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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
29.03.2007, 10:39 Uhr

Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Hallo lieber User und Userinnen.

Ich habe ca. vor zwei Wochen, angeblich, einen Bahnübergang bei rotem Licht überquert.
Nun für mich als wirklich sehr defensivem und aufmerksamen Fahrer, ist es kaum vorstellbar dass dies auch so war.
Die Fenster meines Autos waren offen, und laute Musik lief zu diesem Zeitpunkt auch nicht. Ich habe kein Warnsignal gehört, ein rotes Licht nicht gesehen oder eine Schrankenbewegung festgestellt.
Meine Beifahrerin meinte noch zu mir , als wir schon knapp unter der Schranke waren. "Nochmal Glück gehabt, es ist gerade rot geworden."

Eine Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer ist absolut ausgeschlossen, da ich mit angemessener Geschwindigkeit ca. 40km/h in einem 50km/h - Bereich gefahren bin und auch kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sich war.

Nun habe ich gestern (bzw. die Person auf die der Wagen zugelassen ist) einen Zeugenfragebogen erhalten. Auf diesem wird Sie als Fahrzeughalter ausgeschlossen. (was ja schon seltsam ist da es keine Fotos gibt)

Die Anzeige wurde erstattet durch 1!! Polizeibeamten (sofern der Zeuge Richtig angegeben ist).

Frage ist nun was hier auf mich zukommt. Eine Schuld ist nicht 100% nachweisbar. Und ein Polizeibeamter genügt meines Wissens nicht um einen Tatbestand zu klären.

Ich kann natürlich auch nicht Beweisen dass das Warnsignal just in meinem èberqueren auftrat. Es würde also Aussage gegen Aussage stehen.

Mit einem Bussgeld könnte ich leben. Die Punkte sind auch ok.
Allerdings befinde ich mich noch in der Probezeit was möglicherweise zu einem Aufbauseminar führen könnte. Ganz zu schweigen von einem 1 monatigen Fahrverbot.

Vielleicht hat jemand schon eine solche Erfahrung gesammelt und kann weiter helfen, bzw. weiss Bescheid.


Ps. Wie gesagt bezweifle ich dass ich Rot überfahren habe, und eine identifizierung des Fahrers ist auch kaum möglich.

Nochmal zusammengefasst.
1. befinde ich mich in der Probezeit
2. ist noch nie etwas vorgefallen (nichtmal Falschparken etc.
3. ist so wie es ausschaut kein akuter Beweis vorhanden.

Vielen Dank ich Voraus für Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TuningBln
29.03.2007, 10:53 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Hallo, also wenn keiner zuschaden gekomme ist,
und du noch in der Probezeit bist, und auch keine Nachweise hast dann ist es ein A Delikt.
Das heisst, Bußgeld und Punkte.
Mehr duerfte nach meines achten nicht in frage kommen.

Bei 3 A Delikte ist eine MPU zu machen und eine erneute Theorie.

Ich wünsche die weiterhin Gute Fahrt und vorallem Achte auf die Verkehrsanlagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.03.2007, 13:40 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

150 €, 4 flenspunkte, 1 monat bus und bahn, aufbauseminar.
aussage gegen aussage = 1:1 wie im fussball gibt es nicht. der richter entscheidet wem er mehr glaubt, dem anzeigeerstatter der nicht lügen darf (auch wenn er "nur" polizist ist) oder dem beklagten der lügen darf.
der halter des fz scheidet als täter aus, sonst hätte er keinen z-bogen bekommen.
der kann jetzt angeben wer gefahren ist oder er kann ein fahrtenbuch auferlegt bekommen.

übrigens sind 40 km/h an einem bahnübergang eindeutig zu schnell und deine beifahrerin muss ja gesehen haben das es rot war >>Nochmal Glück gehabt, es ist gerade rot geworden << .

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.03.2007, 14:29 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Hallo, willkommen im Forum.
Da wir gerade kürzlich eine ähnliche Diskussion hatten, drängt sich bei mir folgende Frage auf: Wie war der BÜ denn gesichert; gab es eine Gelbphase?

» Meine Beifahrerin meinte noch zu mir , als wir schon knapp unter der Schranke waren. "Nochmal Glück gehabt, es ist gerade rot geworden." «
Da frage ich mich doch glatt, woher die das wußte!?

» Eine Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer ist absolut ausgeschlossen, da ich mit angemessener Geschwindigkeit ca. 40km/h in einem 50km/h - Bereich gefahren bin und auch kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sich war.
«

Die Regelsätze im Bußgeldkatalog gehen nicht von einer Gefährdung aus, ein so einem Fall würde die Strafe höher ausfallen.

» Nun habe ich gestern (bzw. die Person auf die der Wagen zugelassen ist) einen Zeugenfragebogen erhalten. Auf diesem wird Sie als Fahrzeughalter ausgeschlossen. (was ja schon seltsam ist da es keine Fotos gibt) «
Daran erkenne ich nichts seltsames, es liegt eine Personenbeschreibung des Fahrers vor und die stimmt nicht mit dem Halter ein, daher wird der Halter ausgeschlossen; übliches Verfahren.

» Frage ist nun was hier auf mich zukommt. Eine Schuld ist nicht 100% nachweisbar. Und ein Polizeibeamter genügt meines Wissens nicht um einen Tatbestand zu klären. «
Der Regelsatz wurde schon genannt. Eine Zeugenaussage ist voll beweiskräftig, selbst, wenn sie nicht von einem Polizeibeamten wäre.

» Ich kann natürlich auch nicht Beweisen dass das Warnsignal just in meinem èberqueren auftrat. Es würde also Aussage gegen Aussage stehen.
«

"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, der Richter ist -wie schon gesagt- in der Würdigung der Beweise frei.

» Mit einem Bussgeld könnte ich leben. Die Punkte sind auch ok.
Allerdings befinde ich mich noch in der Probezeit was möglicherweise zu einem Aufbauseminar führen könnte. Ganz zu schweigen von einem 1 monatigen Fahrverbot «

Tja, die Rechtskraft eines A-Verstoßes führt unweigerlich zur Anordnung der Probezeitmaßnhamen. Die einzige Möglichkeit, die zu verhindern, ist, die Rechtskraft abzuwenden. Wenn es Dir das wert ist, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

» 1. befinde ich mich in der Probezeit
2. ist noch nie etwas vorgefallen (nichtmal Falschparken etc.
3. ist so wie es ausschaut kein akuter Beweis vorhanden.
«


1. s.o.
2. Das ehrt Dich, wird aber als Normalfall angenommen, andernfalls würde der Regelsatz ebenfalls erhöht werden.
3. Doch, eine Zeugenaussage, die Dic belastet.

Zusammengefasst: Wenn die die Sache das Geld wert ist, ist ein Anwalt anzuraten. Du kannst es natürlich auch selbst auf einen Einspruch hinauslaufen lassen, vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand. Du kannst aber davon ausgehen, daß der Polizist die Anzeige nicht gschrieben hätte, wäre er sich seiner Sache nicht sicher. Und die Fahrerbeschreibung zeigt, daß er auf jeden Fall gut hingeguckt hat.

mfG
Durban :)

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29.03.2007, 14:39 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Ist der Halter eigentlich mit Dir verwandt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
29.03.2007, 15:49 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Ja der Fahrzeughalter ist ein Elternteil. Also ist es möglich die Aussage zu verweigern. Wohin dass dann aber führt ist mir unbekannt.

Zu der Frage wie meine Beifahrerin die Ampel sehen konnte.
Vor dem Bahnübergang befindet sich eine Haltelinie und ca. 6 Meter weiter kommt das Warnsignal und die Schranke. Als das Rotlicht auftrat war ich schon über die Haltelinie heraus. Das Rotlich habe ich nichtmehr gesehen, da ich im Normalfall nichtmehr auf die Ampel (Warnleuchte) schaue wenn ich praktisch schon drann vorbei bin. Da gibt es dann vor mir mehr Dinge zu beachten, wie Fussgänger oder Verkehr.
Anhalten wäre unmöglich gewesen.
1. War ich schon auf der Haltelinie
2. Stoppt ein 1.5t auto nicht innerhalb von 6 Metern.
Und ich kann ja auch nicht mit 20km/h an eine Ampel fahren nur weil sie ja gleich auf gelb springen könnte.

Wäre ich mir einer Schuld absolut bewusst würde ich hier auch net nachfragen, weil es sowieso keinen Wert hätte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.03.2007, 16:13 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Sieht dennoch nicht gut für Dich aus.
Ausschlaggebend für einen Rotlichtverstoß (und äquivalent auch für Signalanlagen bei Bahnübergängen) ist nicht die Haltelinie, sondern der durch das Signal geschützte Bereich.
Wenn die Ampel rot war, als Du dran vorbei fuhrst, selbst, wenn sie bei Passieren der Haltelinie noch nicht rot war, dann ist der Vorwurf zutreffend.

» Und ich kann ja auch nicht mit 20km/h an eine Ampel fahren nur weil sie ja gleich auf gelb springen könnte. «
Nein, das nicht. Aber die Ampel war doch wohl gelb und nicht rot...
Die Länge der Gelbphasen ist genormt und von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängig, wobei die Gelbphase an Bahnübergängen oft über der Norm liegt. Diese ganze Zeit hättest Du gehabt, um rechtzeitig vor dem Signal zum stehen zu kommen.

Zum Verfahren: Deine Eltern können das Zeugnis verweigern. Das ist selbstverständlich für die Behörden ein Indiz, wo sie nach dem Fahrer zu suchen haben.
Zur Fahrerermittlung stehen den Behörden vielfältige Möglichkeiten offen, wie z.B. Zeugenbefragungen, EMA- Abgleiche oder Hausbesuche.

Bist Du im Rechtsschutz?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.03.2007, 16:18 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Eine Frage, die mir rein aus Interesse gerade einfällt, hast Du den Polizisten eigentlich bemerkt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
29.03.2007, 16:26 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Nein, leider kein Rechtschutz. Bei meinen Eltern besteht ein Rechsschutz aber das nützt mir denke nichts.

Das mit der Ampel war nur als Beispiel gedacht. Der Bahnübergang um den es sich handelt besitzt keine Gelbphase. Sprich nur 1 Licht.

Ist es so, dass ich noch gebremst hätte, als meine Freundin es gesehen hatte, wäre ich auf den Schienen zum stehen gekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
29.03.2007, 16:28 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Nein, habe den Polizisten nicht gemerkt.

Ich war ja auch ziemlich überrascht als der Anruf der Polizei kam. Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nichtmal, dass ich etwas "verbrochen" habe.

Um Fragen auszuräumen. Mein Vater war am Telefon und konnte nicht sagen wer gefahren ist, also keine Infos an die Polizei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phsyco
29.03.2007, 17:04 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Die Halterin sollte sich nicht erinnern können, wer gefahren ist.

Mögliche Konsequenz wäre die auferlegung einen Fahrtenbuches.

Besser als Seminar und Probezeitverlängerung.


" so viele verschiedene Fahrer fahren mit meinem Auto, da kann ich gar nicht wissen wer zu der Zeit damit unterwegs war." ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.03.2007, 17:10 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

jau, dann kommt die rennleitung eben vorbei und nimmt ihn in augenschein.
siehe posting "durban"
und warum soll sich mama die arbeit und kosten machen wenn sohnemann was "verbrochen" hat ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phsyco
29.03.2007, 17:22 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

sollte die Bediensteten wirklich vorbei kommen, ist es immer noch möglich. das deine Mutter sagt, es könnte sein das mein Mann gefahren ist. An deinen Vater ergeht dann der Bescheid. Dies Ganze spielt man solange durch, bis drei Monate vergangen sind. Dein Vater darf nur nicht zugeben, dass er gefahren ist. Dann nach drei Monaten kannst du dich melden und sagen du seiest gefahren.

Somit ist die Strafe gegen dich nicht mehr möglich, da verjährt.

Dies könnte man machen. Rechtmäßig ist es jedoch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
29.03.2007, 17:33 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Über solche Dinge hab ich auch schon nachgedacht. Aber sehr wohl wäre mir dabei nicht.

Ist halt einfach ärgerlich, für jemanden der noch nie was mit Polizei oder Verkehrsvergehen zu tun hatte. Und dann gleich so ein Brummer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.03.2007, 18:00 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

.. und die mama hat eine straftat wegen falscher verdächtigung begangen.
wenn ich mich nicht irre, wird die verjährung durch solche aktionen unterbrochen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
29.03.2007, 18:05 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Sowit ich weiss ist sobald ein Schreiben zur Zeugenbefragung oder eben ein Bussgeldbescheid raus ist, die Verjährungszeit aufgehoben.

Bringen würd es wohl nichts.

Ich werde noch heute die Meinung eines bekannten Polizisten dazu hören - und wie weiter handeln.

Aber mal eine andere Frage:
Was wird eigentlich in so einem Aufbauseminar gemacht? Ich habe darüber zu viel unterschiedliche Meinungen gelesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
29.03.2007, 21:05 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Bei Bahnübergängen könnte auch die Technik spinnen. Ich erinnere mich an Mehrere Unfälle in den letzten Jahren in meinen nähereren Umkreis 2 davon tödlich. Bei ein par Unfälle war ein technischer Defekt des Bahnübergang. Bei ein par unbeschrankten Stand die Sonne so das man das Blinklicht nicht sehen kann. (bei uns in der Gegend wurde auch die meisten Bahnübergänge umgebaut wo es finanziell nicht zu teuer ist und der Verkehr habe selbst auch mal als Beifahrer miterlebt das ein Zug bei offenen Schranken und kein Blinklicht war im Betrieb vorbeifuhr. Zum Glück war der Zug nicht so Schnell weil nach dem Bahnübergang ein Bahnhof ist. Wir hatten den Zug rechtzeitig bemerkt. Ich bin auch mal im Zug gefahren. Wo der Zugführer Bescheid wusste das die Bahnübergänge nicht funktionieren. Der haltete an jeden Bahnübergang und Vergewisserte das kein Auto kommt. Das dumme ist das gerade auf dem Teilstück besonders viele Bahnübergänge sind. Zwischen Zielbahnhof und Bahnhof davor. Sind 10 km und Zug hatte halbe Stunde dann Verspätung und kam zuspät in Arbeit aber in diesen Fall hatte ich für die Bahn Verständnis. Sicherheit geht vor. Ich stand auch mal 25min vor einen Verschlossenen Bahnübergang. Schranke geht über ganze Fahrbahn also ist nichts mit herantasten bei technischen defekt. Viele drehten um ich blieb stehen (Problem ich hätte mindestens 10 km Umweg fahren müssen um an mein Zeil zu kommen) Nach der hälfte der Zeit entdeckte ich ein Baustellen Fahrzeug der Bahn das cica 100m vom Bahnübergang was reparierte. Toll warum machen die dann die Schranken runter super DB.

Ich hoffe das du gut davon kommst weil keiner fährt absichtlich über Bahnschranken wo das Licht Blinkt oder sogar Schranken schließen.
(bei Ampeln bin ich mir nicht ganz so sicher)

kenn welche die fahren bei Rot drüber bei Ampel die Sie kennen und wissen das keine Blitzeranlage installiert ist. Ganz nebenbei dennen gehört der Führerschein Weggenommen und mindestens halbes Jahr oder sogar für immer weil sonst gibt es immer solche idoten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
30.03.2007, 06:27 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Nee, also forsätzlich bei Warnlich über einen Bahnübergang würde ich nicht gerade fahren. Dafür ist mir mein Leben dann doch zu lieb.

An dem Tag hatte ich an einigen Ampeln Probleme mit Sonnenlicht von hinten. Bin an jede Ampel ziemlich langsam herangefahren.
Nur der Bahnübergang lag eher auf der Nichtsonnenseite, so dass ich das Licht hätte sehen müssen.

Wenns ein 1 monatiges Fahrverbot gibt dann bitte schnell, weil ich das Auto Ende Mai unbedingt benötige. Davor könnt ichs noch verkraften.
Aufbauseminar wär auch nich so toll. Erstens wegen dem Geld aber noch schlechter, da es bei uns nun auch wieder nicht so viele Fahrschulen gibt, und noch weniger die so etwas anbieten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phsyco
30.03.2007, 11:29 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Das ist in soweit richtig, dass die Verjährungszeit unterbrochen wird (Eine Meinung der Kommentare, andere) Die Behörde muss innerhalb der 3 Monate den Fahrer ausfindig machen und den Bescheid zustellen (Die Rechtssprechung zieht diese meinung auch vor, da so verhindert werden soll, dass die Behörde sagt: wir hören noch mal an und haben des wegen nochmal 3 Monate). Wenn dein Vater einen Bescheid bekommen wird einfach nicht geantwortet. Nach längerer Zeit kommt das ganze dann vor Gericht. Und bei der Verhandlung stehst du auf und sagst du bist gefahren. Die 3 Monate sind abgelaufen und es passiert dir nix.

