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Das FAHRTIPPS-Forum
Carlito_07
14.03.2007, 15:40 Uhr
Geschwindigkeitslimit...und es macht peeennggg!
Also Leute..
Ich brauch unbedingt einige Statements!
..ich wurde gestern abend/nachts von nem
Standblitzer erfasst!
Wie gesagt "nachts", es war 3uhr in der früh,
man is unkonzentriert will nur noch nachhause.
Ihr kennt das ja.. Auf einmal macht es peng!
Ich habm leihwagen..(weil der Wagen von meinen Eltern in der Werkstatt ist), ich hab den Leihwagen nur abgeholt, und der vom Autohaus hat eine Kopie von MEINEM Führerschein gemacht!
Ich wurde ungefähr mit 70km/h geblitzt!
Der Blitzerbrief, kommt der jetzt auf mich zu weil ich den Leihwagen abgeholt hab, oder auf meine Eltern?...könnte mein Vater die Schuld auf sich nehmen, falls es zu nen Aufbauseminar
für mich kommen würde, oder ist da nix mehr zu retten?
..und noch ne Frage, wieviel km/h kann man sich erlauben in der Probezeit??..einige sagen 71km/h, andere sagen 81km/h??
Danke im Vorraus Leute..
durbanZA
14.03.2007, 16:03 Uhr
zu: Geschwindigkeitslimit...und es macht peeennggg!
Hallo :)
Ein wichtiges Detail hast Du uns verschwiegen, wie viel war denn erlaubt? Aus Deiner Schilderung vermute ich mal, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h war. Dann würden ab einer Nettoüberschreitung von 71 km/h Probezeitsanktionen drohen.
Zum Verfahren:
Bestraft wird grundsätzlich der Fahrer der Fahrzeugs. Je höher die Überschreitung ist, desto größer der Aufweand der Behörden, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Bei einer Überschreitung im Verwarngeldbereich (unter 21 km/h) geben die Behörden sich oft (abber durchaus nicht immer) damit zufrieden, wenn irgendwer das Geld überweist. Ist die Überschreitung höher, bemühen die sich doch mehr.
Wie auch immer, im Fall den Mietwagens ist es komplizierter. Zu allererst wird ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter versandt, das ist die Mietwagenfirma. Die Firma wird aufgefordert werden, den Fahrer zu benennen. Damit wird sie Dich angeben.
Diese Daten werden dann mit dem Bild verglichen. Kommt das hin, wird ein Bußgelbescheid an Dich versandt.
Aber ich würde da noch keine Hunde heiß machen: Von dem gemessenen Wert werden 3 km/h als Toleranz abgezogen, auch die Tachovoreilung ist zu berücksichtigen. Also erstmal abwarten, ob Du tatsächlich über 70 km/h kommst. Ansonsten wäre es mit dem Zahlen eines niedrigen Verwarngeldes gegessen.
mfG
Durban
Carlito_07
14.03.2007, 16:28 Uhr
..
Korrekt..
bin auf jeden fall erstmal ein Schritt weiter!
Vielen Dank!
..tut mir leid!
die Höchstgeschwindigkeit war 50km/h!
Also könnte ich 73km/h zuviel gefahren haben und es würde bei nen Bußgeldbescheid bleiben oder?
Shit, ich werd auf jeden fall erstmal defensiver fahren!
Oh man, jetzt kommt es echt auf jeden km/h an!
Naja, Dummheit wird bestraft!
Erstmal abwarten und Tee trinken.. *haha
durbanZA
14.03.2007, 17:11 Uhr
zu: Geschwindigkeitslimit...und es macht peeennggg!
Also, wenn bei Dir 73 km/h gemessen wurden, bleibt alles im grünen (na ja, sagen wir gelben) Bereich. Auch wenn Dein Tacho 75 angezeigt hat, hast Du nicht viel zu befürchten, da der Tacho bei einem handelsüblichen PKW immer übertreibt. Also, hilft nix als abwarten.
Carlito_07
14.03.2007, 17:43 Uhr
..
jo, das klingt gut!
hoffe auch dass das alles so hinkommt..
*hehe ..ja hab son alten renault kangoo als leihwagen!
hoffe dass das tacho wirklich mehr zeigt als übertragen wird!
danke nochmal..
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen
Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen
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