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Das FAHRTIPPS-Forum
Berndusus
11.04.2007, 16:30 Uhr
Trunkenheit auf dem Fahrrad
Hallo,
ich bin 18 und bin gerade dabei meinen führerschein zu machen und ich wurde letztens von der Polizei mit 1,54 Promille erwischt. Was kann das für Konsequenzen haben?
Stiften
11.04.2007, 18:04 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Klingt für mich, als hättest Du jetzt ein Problem. Auf Grund eines Messwertes von über 1,1 Promille bewegt sich Dein Vergehen nicht mehr im Bereich einer Ordnungswiedrigkeit nach § 24a StVG, sondern stellt einen Straftatbestand im Sinne der §§ 316, 315c StGB (Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs) dar. Ein Verstoß gegen genannte Vorschriften ziehen, je nach Schwere des Vergehens, eine Freiheitsstraße von bis zu 5 Jahren nach sich, was allerdings bei Deinem Alter nicht zu erwarten ist. Auch das Jugendstrafrecht kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anwendung finden.
Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass Du Deinen Führerschein nicht machen darfst. Wie lange, das bestimmt der Richter. Weiterhin kann er eine MPU anordnen, was nicht unwahrscheinlich ist.
So sieht es das Gesetz. Haben die Polizeibeamten vor Ort Deine Personalien aufgenommen, wurde Dir Blut entnommen, bekamst Du eine polizeiliche Vorladung zu Beschuldigtenvernehmung? Wenn es die Beamten genau genommen haben, haben sie eine Strafanzeige gegen Dich erstellt, und Du wirst die Folgen tragen müssen.
Wie genau das aber in Deinem Fall genommen wird, kann ich Dir nicht sagen. Zu allererst entscheiden die Polizeivollzugsbeamten vor Ort, ob sie das Vergehen gemäß ihren Vorschriften von Amts wegen zur Anzeige bringen, oder nicht. Als nächstes kann ein Staatsanwalt in vielen (nicht in allen!) Fällen, gerne auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden, das Verfahren wegen Geringfügigkeit, evtl. auch gegen Auflagen, einstellen. Und zu guter Letzt kann auch der Richter im gesetzlichen Rahmen Milde walten lassen.
Sollte es aber zum Verfahren kommen, wirst Du Deinen Führerschein in nächster Zeit wohl nicht bekommen :-(
Georg_g
11.04.2007, 18:20 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei Radfahrern bei 1,6 Promille. Wenn du also keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hattest, dann hattest du Glück und es liegt keine strafbare Handlung vor.
Mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wäre es nach § 316 StGB strafbar, siehe http://bundesrecht.juris.de/stgb/__316.html
In jedem Fall kann unabhängig von der strafrechtlichen Seite eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht werden. Was die dann daraus macht, ist zu einem gewissen Teil Ermessenssache. Ab 1,6 Promille wird regelmäßig eine MPU verlangt, was aber nicht heißt, dass bei einem Wert, der sehr knapp darunter liegt, keine MPU verlangt werden darf.
durbanZA
11.04.2007, 18:22 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Man muß hier beachten, daß es sich hier um einen Radfahrer, nicht um einen Autofahrer handelt; hier liegt man erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 0/00 im Bereich der Straftat, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
Hier kommt es also auf die Umstände der Verkehrskontrolle an: War es eine allgemeine Kontrolle oder bist Du irgendwie aufgefallen? Gab es eine konkrete Gefährdung oder einen Unfall?
Sind die 1,64 0/00 der Atemalkohol? Wurde eine Blutprobe entnommen? Die Ergebnisse der Blutentnahme können vom Atemalkohol sowohl nach unten wie auch nach oben abweichen. Das ist in diesem Fall sehr wichtig, da ab 1,6 0/00 eine MPU angeordnet wird.
Ein Entzug der FE ist erst nach Versagen bei der MPU zu erwarten.
Aber um Details über das Strafmaß nennen zu können, brauchen wir mehr Infos? Wie war das mit der Kontrolle? Bist Du in der Probezeit? Irgendwie vorbelastet? Ist der Wert BAK oder AAK?
