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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFreak
02.04.2007, 21:29 Uhr

Ohhh Shit

Hey Leute,

hab echt Scheiße gebaut, hab wärend der FS-Prüfung einen Unfall gebaut hab Vorfahrt Gewähren nicht beachtet und bin einem Voll in die seite Reingeknallt.

Der liegt jetzt im Krankenhaus mit Rippenbrüchen und einer Gehirnerschütterung da er Mit seinem Kopf voll gegen die scheibe geknallt ist.

Der Fahrlehrer sprach nur kurz mit dem Prüfer und ich hab irgentwie das schild nicht gesehen.

Die Autos sind hin das Fahrschulauto ist total am arsch der komplette Rahmen ist verzogen und das andere is eh total schrott.

was mach ich jetzt?? Wie soll ich den Schaden bezahlen und was kommt auf mich zu wegen Führerschein machen? brauche den Schein schon dringend da ich 3 Stunden anfahrtsweg für mein Job mit Auto sinds nur 40 Minuten.

Ich weiß nicht was ich machen soll??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.04.2007, 21:34 Uhr

zu: Ohhh Shit

Scherben bringen Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.04.2007, 21:58 Uhr

zu: Ohhh Shit

Wieso hat denn der Fahrlehrer nicht eingegriffen; was hat die Polizei gesagt?
Rechtlich gesehen war der Fahrlehrer der verantwortliche Fahrzeugführer, daher hat er die Konsequenzen für den Unfall zu tragen.
Auf den Führerschein mußt Du wohl noch bis zur nächsten Prüfung warten, da die Vorfahrtsverletzung wohl zum Durchfallen geführt hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
02.04.2007, 22:04 Uhr

zu: Ohhh Shit

Aber hallo....

das war nicht ohne, aber dein FL hätte doch auch wissen müssen, dass da rvl gilt. Und wenn du mit Vollgas (muss ja schon schneller gewesen sein, bei verzogenem Rahmen....) da drauf hälst, hätte er bremsen müssen....der hatte wohl bis zur letzten Sek. vertrauen in dich...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.04.2007, 22:16 Uhr

zu: Ohhh Shit

wundert mich auch...

Nachtrag: Zivilrechtlich kommt eine Mithaftung des Fahrschülers in Betracht, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit bescheinigt wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.04.2007, 22:28 Uhr

zu: Ohhh Shit

da wird der fl es drauf anlegen. alleine schon um einen teil seines schadens ersetzt zu bekommen.
aber das ist der schei... bei einer prüfung, du hoffst bis zum letzten augenblick das der fs noch reagiert. wenn du aber zu früh eingreifst, kommt mindestens der spruch: wollte ich doch gerade auch (du bist jetzt schuld das ich den führerschein nicht bekomme).

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.04.2007, 10:41 Uhr

zu: Ohhh Shit

so ein quatsch, ohne mein fahrlerhere wäre ich auch durch Autoprüfung gefallen, ich hatte bei Vorfahrt gewähren ein Auto übersehen und wäre weiter gefahren, mein Fashrlehrer hat mal ganz unauffällig die Kupplung durchgedrückt und da wusste ich gleich was er meinte und ich dank ihm dafür, piepser war aus prüfer hats net gemerkt, was ich damit sagen will nur weil jmd fehler macht in fahrprüfung wo man eigtl durchfällt heisst noch lang net das der nicht autofahren kann und deshalb fahrstunden noch braucht, ich wäre damals durchgefallen in ordnung jetzt hab ich schein aus glücvk erstes mal gepackt und bis jetzt ist mir nix passiert ich fahr des auto immer noch unfallfrei

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
03.04.2007, 11:28 Uhr

zu: Ohhh Shit

Naja, dafür baust Du aber im schriftlichen andauernd Unfälle...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2007, 17:48 Uhr

zu: Ohhh Shit

Das stimmt soweit schon, daher wird der FL auch die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen haben. Ich meine mich aber an das Urteil einer Zivilkammer zu erinnern, daß das dem FS eine grundsätzliche Zivilhaftung je nach Ausbildungsstand und Fahrlässigkeitsgrad zuspricht. (Ich google das nochmal) Und der Ausbildungsstand ist hier recht hoch, und bei einer Vorfahrtsverletzung haben wir schon grobe Fahrlässigkeit.
Also --> ab zum Anwalt :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2007, 18:37 Uhr

zu: Ohhh Shit

es gibt schon urteile bei denen der fs mit zur rechenschaft gezogen wurde. ob das bei diesem fall zutrifft, kann nur eine einzelfall entscheidung durch ein gericht klären. als fl würde ich es aber auch versuchen.
die "moralische" schuld trägt aber der fl alleine.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
05.04.2007, 21:24 Uhr

zu: Ohhh Shit

oooh, sorry!
aber wie dämlich muss ein FL sein, sich sein auto von nem fahrschüler verbeulen zu lassen, bzw. in diesem fall auch noch die verletzungen des unfallgegeners billigend in kauf zu nehmen?
habe ich kein verständnis für
gruss
karsten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Geradeaus

Nach rechts

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen