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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KleEmAnn
26.02.2007, 18:37 Uhr

Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

HaLlO
Also wurde am sammstag abend mit einem freund angehalten worden mit 45 KmH Roller leuft mit mir alleine aber weit über 65 was passiert nun ?
Die grünen haben jetz meinen Roller beschlagnammt und Testen ihn was für eine strafe habe ich jetzt zu erwarten?

MfG KleEmanN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.02.2007, 19:07 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Wenn der Roller tatsächlich schneller läuft, als er darf, dann bekommst du eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Sofern du nur im Besitz der Klasse M bist und nicht A1 hast).
Die Höhe der Strafe hängt stark davon ab, ob du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, oder nicht (Unter 18 Jahren auf jeden Fall, unter 21 optional)

Außerdem musst du die Kosten für das Abschleppen und Untersuchen des Rollers tragen.

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27.02.2007, 09:40 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

HaLlo,
Also ich besitze nur einen mofa führerschein und nicht klasse M
denn ROller durfte ich an dem selben abend noch zum polizei revier schieben

MfG KlEeManN

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27.02.2007, 12:26 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

strafverfahren, fe-sperre, sozi-stunden, eventuell einzug des rollers.

und natürlich noch die nebenkosten.

holger

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28.02.2007, 13:27 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Hallu
aklso den führerschein habe ich dirket wieder bekommen roller soll jetzt aber zum tüv was heißt fe sperre
MfG kLeEmaNn


http://kleemann.repage3.de/

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28.02.2007, 13:48 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

die mofa prüfbescheinigung ist kein führerschein.

die sperre bezieht sich auf einen "richtigen" führerschein den du erst später machen darfst, so der richter will.

holger

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28.02.2007, 14:55 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

HallooO holger
Denkst du das die das beim ersten mal schon machen weil das ist das erste mal das ich eine straftat begehe

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28.02.2007, 16:19 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

auf see und vor gericht bist du in gottes hand.

bei deinem frisierten roller und 2 mann kann ich mir das aber sehr gut vorstellen.

holger

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28.02.2007, 16:36 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

nachsatz.

hab gerade deine hp besucht.

wenn der richter die sieht, ist die sperre garantiert und die sozi stunden werden etwas höher ausfallen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
28.02.2007, 18:02 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

vor allem wenn er den Schlagring und die Messer sieht...was auf dein Gemüt schließen lässt...zumal ich glaube, dass in Deutschland Schlagringe zu verbotenen Gegenständen gehören.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.02.2007, 18:34 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Da glaubst du richtig Jules.

Seit das neue Waffengesetz in Kraft ist. Glaube 2003 oder so?!?
Aber is ja auch nebensächlich. Seit dem sind Schlagringe, Butterfly- und Springmesser verboten.

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01.03.2007, 20:35 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Hallo
Ich Habe keine schlagringe butterfly etc..
sind nur bilder von freunden deswegen begeh ich keine straftad :)
Auserdem muss das Bild ja nicht in deutschland entstanden sein oder?! :))


Habe Noch ne frage
HAtt i jemand en dzb Also kippschalter zu wenig geld zu verkaufen ?
Habe jetzt meinen anderen roller wieder (Piaggio Nrg) und erlichgesagt damit will ich nicht anghalten werden ( leuft hundert zehn) deswegen brauch ich den DZB (kippschalter)
MfG KlEeMaNn

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01.03.2007, 21:29 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

junge, ich denke dein mofa hat mehr ccm hubraum als du gehirn im kopf. du bist bei den scheriffs bekannt und kannst dich darauf einstellen, jetzt alle nase lange kontrolliert zu werden.
meinst du die jungs und mädels von der rennleitung ist sind blöd?
die sachen mit kippschalter, intervalschaltungen und und und sind bei denen auch bekannt.

holger

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03.03.2007, 00:24 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Hallo
Hatt nun jemand einen kippschalter für mich?
Ist doch besser als wenn die mich so prüfen
vill hab ich ja glück man weis ja nie oder?
Mfg Kleemann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.03.2007, 07:36 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

@kleemann

dir ist schon klar das hier auch nette und freundliche polizisten mit lesen und die fragen beantworten?


holger

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03.03.2007, 12:35 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Holger also
die wissen ja ned meinen nammen der so Kleemann Is jA NuAen Spitzname von daher xD

MfG KlEeMaNn
oder bist du ein  Polizist ??


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03.03.2007, 13:14 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

sorry, aber dein name ist kleeman. kay mit vornamen und du kommst aus der gegend von mainz, wenn nicht direkt daher.
gehts gerne in den volkspark, säufst gerne und fährst eine nrg.
reicht das für den anfang oder soll ich auch noch herausbekommen wo dein pc steht und welche ip nummer er hat? oder welches kennzeichen dein roller hat?
und nein, ich bin kein polizist und habe noch nicht mal viel ahnung von computern.
trotzdem weiss ich das alles. was meinst du was die polizei dann von dir weiss? zumal du jetzt aktenkundig bist.
aber leb in deiner kindlich naiven welt weiter.
spätestens der nächste richter holt dich da raus.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
03.03.2007, 17:40 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Hehe, ihr seit aber fies hier! :D

Aber richtig so, er wird seinen B Führerschein eh erst mit 21 machen dürfen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.03.2007, 18:14 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

danke eswarnochgelb.

vielleicht merkt er jetzt, dass er kein noname mehr ist und es ganz leicht ist, ihn zu überwachen.

holger

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04.03.2007, 10:26 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

Ich dachte eigentlich das hier is en forum und kein Kinder chatt wo alles dirket verpetzen aber da hab ich mich scheinbar geirt hier sind scheinbar nur Kinder und Petzen tZ Kinder

Auserdem Nrg ist jetzt durch meinen dad gedrosselt worden da er selbst gefahren ist und gemeint hat das sei zu schnell aber ich warte auf meinen rex
Auserdem bekommt man nicht wegen einmal führerscheinsperre aber egal ihr kinder =-.-

TZzZzZ
Auserdem haben die grünen auch noch mehr zu tun als immer mich anzuhalten ehJ
tzZ ihr kinner hahaha
Holger wie alt bisten drei? das sag ich meiner mama add mich in icq und wir reden weiter kind

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.03.2007, 11:19 Uhr

zu: Angehalten worden mit Mofa-Roller was nun ?

kleemännchen,
das was du da schreibst ist doch nur pubertäres frustiertes gejammer, weil du jetzt gemerkt hast, wie einfach deine identität festzustellen ist.
auch wenn du jetzt deine hp geändert hast.
spätestens die rennleitung würde über deinen provider deinen namen und angaben herausbekommen.
ich bin keine 3 jahre alt und längst dem kindesalter entwachsen, nebenbei bin ich seit fast 30 jahren fl und kenne genug leute in deinem alter und deines schlages.
ausserdem weiss ich, was die rennleitung jetzt mit dir machen wird.
die werden sich zeit für dich nehmen, kannst du mir glauben.

was hälst du den davon, einfach mal einen führerschein zu machen?
dann kannst du 125ccm legal fahren.
deinen "vielen" freundinnen würde es auch bestimmt besser gefallen, legal mit dir mitzufahren.

denk mal darüber nach und schreib nächstens in einem vernünftigen ton, so ein gesülze kannst du wirklich bei icq oder bei knudderls von dir geben.
hier wird ernsthaft mit den usern gesprochen, auch wenn denen die antworten nicht immer gefallen.

holger

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Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

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Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

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