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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern strokaro
11.03.2007, 17:26 Uhr

Geblitzt in Belgien - Strafbefehl

Hallo,
ich wurde im Januar in Belgien auf der Autobahn mit 30 km/h zu viel geblitzt. Bekam dann im Februar Anhörbogen, den ich auf Anraten mehrerer Bekannter ignorierte, da angeblich noch kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Belgien sein soll. Vor ein paar Tagen flatterte nun ein weiterer Brief herein:
Sie haben eine Strafverfolgung gegen mich eingeleitet. Mir wird angeboten, 120 Euro zu zahlen, damit Verfahren eingestellt wird. Ansonsten würde ich von dem zuständigen Amt "wegen der vorgenannten Beschuldigungen verfolgt werden" und es steht mir "frei, diesem Vorschlag nicht nachzukommen. In diesem Fall" setze ich mich "der Strafverfolgung aus".
Gibt es nun schon ein Abkommen, dass Beträge über 70,- Euro vollstreckt werden können (beim ADAC wurde es für Frühjahr 07 angekündigt) oder ist es immer noch nicht zwischen den Ländern geregelt.
Wenn keiner was genaues weiß, bezahle ich lieber, aber ich wäre froh, wenn jemand guten Rat geben könnte, der auch wirklich "sicher" ist, da alle Bekannten nicht richtig sicher waren!

Vielen Dank schon einmal!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
11.03.2007, 23:13 Uhr

zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl

Wenn die Amtshilfe zwischen den belgischen und den deutschen Behörden schon soweit geht, dass sie Dich ermitteln und anschreiben, dann kommst Du aus der Nummer auch nicht mehr raus.

Merke:
Benimm dich im Ausland nicht wie eine Sau!

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12.03.2007, 19:30 Uhr

zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl

Das hab ich mir nämlich auch schon so gedacht....
Hab mich eigentlich nicht wie Sau benommen, nur leider nicht vorher informiert und diese Schilderflut nach der Grenze nicht schnell genug entziffert. Wusste nicht, dass man in Belgien nur 120 auf der Autobahn fahren darf. Nun bin ich schlauer! Aber wohl auch 120,- Euro leichter...
Danke für Rückmeldung!

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12.03.2007, 22:28 Uhr

zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl

wenigstens bekommst keine Punkte in Flensburg (leider sind die Geldstrafen in Belgien höher).

Soweit ich weiß gibt es nur zwischen Deutschland und Österreich ein abkommen.
Solang du in nächster Zeit nicht nach Belgien musst können die Belgier nichts machen. (Meines Wissen bin wir aber nicht sicher)
Aber auf Kurz oder Lang kann man sich sicher drauf einstellen das alle Länder innerhalb der EU zusammenarbeiten bei Bussgelder im Straßenverkehr.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen