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Das FAHRTIPPS-Forum
durbanZA
26.02.2007, 00:25 Uhr
0 0/00 für Fahranfänger?
Zur Zeit oft in den Medien, und da ich gerade viiiel Zeit habe, und auch nachts wenig schlafe (Was soll man auch machen, wenn man den ganzen Tag mit Fieber im Bett liegt), dachte ich, ich frag mal nach, was Ihr so davon haltet:
Im Gespräch ist eine 0- Promille- Regel für Autofahrer, die noch in der Probezeit sind. Was haltet Ihr davon?
steinboeckin
26.02.2007, 07:24 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Hallo durbanZA,
da war hier doch gerade erst eine Diskussion deswegen... gute Besserung! :-)
p.s.: Ich bin für o,o o/oo für ALLE Fahrzeugführer.
Lambo-Benni
26.02.2007, 08:40 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Steinböckin, ich bin ganz Deiner Meinung! Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen!
Aimee
26.02.2007, 11:04 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Eine allgemeine Promillegrenze ist ja gut und schön, aber ein zugelassener Promille-Höchstwert ist in seiner Wirkung nicht auf alle Fahrer übertragbar. Ein stämmiger 120 kg-Mann steckt eine bestimmte Menge Alkohol anders weg als ein zartes 48 kg-Dämchen. Da spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass eine Obergrenze Unsinn ist. Auch von mir: 0 Promille im Straßenverkehr für ALLE Fahrer.
Aimee
steinboeckin
26.02.2007, 13:01 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Hallo leila_,
wer krank ist gehört ins Bett und nicht auf die Strasse... immer diese Ausnahmen und Sonderregelungen und Härtefälle... tse.
;-)
durbanZA
26.02.2007, 15:06 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Hm... ich weiß ja nicht, wieviel Meditonsin ich nehmen muß, um auf 0,1 0/00 zu kommen :)
Mir fällt auch gerade auf, daß wir die Diskussion neulich erst hatten. Na ja. Ich denk mir ein anderes Diskussionsthema aus :)
deMario
26.02.2007, 18:31 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
ob ich pillen schlucke wegen krankheiten die chronisch sind oder bissl alkohol trinke ist im prinzip der selbe effekt, wenn nicht sogar bei medikamenten schlimmer, bin zwar auch dafür für 0,0 promillegrenze, jedoch nicht richtig durchsetztbar aufrgund von medizin, deshalb wie schon vorgeschlagen auf 0,2 setzen oder halt so bleiben wie es ist.
wer krank ist gehört ins Bett und nicht auf die Strasse... Steinboeckin
ist net ganz richtig ,(weiss wie du es meinstest) wenn des so wirklich ist wie du sagt würde auf dem führerschein mitz17 net draufstehen das man trotzdem fahren kann auch wenn man medikamente nimmt und sie einen gewissen effekt haben. Stewght net so drin aber ungefähr
mfg demario
matzeee
26.02.2007, 19:36 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
"Eine Wirkung im Sinne der Nr. 3 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gennate Substanz im Blut nachgewiesen wird. Nr. 3 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt."
Das bezieht sich aber auf der Prüfbescheinigung speziell auf die Begleitperson.
durbanZA
26.02.2007, 19:48 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Desweiteren muß man bedenken, daß es viele Staaten gibt, in denen die 0 0/00- Grenze gilt. Die Frage ist, wie das da gehandhabt wurde mit den Medikamenten.
In der DDR galten auch 0 0/00.
steinboeckin
26.02.2007, 20:01 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
sag' ich doch: Bescheinigung.
Zur Prüfbescheinigung kommt eine Bescheinigung des HA, dass der Fahrer Medis einnimmt... oder den Abholzettel von der Apotheke (Umckaloabo, meditonsin, echinacea usw.)
Ausserdem steht im Beipackzettel so gut wie immer:
"... kann nach Einnahme zur Beeinträchtigung des Führens eines Fahrzeuges... Reaktionsfähigkeit herabgesetzt..."
Das muss man dann halt immer mitschleppen.
Gruß
steinboeckin
Lambo-Benni
27.02.2007, 13:40 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Leila, ich glaube, Du verfehlst das Ziel einer 0,0 0/00-Grenze. Es geht darum, das Alkohol die Sinne und Fähigkeiten eines Menschen negativ beeinflusst, aber im Straßenverkehr volle Konzentration gefordert ist, weil der kleinste Fehler zum Tode führen kann. Da gibt es für mich keine Toleranzgrenze á la "es kann nichts dafür, dass sie jetzt nie mehr laufen kann, er musste die Tabletten nehmen..."!
steinboeckin
27.02.2007, 14:24 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Hallo leila_,
es macht keinen Unterschied, ob die Grenze bei 0,5, 0,2 oder 0,0 liegt. Diejenigen die mit Alcohol im Blut fahren, werden es nicht bleiben lassen. Die Grenze 'rauf- oder 'runtergesetzt wird sie nicht abschrecken.
Gruß
steinboeckin
Lambo-Benni
27.02.2007, 15:30 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Steinboeckin, der Ansicht bin ich nicht. Solange die Grenze auf über 0,0 ist wird der Eine oder Andere noch denken: "ein Bier geht schon", besteht aber ein absolutes Alkoholverbot, ist auch der unwissende gewarnt.
Stromtierchen
27.02.2007, 15:36 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
ich bin genau der gleichen Meinung
warum nicht was alkfreies Trinken, wenn man unterwegs ist.
Bei uns bekommt der Fahrer immer die Limo von den "Fahrgästen" bezahlt. So wird es ein günstiger Abend für den Fahrer und alle Anderen kommen sicher heim.
steinboeckin
27.02.2007, 16:56 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Hallo Lambo-Benni,
»...wird der Eine oder Andere noch denken: "ein Bier geht schon",...«
genau diese Spezies meine ich. Bei o,o Promille werden sie sich neue "Entschuldigungen" zurechtbasteln. Im Sinne von: ach, ich hab' ja gut gegessen, da macht das kleine Bierchen nix.
(Für die alkoholischen-Medikamente-schlucken-Müsser wird eine Regelung gefunden werden.)
Gruß
steinboeckin
Lambo-Benni
27.02.2007, 18:15 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
0,0 = absolutes Alkoholverbot, egal wie viel man gegessen hat, das ist was anderes, als eine Grenze, bei der es heißt: etwas, aber nicht viel!
carhol
27.02.2007, 19:52 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
>> Für die alkoholischen-Medikamente-schlucken-Müsser wird eine Regelung gefunden werden. <<
mini mengen werden toleriert.
holger
Lambo-Benni
01.03.2007, 09:02 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
also offiziell 0,0 als Grenze, wobei die 2. Stelle nach dem Komma immer abgerundet wird. alle Pharmafanatiker zufrieden? :-D
Nadine2103
15.05.2007, 12:53 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Jetzt ist das Gesetz raus für Fahranfänger, das die 0,0 Promille haben müssen. Find ich auch gut so
Stromtierchen
15.05.2007, 13:14 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
zählen dazu jetzt nur "neue" Fahranfänger oder gilt das auch für Fahrer die schon länger den Schein haben, aber noch in der Probezeit sind?
Das Stromtierchen
fraktum
15.05.2007, 14:40 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
@nadine: ist das gesetzt nur raus? oder ist es auch schon in kraft?
quelle?
durbanZA
15.05.2007, 15:44 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Das Gesetz ist inzwischen verabschiedet und tritt ab August dieses Jahres in Kraft. Die Frage vom Stromtierechen kann ich nicht beantworten, da der genaue Gesetzestext noch nicht veröffentlicht ist.
Ich vermute aber mal, daß generell für Alle Probezeitler das Alkoholverbot gelten wird, da es viel zu viel Aufwand wäre, Probezeit I und II zu unterscheiden.
Außerdem wäre das ja eine Ungleichbehandlung, die nur schwer zu rechtfertigen wäre.
deMario
17.05.2007, 12:00 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
ich bin gegen o,oo promille grenze, denn stellt euch mal vor ihr geht aus in einem feinen restaurant mit ner hübschen frau, trinkt ein glas wein, was zum romantischen essen einfach dazu gehört :-) wenns schon vorher diese 0,00 promillegrenze gegeben hätte was glaubt ihr wie viele päärchen nicht zusammen gefunden hätten.
Schliesslich will man ja net nur in der eigenen stadt essen gehen sondern einfach auch mal bissl weiter weg und ich denk wenn man mit bus zug oder glugzeug oder sonst was dorthin fährt find ich des halt schon bissl übertrieben nur wegen nem glas wein oder so, also des ist jetzt mal richtig übertrieben gesagt. Deshalb es sollte die 0,00 promillegrenze zwar nur für anfänger geben ok in ordnung innerhalb dieser 2 jahre, aber net für immer o,00 promille des ist einfach unsinn und es hält sich ehj keiner dran es wird immer passieren das es gelegenheiten gibt wo man was trinkt.
Des ist wie ne sprache in der grammatik steht drin man soll über vergangenes reden in präteritum, dabei unterhält sich jeder im perfekt bzw dialekt ;-)
mfg
demario
jules17
17.05.2007, 17:27 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
hm...also ich bin dafür, es einfach so zu lassen. Denn das Problem sind nicht Menschen, die mit 0.4 promille autofahren, sondern die mit erheblich mehr...und da hilft dann eine 0,0 regelung nichts.
Für den Zeitraum der Probezeit ist es ok, da dann Jugendliche gar nicht auf die Idee kommen, sich an die Grenze heranzutrinken...aber trotzdem sind auch hier diejenigen Fahrer, die weniger als 0,5/0,3 haben, kein Problem. Nur eben die, die nen ordentlichen Wert haben, und das wird ja bereits bestraft.
durbanZA
17.05.2007, 22:38 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
» wenns schon vorher diese 0,00 promillegrenze gegeben hätte was glaubt ihr wie viele päärchen nicht zusammen gefunden hätten. «
Für einen beträchtlichen Teil der heutigen Bundesrepublik galt 40 Jahre lang die 0/00- Grenze, und gerade in diesem Gebiet war (und ist) das Nettobevölkerungswachstum höher als im anderen Teil ;)
Fahrschüler07
17.05.2007, 23:32 Uhr
zu: 0 0/00 für Fahranfänger?
Ich stimme Jules voll zu...einer, der 1 Flasche Bier trinkt, oder 2-3 Gläser Radler wird wohl kaum schwerwiegende Unfälle bauen...Richtige Crashs bauen nur Leute, die vorher schön getankt haben und die fahren ja auch, trotz es die 0,5er Grenze gibt.
Ich für mich persönlich sage: Wenn ich ordentlich einen tanke, bleibt der Autoschlüssel an sicherer Stelle, oder mich fährt jemand mit Führerschein und ohne Fahne in meinem Wagen nach hause...
Allerdings hab ich auch schonmal ne Flasche Radler (kleine 0,33l) nach Feierabend mit den Kollegen getrunken und bin dann heim gefahren...und da hatte ich dann wenn überhaupt höchstens 0,2promille...das kann ich verantworten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen
Der Traktor muss mich durchfahren lassen
Ich muss den Traktor abbiegen lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte
Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?
Er kann
- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen
- zur Fahruntüchtigkeit führen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-104 / 3 Fehlerpunkte
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