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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pueppchen
14.03.2007, 22:31 Uhr

Einbahnstraße

Hallo zusammen :)

ich hab eine Frage zum Thema Einbahnstraße.
Welche Strafe kommt auf einen zu, wenn man verkehrtrum durch eine Einbahstraße fährt?!
Hat es große Konsequenzen, oder bekommt nur ein Verwarngeld?!

Danke für die Beantwortung! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Wenn nichts anderes dazukommt (besondere Gefährdung eines anderen o.ä.), sodaß man einen Straftatbestand draus machen könnte, bleibt es bei einem Buß- oder Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Kommen erschwerende Umstände dazu, kann daraus ein B- Verstoß mit einem Punkt gemacht werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Mit PKW 20 €, als Radfahrer 15 €.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen