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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ethylmethanoat
08.03.2007, 16:15 Uhr

Autounfall

Ein paar Freunde und ich hatten am Dienstag einen Autounfall. Unsere Fahrerin hatte gedacht, wir würden uns auf einer Vorfahrtstraße befinden, jedoch galt auf der Kreuzung rechts vor links, sodass wir in ein von rechts kommendes Auto gefahren sind. Das Auto meiner Freundin ist komplett dahin und der andere Wagen ist über dem linken Vorderreifen beschädigt.
Unsere Fahrerin erlitt eine Brustbeinprellung, meine beiden anderen Freunde eine gezerrte Wirbelsäule mit ausgerenkten Halswirbeln (sie muss jetzt eine Halskrause tragen) und einen Bluterguss im Kniegelenk. Ich selbst habe auch eine Halswirbeldistorsion. Blaue Flecke und Prellungen an den Stellen, wo der Gurt saß, verstehen sich von selbst :P

Nun frage ich mich, was denn auf meine Freundin zu kommt, da sie ja eindeutig Schuld hatte (sie hat ihren Fschein erst seit Oktober 06). Der andere Wagen hatte zwar ziemlich gezögert beim Einfahren auf die Kreuzung, aber die rechts-vor-links-Regelung bleibt ja trotzdem, egal wie lange ein Auto wartet, obwohl es Vorfahrt hat.
Außerdem frag ich mich, wer denn die Arztkosten für uns zahlt...wir saßen zu dritt hinten und hatten zu erst gar keine Beschwerden. Die Fahrerin und ihre Mutter (ist später dazu gekommen) sind sofort zum Arzt, aber wir drei Freunde erst am nächsten Tag.
Unser Lehrer hat uns nämlich sofort zum Doktor geschickt, als wir ihm die Sache erzählten und ihm sagten, wir hätten starke Rücken- und Kopfschmerzen.
Müssen wir unserer Freundin sofort Bescheid sagen, dass wir beim Arzt waren oder sollen wir ihr später einfach die Rechnung geben?

btw, habe am Montag meine praktische Prüfung und habe irgendwie Angst davor wieder in ein Auto zu steigen :(



lg Ethylbutanoat

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08.03.2007, 17:27 Uhr

zu: Autounfall

Also so wie ich das sehe kommt auf deine Freundin der folgende Vorwurf zu:

"Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall."
Das würde bedeuten, dass sie 3 Punkte bekommt und 60 Euro Bußgeld plus Gebühren zahlen muss.
Da sie noch in der Probezeit ist wird sie des weiteren noch ein Aufbauseminar besuchen müssen und ihre Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

Wegen der Sache mit dem Arzt solltet ihr eurer freundin möglichst bald Bescheid geben, damit sie das an ihre Versicherung melden kann. Diese übernimmt dann in der Regel die Behandlungskosten.

Deine praktische Prüfung solltest du am besten verschieben, falls du noch Schmerzen hast, oder dich nicht in der Lage fühlst deine Prüfung zu absolvieren. Allerdings empfehle ich dir so bald wie möglich wieder in ein Auto zu steigen, weil du ansonsten gefahr läufst sie nicht wieder loszuwerden.

Hoffe ich konnte dir weiter helfen. Gute Besserung an dich und deine Freundinnen

Jan

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08.03.2007, 17:58 Uhr

zu: Autounfall

vielen Dank für die Antworten =]



- Ethylmethanoat

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08.03.2007, 18:12 Uhr

zu: Autounfall

die arztkosten übernimmt die haftpflicht versicherung deiner freundin. ausserdem bekommt sie noch eine anzeige wegen fahrlässiger kv und ihr schmerzensgeld.

holger

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08.03.2007, 18:25 Uhr

zu: Autounfall

Bekommt sie die Anzeige wegen KV auf jeden Fall? Oder nur falls sie von einem Beteiligten angezeigt wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
08.03.2007, 22:04 Uhr

zu: Autounfall

neinm, fahrlässige KV ist ein offizialdelikt, d.h. der staat (staatsanwalt) ermittelt. könnte aber zu einer einstellung kommen.
zum glück war der lehrer in diesem fall gescheiter als der te. sofort zum arzt bei schmerzen.
ich würde auch dem fl bescheid geben. ob man mit der hws noch fahren darf/soll ist fraglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.03.2007, 23:10 Uhr

zu: Autounfall

der behandelnde arzt wir die sache zum staatsanwalt weiterleiten, was der dann daraus macht, ist seine sache.

holger

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Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen