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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern longbow
03.03.2007, 23:31 Uhr

Etwas unglücklich ;)

Nabend leute!

Mir is gerad auf dem Nachhauseweg mit meine Auto was passiert. Bin 21 und noch zwei Monate in der Probezeit, nur um das vorneweg zu klären.

Also vor mir so gegen 23 Uhr waren so nervige angesoffene Jugendliche die die ganze Zeit irgendwie mit 30 km/h rumeierten und immer sich zu meinem Auto umguckten und naja, ich wollte die dann auf dem Linksabbieger überholen in dem ich dann durchstarte und auf die rechte Spur ziehe. Also das hab ich dann auch gemacht und dann in den Rückspiegel geguckt : Blaulicht.
Die Polizisten haben mich halt kontrolliert dann, und hab denen die Papiere gegeben und auch noch zugegeben da asozial gehandelt zu haben.
Alkohol war auch nich im Spiel, genausowenig Drogen, davon haben die sich dann auch überzeugt.
Jedenfalls meinten die irgendwie 3 Punkte in Flensburg und Nachschulung.

Kann mir jemand von euch die genauen Konsequenzen in meinem Fall kurz darlegen? Das wär cool, danke und lasst uns alle schön sicher weiterfahren ;))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.03.2007, 09:33 Uhr

zu: Etwas unglücklich ;)

den genauen tatvorwurf wirst du erst mit der anzeige zu sehen bekommen.
aus deiner schilderung kann ich ihn nicht genau herauslesen.
es wird aber einer sein, für den es punkte gibt. wobei es egal ist, ob es 1 oder 4 punkte sind.
du darfst also zusätzlich zur strafe zu einem aufbauseminar (es zählt der tatzeitpunkt, nicht eingang der anzeige oder strafe) und deine pz wird auf 4 jahre verlängert.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chui
04.03.2007, 11:31 Uhr

zu: Etwas unglücklich ;)

ehm kann mich bitte mal jemand aufklären was er falsch gemacht hat, weil kann das von dme text her nicht so entnehmen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.03.2007, 12:22 Uhr

zu: Etwas unglücklich ;)

"ich wollte die dann auf dem Linksabbieger überholen in dem ich dann durchstarte und auf die rechte Spur ziehe."

"ehm kann mich bitte mal jemand aufklären was er falsch gemacht hat, weil kann das von dme text her nicht so entnehmen?"


Na das, er hat auf einer Abbiegespur überholt. Ist praktisch genauso wie überholen im Überholverbot bzw. bei durchgezogener Linie.
Frage mich nur wieso die Cops nicht die besoffenen im Auto vor dir angehalten haben? Und bevor ich jemanden überhole, gucke ich doch hinter mir und um mich rum ob irgendein grün/silberner Wagen zu sehen ist ;-)

P.S.: Ist die Schriftart hier neu oder stimmt was an meinem Pc nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
04.03.2007, 13:02 Uhr

zu: Etwas unglücklich ;)

@Security_neu
Ich kenn zwar den Fall nicht. Aber meistens wenn Polizei dich erwischt sind sie Zivill unterwegs. Wurde letztens mal zum ersten mal erwischt das ich zuschnell war. Waren mit Radarpistole aus Zivillauto dagestanden.(Ich war 18 km/h zu schnell war ein bisschen spät dran) Wären die in Normalen Polizeiauto oder Blitzgerät dagestanden hätte ich es gemerkt und abgebremst auf die Zulässige Geschwindigkeit)

Schriftart ist gleich geblieben.

Ist sicher Ärgerlich nächstes mal ein bisschen mehr Geduld. Und wenn du siehst das das wirklich besoffene Jugendliche sind(oder 80 Jähriger oder sonst was das du ausschlissen kannst das das Polizei ist.) Dann geh sicher das kein anders Auto auf der Strasse ist und Innerorts kein Fußgänger oder sonst was steht. Könnte Jeder ein Polizist sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern longbow
24.05.2007, 16:29 Uhr

zu: Etwas unglücklich ;)

Also hab jetzt endgültig den gelben Brief bekommen.

Da steht aber nur was von 75 Euro. Mehr nicht ;))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern longbow
24.05.2007, 16:44 Uhr

zu: Etwas unglücklich ;)

Achso sehe gerade. Der andere Papierkram wegen Nachschulung kommt erst später.

Naja ich lege jedenfalls 100 pro erstmal Einspruch ein. ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B

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