Bunny007
11.04.2007, 18:39 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Dir wird nix passieren...Kenne jemanden der wurde mit 1,68Promille auf dem Bike angehalten( auch wenn er geschoben hat, aber die Grünen meinten doch im Ernst er sei gefahren...Pe****)...und hat seinen Lappen...
Ok, villeicht sind die bei euch anders drauf...ich würd abwarten. Ist immer ne Sache des Ermessens...
durbanZA
11.04.2007, 18:44 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
bunny, wenn der Versacht einer Straftat vorgelegen hätte, hätten die Beamten keinen Ermessensspielraum gehabt. Wenn das Rad aber geschoben wurde, ist da nichts verbotenes dran.
Bunny007
11.04.2007, 18:49 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Er hatte geschoben...
Doh die Grünen hatten schlechte Laune und haben auf einmal behauptet er sie gefahren...ja so is des in Deutschland...
Wurd dann teuer...aber mehr nicht...
Berndusus
11.04.2007, 19:25 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
soo da bin ich nochmal... danke dass ihr alle so schnell antwortet.
Die 1,54 Promille ist der Blutalkohol und ich hatte ausfallerscheinung.. es wird zumindest so gewertet.. Fahren in Schlangenlinien. und jetzt muss ich mich dazu aüßern.
durbanZA
11.04.2007, 19:38 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Dann steht tatsächlich der Vorwurf eine Straftat im Raum.
Zwar ist eine MPU hier nicht zwingend, jedoch kann sie angeordnet werden, zumal zu relativ dicht dran an den 1,6 0/00 bist. Hier ist es Ermessenssache und das kommt auf die äußeren Umstände an (Ausfallerscheinungen, Lallen, Tests mit Doktor, Uhrzeit usw.).
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist erst zu erwarten, wenn Du die MPU (sollte sie denn kommen) nicht bestehst.
Wie hoch die Geldstrafe sein wird, ist schwer zu schätzen (Bunny, wie war das bei Deinem Kollegen; wie hoch? (TS), und wie lange ist das her? Bei 1,68 0/00 ist eine MPU zwingend vorgeschrieben), denn vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottest hand.
Mental würde ich mich mal auf irgendwetwas zwischen 30 und 50 Tagessätzen einstellen, falls Du unter das Jugendstrafrecht fällst, werden das eine entsprechende Menge an Sozialstunden.
Du bekommst 7 Punkte im VZR. Solltest Du noch in der Probezeit sein, wird die aufgrund des begangenen A-Verstoßes auf 4 Jahre verlängert; ein Semianr für alkoholauffällige Fahranfänger ist zu absolvieren.
Alle Angaben ohne Gewähr :)
Berndusus
11.04.2007, 19:55 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
ach du heilige scheiße...
durbanZA
11.04.2007, 20:09 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Wenn es Dir das Wert ist, kannst Du einen Anwalt einschalten (unbedingt FA für Verkehrs-/ Strafrecht). Der kann zwar nicht zaubern, aber manchmal etwas an der TS- Zahl drehen.
Und Du solltest hoffen, daß Dir keine MPU- AUfforderung ins Haus geflattert kommt, denn fals das passieren sollte, wird die von der Fsst gesetzte Frist zu kurz sein, um sich auf die MPU vorzubereiten (wenn man sie denn bestehen will).
Die MPU ist nicht so schlimm, wie man am Stammtisch so hört, aber sie ist nur mit ausreichender Aufarbeitung zu bestehen.
durbanZA
11.04.2007, 20:09 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Wir sind übrigens Namenspatronen :)
Tierschützer
12.04.2007, 16:26 Uhr
zu: Trunkenheit auf dem Fahrrad
Ich wurde auch mal angehalten, hatte 0.9 Promille und bin sogar ohne Licht gefahren! Als die Cops mich angehalten und gefragt haben ob ich was getrunken hab, hab ich am Anfang sogar erst nein gesagt und dann, als sie mit dem Messgerät gedroht haben, hab ich zugegeben 1 Schorle getrunken zu haben! Die Cops haben dann nur gemeint dass ich schieben soll, du siehst:
Es ist immer eine Ansichtsache und meistens liegt es auch an der Stimmung der Grünlinge!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?
Zwischen 50 m und 150 m
Zwischen 250 m und 350 m
Zwischen 150 m und 250 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur für Lkw gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
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