werden. die position deckt alle kosten der fahrschule für die prüfung ab.
holger
Georg_g
13.04.2007, 18:59 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
Für die Prüfungsfahrt selbst darf nur die Position "Vorstellung zur praktischen Prüfung" berechnet werden, wie du ja oben schon erfahren hast. Die zusätzliche Berechnung als Fahrstunde ist nicht zulässig.
Allerdings machst du bei deiner früheren Ausbildungsrechnung evtl. einen Denkfehler: Wenn es da heißt "Fahrstunden á 45 min, bis EINSCHLIEßLICH 04.12.06", dann bedeutet das nicht, dass der 04.12. (also der Prüfungstag) auch noch als Fahrstunde berechnet wurde. Es heißt nur, dass alle Fahrstunden bis zu diesem Tag berechnet wurden und nicht eventuelle Stunden danach (z.B. wenn du durchgefallen wärst).
carhol
13.04.2007, 19:08 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
das hast du richtig verstanden.
eine prüfungsfahrt ist keine fahrstunde (kommentare bouska/hailer etc. und gerichte)
deine fahrschule hat falsch abgerechnet (sogar wissentlich). über diese art der berechnung gibt es urteile das es unzulässig ist.
wenn du keinen ärger machen willst sag es einfach deinem fl, wenn er sich weigert darauf einzugehen, schick die rechnung an den fl-verband. dein fl bekommt dann eine sehr teure abmahnung und er wird sich überlegen weiterhin leute auf diese art zu betrügen, denn nichts anderes ist es.
wenn er aber die fahrt zum tüv (zur prüfung) als "taxifahrt" deklariert, hast du keine chance.
das "komplett" bezieht sich auf die art der prüfung, es gibt auch prüfungen die in teilen abgelegt werden.
holger
Georg_g
13.04.2007, 19:33 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
»deine fahrschule hat falsch abgerechnet«
Bist du jetzt nicht etwas vorschnell in deinem Urteil? Auf der Rechnung heißt es angeblich "Fahrstunden á 45 min, bis EINSCHLIEßLICH 04.12.06". Wann die letzte berechnete Fahrstunde stattfand, kann man daraus nicht ersehen. Es heißt einfach nur "alle Fahrstunden bis zur Prüfung".
Ob die Prüfung nun als Fahrstunde berechnet wurde oder nicht, könnte man nur feststellen, indem man die berechneten mit den tatsächlich absolvierten Fahrstunden vergleicht. Hierzu kann man den Ausbildungsnachweis zu Rate ziehen, wo alle Fahrstunden mit Länge und Datum aufgezeichnet sind.
carhol
13.04.2007, 21:26 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
>> Fahrlehrer will mir zusätzlich zu den 123 EURO auf jeden Fall, die Prüfungsfahrt noch als normale Fahrstunde (Übungsstunde) berechnen.<<
das mit dem rechnungsdatum ist richtig. ich bezog mich aber auf den kopierten text.
holger
Georg_g
13.04.2007, 21:54 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
»Ist es denn normal, dass meine prüfungsfahrt auf dem tagesnachweis meines fahrlehrers landet?«
Ja, der Fahrlehrer muss alle Fahrstunden, Prüfungsfahrten und ggf. sonstige Tätigkeiten im Tagesnachweis eintragen. Das dient u.a der Überprüfung der gesetzlichen Höchstdauer seiner Arbeitszeit und hat mit der Bezahlung nichts zu tun.
Dass dich das Wort "einschließlich" stört, kann ich nicht nachvollziehen. Es heißt doch nur "alle Fahrstunden bis zum Prüfungstag".
Wenn ich jetzt eine Liste erstelle "Alle Regentage im Jahr 2007 bis einschließlich Freitag, den 13.04.2007", dann heißt das noch nicht, dass es heute geregnet hat. Und der Rechnungsabschluss bei deiner Fahrschule ist eben der Tag der praktischen Prüfung.
Lass dir nach deiner BE-Prüfung den Ausbildungsnachweis geben. Ansonsten könnte auch einfach mal eine simple Frage an den Fahrschulinhaber weiterhelfen: "Muss ich für meine Prüfung nur die Vorstellung zur prakt. Prüfung bezahlen oder wird das noch zusätzlich als Fahrstunde berechnet?"
Manchmal kann im persönlichen Gespräch ein Missverständnis in 10 Sekunden geklärt werden, wo man im Internetforum tagelang herumrätseln würde.
Georg_g
13.04.2007, 21:55 Uhr
zu: Kosten für Prüfung
Ah, wie ich sehe, ist meine Antwort mittlerweile wohl hinfällig. Frag aber zur Sicherheit ruhig trotzdem noch nach.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
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Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?
Sie müssen sauber sein
Sie müssen funktionstüchtig sein
Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein
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