Zudem Einwand falsche Beschuldigung: Deine Mutter soll nicht sagen, mein Mann ist gefahren. Sondern: mein Mann könnte gefahren sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
30.03.2007, 12:15 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Noch eine Frage.

Ich habe mich etwas umgehört was das einmonatige Fahrverbot angeht.
Viele sagten mir, dass der eine Monat "selbst ausgesucht" werden kann, innerhalb einer Frist von 6 Monaten.
Sprich ich soll das Verkehrsdelikt am 16.3 begangen haben.
Also stehen mir April - Oktober zur Verfügung.

Ist das richtig?
So recht drann glauben kann ich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
30.03.2007, 12:33 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Hat hier eigentlich auch irgendwer mal gesehen, dass es KEIN Gelblicht am BÜ gab?
Und wie gesagt, selbst wenn er nur 10-15 km/h gefahren wäre, wäre es unmöglich anzuhalten, wenn 3 Meter vor ihm die Ampel von jetzt auf gleich Rot wird. Ich nehm außerdem an dass es ein Rotes Blinklicht war, und kein rotes Dauerlicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.03.2007, 12:39 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

das ist doch beides egal. der b-katalog ist da sehr eindeutig.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
30.03.2007, 12:47 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Na komm Holger, die Gesetze sind zwar oftmals bescheuert, aber wenn es absolut keine Möglichkeit gibt da rechtzeitig zu halten!!?? Ich würd mir auf jeden Fall nen Anwalt nehmen! Denn das kann nicht angehen dass du bestraft wirst, weil 3 Meter vor dir von jetzt auf gleich das rote Blinklicht anging.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.03.2007, 13:00 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

habe nur geschrieben wie es im katalog steht.

ob man dagegen vorgeht ist eine andere sache.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
30.03.2007, 13:16 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

Ich muss ja dann erstmal sehen was mir wirklich droht, oder ob das Landratsamt nur Geld braucht.

Je nach Strafe lohnt es sich kaum einen Anwalt einzuschalten.
Ich werde morgen nochmal zu dieser Stelle fahren und mir die Sache nochmals genau anzusehen.

Aber nochmal zu der Frage mit dem Fahrverbot. Weiss das jemand?

Was die Gesetze angeht muss man ja nicht betonen dass manche etwas seltsam sind.
Ich beführworte zwar solche Strafen, aber sollte wohl wenn möglich nach Fall beurteilt werden.
Immerhin war ein Polizist anwesend und der kann ja einschätzen ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet waren.
Aber eben darauf habe ich als normaler Bürger keinen Einfluss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.03.2007, 13:52 Uhr

zu: Angeblich bei Rot über den Bahnübergang.

...wie gesagt, bei Gefärdung wäre es teuer. Das mit dem Anwalt wäre nur in Hinblick auf die nicht vorhandene Gelbphase aussichtsreich. Die ist übrigens auch ein Grund, warum solche Anlagen nicht mehr verbaut werden, aber immernoch 1000fach im Bundesgebiet rumstehen.

Meiner Meinung nach besteht in Hinblick auf die Bahnübergänge ohne Gelbphase eine echte Regelungslücke, da auch das gesprochene Recht hier nichts hergibt. Igrendwie scheinen derartige Fälle bisher noch nicht vor ein OLG gekommen zu sein :) Ebenso unklar wäre es bei einem BÜ mit Gelbphase, denn laut Bußgeldkatalog macht es keinen Unterschied, ob man da bei rot oder gelb fährt; für mich nicht nachvollziehbar (was soll dann die Gelbphase?). Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß das so angewendet wird, sondern daß hier vielmehr eine Herabstufung analog zur Verkehrsampel Praxis ist.
Es gibt da bestimmt für den Autofahrer positive Einzelfallentscheidungen, und ich will nicht ausschließen, daß man da nicht was erreichen kann, aber ohne Anwalt würde ich da nix machen.


Da es sich um Dein erstes Fahrverbot handelt, kannst Du Den Zeitraum des Antritts innerhalb von 4 Monaten selbst wählen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

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Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Unterführung

Auf eine Sackgasse

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße