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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wolf Larsen
10.04.2007, 13:21 Uhr

Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Servus Zusammen,

ich bin im November letzten Jahres in der Probezeit auf einer dreispurigen Straße in der zweiten Spur gefahren. Ich bemerkte, dass ich mich verfahren hatte und wollte zulässig auf die freie, ebenfalls dreispurige entgegenkommende Fahrbahn wenden. Dabei übersah ich ein in der dritten Spur hinter mir kommendes Fahrzeug. Es kam zum Unfall. Das Unfallopfer verständigte sofort die Pozilei, obwohl beide Autos noch fahrbereit waren. Schaden am Wagen des Opfers 2000 Euro. Keine Personenschäden. Ich bekam einen Bußgeldbescheid über 60 Euro plus Verfahrenskosten und zwei Punkte in Flensburg.

Heute nun trifft die Anordnung zum Aufbauseminar ein. Damit bin nicht einverstanden, weil ich nicht falsch gewendet habe, wie als Geisterfahrer auf der Autobahn. Ich habe nur jemanden übersehen, der zu schnell gefahren sein kann oder mein Blinken nicht gesehen hat. Dumme Ausreden :-) Was ich wirklich nicht gut finde, dass man wegen einer Unachtsamkeit mit Leuten zusammengeworfen wird, die besoffen oder stoned fahren, die Unfallflucht begehen oder jemanden töten.

Ich würde mein Delikt also eher als B-Delikt sehen.
Ist das Ansichtssache?

Hätte man diesen Akt vermeiden können, wenn die dumme Pute des Opfers nicht die Pozilei gerufen hätte? Wäre ja bei diesem Schaden nicht notwendig gewesen.

Kann ich mich irgendwie aus der Affäre ziehen?
Natürlich nur legal.

Danke für Eure Antworten,

Wolf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.04.2007, 13:31 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

>> Dumme Ausreden :-) << richtig
>> oder jemanden töten << war bei dir nur zufall das niemand getötet wurde. ein mopedfahrer hätte keine chance gehabt.

ist keine ansichtssache, gibt es einen katalog für. kannst du hier auf der seite finden.

>> Natürlich nur legal. <<

weder legal noch illagal.

hat dir niemand gesagt das man nicht über mehrere fahrstreifen wendet ? noch nichtmal über einen ?

holger


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.04.2007, 14:35 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Wie auch immer- der Zug ist abgefahren.
Das Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Bußgeldbescheid über einen begangenen A- BVerstoß rechtskräftig geworden ist, und das ist hier der Fall.
Um die Anordnung zu verhindern, hättest Du den Bußgeldbescheid abwenden müssen.

» Was ich wirklich nicht gut finde, dass man wegen einer Unachtsamkeit mit Leuten zusammengeworfen wird, die besoffen oder stoned fahren, die Unfallflucht begehen oder jemanden töten. «
Keine Sorge, die sind nicht dabei, die sitzen entweder im besonderen Aufbauseminar für alkohol-/drogenauffällige Fahranfänger oder bei der MPU ;)

» Hätte man diesen Akt vermeiden können, wenn die dumme Pute des Opfers nicht die Pozilei gerufen hätte? Wäre ja bei diesem Schaden nicht notwendig gewesen. «
Wer ist denn die dumme Pute des Opfers? Die Beifahrerin? Na ja, wer eriß, wieso sie die polizeiliche Unfallaufnahme wollte, vielleicht war das aus versicherungstechnischen Gründen, vielleicht aber auch, um sicherzugehen, daß eine korrekte Dokumentation des Geschehens erfolgt. Bei einer solchen Art von Unfall verständlich, da es hier gut Streit über die Schuldaufteilung geben kann.

» Ich würde mein Delikt also eher als B-Delikt sehen.
Ist das Ansichtssache? «

Nein, das ist sache des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges, der das als A Verstoß ausweist ;) Und der ist rechtskräftig geworden.

Tut mir ja leid für Dich, aber es ist zu spät, hier hast Du keine Rechtsmittel. Die Anordnung zum ASF ist keine Strafe als solche, sondern nur Konsequenz des rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheides, also hilft es nichts, inhaltlich über den Tathergang zu streiten. Ich fürchte, da wirst Du nicht drum herum kommen :(

mfG
Durban

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10.04.2007, 16:19 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Danke für die Antworten. Ich bestreite nicht, dass ich hier absolut unüberlegt gehandelt habe.

Dem vorangegangen war eine schlaflose Nacht. Mein Vater hat wegen eines Seminares bei mir übernachtet. Er schnarcht dermaßen, man kann nicht schlafen. Ich habe ihn früh da hin gefahren, auf dem Rückweg ist es dann passiert. Ich hatte die richtige Abzweigung verpasst und wollte schnell wenden. Bumm, Zack, Aus.

Mein Auto nicht mehr kostengünstig reparierbar - Schrott, Bußgeld, höhere Versicherungseinstufung, Punkte in Flensburg, Aufbauseminar (kostet) und 4 Jahre Probezeit. Ich finde dass unheimlich viel Lehrgeld.

Ich bin dann ne ganze Zeit lang nicht mehr gefahren, weil ich enttäuscht war von mir und auch überhaupt keine Lust mehr auf Auto hatte. Man nimmt sich vor, gut zu fahren und zu schauen, ich war sogar auf einem ADAC-Training davor. Außerdem bin ich keine 18 mehr sondern bereits 29. Und dann dass.

Ja, mit Pute meinte ich die Beifahrerin. Sie rief sofort die Pozilei, ohne erstmal zu sehen, was überhaupt für ein Schaden vorlag. Der Beamte war auch relativ kurz angebunden. Über die Konsequenzen ist man zunächst nicht im Klaren.

Aber ich habe mich diesem verhältnismäßig gemeinen Schicksal nun mal zu fügen. Es kostet nur Zeit und Geld und hat niemand das Leben gekostet.

Wolf

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10.04.2007, 17:04 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Wie gesagt ärgerlich, aber die Chance, etwas gegen das Aufbauseminar zu tun, ist vorbei.
Und daß die Frau die Polizei geholt hat, ist ihr nicht vorzuwerfen. Ich bin eine Weile lang mal ein Leasingauto gefahren, da mußte ich bei jedem noch so kleinen Schaden durch andere die Sache polizeilich aufnehmen lassen.
Natürlich ist es sehr viel Lehrgeld für sowas. Hier zeigt sich der hohe Anspruch an die Sorgfaltspflicht, die die Rechtssprechung an einen wendenden Autofahrer stellt, und man sieht, was ein vergessener Schulterblick so alles bewriken kann.

Ich fühle mit Dir, auch wenn Dir das nicht hilft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.04.2007, 18:36 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

So jetzt verrät mir bitte mal jemand, wo steht dass man nicht wenden darf? (Außer natürlich auf der AB und auf Kraftfahrstraßen)
Und woher wollt ihr wissen ob die Linie durchgezogen war?

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10.04.2007, 18:40 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

» So jetzt verrät mir bitte mal jemand, wo steht dass man nicht wenden darf? (Außer natürlich auf der AB und auf Kraftfahrstraßen)
Und woher wollt ihr wissen ob die Linie durchgezogen war?
«


...hat doch niemand behauptet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.04.2007, 18:45 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

@ durban: Doch klar, Holger in seinem ersten Post:


"hat dir niemand gesagt das man nicht über mehrere fahrstreifen wendet ? noch nichtmal über einen ?"


Und wieso sollte man das nicht dürfen wenn doch keine Durchgez. Linie da ist? Und natürlich wenn kein andere Verkehr folgt ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.04.2007, 20:47 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

@SECURITY

lies doch mal richtig.
habe nicht geschrieben das es verboten ist.
weil es aber dermassen gefährlich ist, lässt man es bleiben und sucht sich eine ruhige, sichere ecke.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.04.2007, 22:31 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Na gut,

aber wieso bekommt sie Punkte? Ohne Verletzte Unfallopfer bleibt es doch bei 35 Euro Verwarngeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.04.2007, 23:08 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug


Pkt 40 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet 40 € 2 Pkt. Aufbauseminar

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.04.2007, 23:14 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Hab was, was besser zum Tatbestand und auch besser zur Strafe passt ;)
"Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende Sorgfaltspflicht außer 8. Es kam zum Unfall."60 Eruo, zwei Punkte, A- Verstoß, genau wie vom TE gschildert. /TBNR 109637; 44BKat)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wolf Larsen
11.04.2007, 12:03 Uhr

zu: Gewendet - Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug

Doch Peg, die Schwere ist mir bewusst. Deshalb schrieb ich, dass ich froh bin, dass es mir NUR Geld kostet und keinen das Leben gekostet hat.

Es hätte auch anders kommen können. Das "hätte" hat man oft. Wie oft geht im Straßenverkehr etwas gut, hätte aber in anderer Konstellation dramatisch ausgesehen. Von "hätte" darf man nicht ausgehen, sollte es aber bedenken.

Ich nehme an, dass die Dame die Polizei rief, weil es eben eine nagelneue A-Klasse von Europcar war. Da wird irgendwo im Vertrag drinstehen, dass man nicht zu verhandeln hat.

Die Line war nicht durchgezogen. Trotzdem hat man zu schauen, ob keiner kommt.

Das Geld ist nicht das Problem, nur die Probezeit auf vier Jahre. Wie schnell ist man da ein wenig zu schnell oder übersieht irgendwas und dann wird's richtig eng.

Wolf

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Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

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Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

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Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

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