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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dumbledore
27.03.2007, 10:39 Uhr

Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

Hallo Leute,

ich habe mal eine dringende Frage:

Ich bin heute innerorts (nicht weiter beschränkt auf 30, keine Gefahrenstelle o.Ä.) scharf 50 gefahren, als es plötzlich aus dem Heck eines stehenden Wagens geblitzt hat. Ich habe natürlich sofort auf die Tachonadel geblickt: Exakt 50.
Ich muss dazu sagen: Mich hatte Augenblicke zuvor ein Auto (die Strecke war zudem zweispurig in jeder Richtung) mit höherer Geschwindigkeit (geschätzt 60-70 km/h) überholt. Ich habe dennoch den Eindruck, dass die nur mich draufhatten (der ich ja nur 50 gefahren bin). Wie wahrscheinlich ist es, dass sie mit mir den falschen erwischt haben?
Um eine Möglichkeit auszuschließen:
Da ich so einen Schreck bekommen hatte und mich vergewissern wollte, dass es sich wirklich um eine Blitze handelt, habe ich eine Kreuzung weiter gewendet und bin nochmals mit etwa 40-45 km/h vorbeigefahren - da hat es dann nicht geblitzt (es kann also keine 30er Strecke sein), ich konnte aber ganz klar die Blitzanlage im Auto sehen.
Bin jetzt schon etwas down, weil ich befürchte, durch den Fehler eines anderen Ärger wegen der Probezeit zu bekommen.
Weiß nicht ob es was im Zweifelsfall hilft, dass ich meinen Vater als Zeugen auf dem Beifahrersitzt hatte...

Weiß im Übrigen jemand, wie lang es für gewöhnlich dauert, bis man was von denen hört?

Gruß,
dumbledore

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.03.2007, 11:29 Uhr

zu: Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

Kann schon sein, dass du auch mit auf dem Foto bist, weil du gerade ins Bild gefahren bist. Einfach mal drei Monate abwarten, ob da überhaupt etwas kommt. Wenn ja, dann Einspruch einlegen. Aber die "Meßdiener" im Auto wissen im Allgemeinen schon noch sehr genau, welches von den beiden Fahrzeugen auf dem Foto das zu schnelle war. Die lesen ja auch bisweilen die Kennzeichen von als zu schnell fotografierten Motorrädern und notieren sie, damit das Bild nicht umsonst war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
27.03.2007, 11:47 Uhr

zu: Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

Polizisten sind Menschen und nicht blöd, d.h. sie werden wissen, dass der, der Dich überholt hat schneller war und damit er die Strafe verdient (man richtet die Radarfalle auch auf auffällig schnell fahrende Fzg.). zudem ist es immer gut einen Zeugen dabei zu haben, wie in diesem Fall Deinen Vater. Aber rechne mal nicht mit Post ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Avensis T22
27.03.2007, 12:05 Uhr

zu: Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

Hallo, also ich kann leider nicht aus eigener erfahrung mitreden da ich noch vor der FP bin, aber ich kenne es aus bekanntenkreis. Ist eine Streitfrage mit dem blitzen, wenn 2 autos auf einem bild zu sehen sind, welcher ist zu schnell? Meinem Onkel ist dass passiert, er hatte glück, da der andere fahrer so ehrlich war und es zugegeben hat. aber ansonsten bleibt es denke ich eine sreitfrage. Aba einfach mal abwarten ob übahaupt was kommt :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
27.03.2007, 12:30 Uhr

zu: Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

Naja, also ich kenne das so, dass wenn 2 Autos gleichzeitig auf einem Bild geblitzt werden und man also nicht sagen kann wer wen zu schnell überholt hat, dann wird die Sache fallengelassen und keiner von beiden bekommt Post.
Ist ner Bekannten passiert...


Pe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.03.2007, 13:28 Uhr

zu: Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

» Naja, also ich kenne das so, dass wenn 2 Autos gleichzeitig auf einem Bild geblitzt werden und man also nicht sagen kann wer wen zu schnell überholt hat, dann wird die Sache fallengelassen und keiner von beiden bekommt Post. «

Also es ist nicht so, daß die Sache automatisch fallengelassen wird, nur weil zwei Autos auf dem Bild sind.
Andererseits wird die Geschichte selbstverständlich nur verfolgt, wenn sich feststellen lässt, wer die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
27.03.2007, 18:57 Uhr

zu: Fälschlicher Weise mitgeblitzt?

So meinte ich das doch, wenn 2 Autos drauf sind und man nicht erkennt, wer den Blitzer ausgelöst hat....

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Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

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- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt