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Das FAHRTIPPS-Forum
wayne
25.02.2007, 10:54 Uhr
Frage zum A Schein offen
Hallo zusammen,
ich habe eine frage zum führerschein klasse A. und zwar folgende situation, ich habe den schein am 16.6.05 gemacht (abgeholt) und dieses datum steht mit filzstift links oben auf dem führerschein (rückseite). auf der rechten seite ist ein * bei A beschränkt. normal soweit. nach 2 jahren darf ich ja dann automatisch offen fahren obwohl kein * bei A offen steht, die deutsche polizei ist ja dann informiert dass ich offen fahren darf. Das problem ist jetzt nur dass dieser führerschein ja im ausland weitesgehend als ungültig betrachtet wird da man dort diese regelung nicht kennt. ansich auch kein problem denn ich kann mir ja einfach einen neuen beantragen auch wenn das zwecks deutscher bürokratie natürlich wieder einiges extra kostet aber egal, das ist mir lieber als nem französischen polizisten irgendwann mal erklären zu muessen dass ich mit diesem führerschein fahren darf
soo lange rede kurzer sinn denn das war nur die vorgeschichte jetzt kommt meine frage. und zwar wurde mir vor 2 jahren beim auto führerhscien eine lächerliche brille aufgedrückt bzw ich habe den führerschein sehtest angeblich nicht bestanden ohne sehhilfe. also musste ich mir eine brille zulegen (mit -0,25 li und -0.5 cyl re :D ) und es wurde im führerschein notiert dass ich eine brille brauche (01). jetzt nach 2 jahren konnte ich mir ne neue brille aussuchen und im endeffekt habe ich dort beim optiker den führerschein sehtest eindeutig BESTANDEN und habe jetzt auch den entsprechenden wisch dass ich ohne brille den führerhscin machen darf. also will ich jetzt natürlich einen neuen führerhscien beantragen in dem dann nicht mehr drinsteht dass ich eine brille brauche bzw dass ich eben keine brauche.
da ich jetzt eben aus 2 gründen einen neuen führerschein beantragen will, will ich das natürlich in einem mal kombinieren. allerdings will ich den führerschein natürlich sofort neu beantragen und nicht erst im juni wenn die frist vom A schein abläuft.
weis jemand ob ich den neuen schein jetzt beantragen kann und da dann trotzdem schon drinsteht (wie auch immer mit * oder datum 16.6.07) dass ich a offen fahren darf obwohl ich es im moment noch nicht darf? ansich sollte es doch kein problem sein in das kästchen 16.6.07 reinzuschreiben oder? wenn ich kontrolliert werde sieht man ja ob das datum schon erreicht ist oder nicht. ich habe eben keine lust den führerschein erst danach zu beantragen weil ich bis dahin noch in frankreich und italien unterwegs sein werde und keine brille mehr habe zum fahren ;)
würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
mfg
alex
to
25.02.2007, 14:24 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
Du wirst kein Datum eingetragen bekommen, weil Du Deine Prüfung auf einer kleinen Maschine gemacht hast.
DaRealAd
25.02.2007, 14:36 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
Nach Ablauf der 2 Jahre kannst du sehr wohl einen neuen Führerschein mit dem A-offen Eintrag beantragen. Dann wird der 16.6.07 drinstehen. Für Fahrten im Ausland kann das tatsächlich sinnvoll sein. Diesen Führerschein kann man dir aber nicht vorher aushändigen, du musst also noch abwarten, bis es soweit ist (Beantragen kannst du ihn schon etwas vorher, die Herstellung dauert ja etwas).
Crashkid
25.02.2007, 15:22 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
Mal eben ne andere Frage:
Wo steht auf dem Führerschein eigentlich ob man beim Fahren eine Brille tragen muss?
DaRealAd
25.02.2007, 15:32 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
Das steht auf der Rückseite ganz unten bei "12" (oder, wenn es nur für einzelne Klassen, z.B. LKW, gilt, dann rechts in der 12er-Spalte für die entsprechenden Klassen).
Dort ist dann "01" eingetragen, wenn eine Sehhilfe getragen werden muss.
(Es gibt noch seltene Spezialfälle, in denen 01.01 "Brille" oder 01.02 "Kontaktlinsen" eingetragen ist.
wayne
25.02.2007, 16:08 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
"Du wirst kein Datum eingetragen bekommen, weil Du Deine Prüfung auf einer kleinen Maschine gemacht hast. "
ähh lol du scheinst wohl gar nicht zu wissen wie das läuft bei nem motorrad schein?? ich mache mit 18 den A bekomme den A beschränkt und nach 2 jahren hab ich den A offen. wenn du ihn direkt machen willst kannst du ihn allerdings erst mit 25 machen.
"Diesen Führerschein kann man dir aber nicht vorher aushändigen, du musst also noch abwarten, bis es soweit ist (Beantragen kannst du ihn schon etwas vorher, die Herstellung dauert ja etwas)."
mhh also wenn du das sicher weist (was ich jetzt nicht in frage stellen will) dann muss ich wohl drauf zocken dass ich nicht angehalten werde bzw dann den entsprechenden wisch dabei haben und hoffen dass das irgendwie klappt.
irgendwie so nen übergangsführerschein oder so gibt es wahrsceinlich auch nicht oder? und zweimal werd ich nen neuen nicht beantragen schon schlimm genug dass es die dtsch bürokatie nicht so hinbekommt dass ich den schein jetzt schon beantragen kann, werd ich das nicht noch unterstützen die gebühr 2mal zu bezahlen ;)
carhol
25.02.2007, 16:43 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
wenn du mit dem wisch den vom optiker meinst, dass jetzt ohne brille fahren darfst, ist das nicht richtig.
ich glaube auch nicht, dass dein zuständiges sva den wische einfach akzeptiert. die werden wohl ein augenärztliches gutachten fordern.
solltest du vorher mal anrufen.
holger
bs01
25.02.2007, 17:19 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
"ich glaube auch nicht, dass dein zuständiges sva den wische einfach akzeptiert"
Da kann ich carhol nur zustimmen. Die Führerscheinstelle in meinem "Dunstkreis" verlangt zur Streichung der Auflage der Sehhilfe grundsätzlich ein augenärztliches Gutachten.
Mit diesem geht es dann aber problemlos (hatte mehrere solche Fälle, z.B. nach eine Augenlaserung)
Gruß
bs01
wayne
25.02.2007, 18:12 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
wieso sollten sie das denn nicht aktzeptieren? erstens ist meine "sehschwäche" viel zu gering, und zweitens aktzeptieren sie es ja bei erstbeantragung auch es geht ja nicht um den lkw schein. und selbst wenn, mein augenarzt hat sich schon immer gefragt wieso ich zum autofahren ne brille brauche und er hat es auch von anfang an für unnötig befunden also sollte ein entsprechender wisch kein problem sein aber auf den kosten bleib ich dann mal wieder hocken..naja so sind die führerschein behörden eben alles elende abzocker
DaRealAd
25.02.2007, 18:14 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
Wieso zockt die Führerscheinstelle ab? Die haben doch von dem Geld, dass du dem Augenarzt zahlen musst, auch keinen Nutzen ...
bs01
25.02.2007, 19:40 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
@ wayne:
Bevor du hier weiter alles und jeden als Abzocker beschimpfst, erklär mir doch bitte mal, wie man einen Sehtest ANGEBLICH nicht bestehen kann.
Entweder aus dem Sehtest geht hervor, man hat ausreichende Sehleistung ohne Sehhilfe oder man hat sie eben nicht. Basta.
Und ich finde es absolut richtig, dass einmal erteilte Auflagen nur durch ein Gutachten von "Fachleuten" (wie einen Augenarzt) wieder gestrichen werden können und nicht durch einen Sehtest den man beim Optiker vom befreundeten Azubi im 1. Lehrjahr ausgestellt bekommt (sollte mal etwas provozierend klingen). Es fahren schon nämlich schon genug Blinde auf unseren Straßen rum. ;-)
Gruß
bs01
wayne
26.02.2007, 17:30 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
den sehtest kann man ganz einfach nicht bestehen weil man bei verschiedenen optikern war, die verschiedene geräte haben um den sehtest durchzuführen bei dem optiker bei dem ich ihn jetzt gemacht habe war ich davor noch nicht. selbst wenn es ist nun mal so dass ich ihn jetzt bestanden habe und basta. und von wegen blinde fahren auf den straßen rum, ließ doch bitte erst mal meine vorigen beiträge bevor du mich als blinden bezeichnest okay? auf den vorwurf der vetternwirtschaft gehe ich erst gar nicht ein, du wirst hoffentlich selber merken was das für eine schwachsinnige unterstellung ist oder glaubst du ich hätte den ersten sehtest vor 2 jahren dann nicht auch bei dem befreundeten azubi gemacht (der im übrigen gar keinen sehtest durchführen darf ;) )
ausserdem ging es mir gar nicht darum zu wissen ob ich einen führerschein bekomme den werde ich schon kriegen, ich wollte nur das mit dem datum wissen und das wurde mir ja halbwegs beantwortet den rest könnt ihr euch schenken.
und tschüss
bs01
26.02.2007, 18:21 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
@ wayne:
Bitte genau lesen. Ich habe dich weder als Blinden bezeichnet, noch dich der Vetternwirtschaft bezichtigt.
Im 1. Absatz habe ich dich persönlich angesprochen, dann zum 2. Absatz extra eine große Lücke gelassen, um zu verdeutlichen, das nun meine allgemeine persönliche Meinung kommt.
Was ich mich allerdings frage: Wenn du so hervorragend siehst, weshalb hast du dann damals keinen Sehtest abgegeben aus dem hervorgeht, das du keine Brille brauchst ????
bs01
wayne
27.02.2007, 17:01 Uhr
zu: Frage zum A Schein offen
den absatz hab ich nicht übersehen, wenn das deine allgemeine meinung ist dann okay, aber du musst zugeben dass man das schon so interpretieren kann dass es auf mich bezogen ist ;)
zum anderen, ich habe den sehtest damals nicht abgegeben weil ich eben bei nem anderen optiker war und da hab ich eben nicht bestanden. als ich danach beim augenarzt war hat der als allererstes gesagt dass er es schwachsinnig bis lächerlich findet dass ich ne brille brauche , er kam aber auch nicht auf die idee den führerhscien sehtest nochmal zu machen und jetzt bin ich eben extra nur zum ptoker gegangen und NICHT zum augenarzt weil der optiker die gleichen annerkannten geräte zum testen der sehfähigkeit besitzt wie ein augenarzt und bevor ich für den augenarzt wieder n haufen geld hinlege bin ich eben nur zum optiker weil gleichwertige arbeit. und bei der allgemeinen sehstärkenüberprüfung hat sie zu mir gesagt ich hätte 80 bis 100 % sehstärke ich solle doch nochmal runter gehen und dort den normalen führerscheinsehtest machen wenn ich den bestehe bräuchte ich ja wohl keine brille mehr. und genauso sehe ich es auch, wieso bitteschön soll ich jetzt nochmal zum augenarzt rennen um mir nochmal n wisch geben zu lassen? wer bezahlt mir das? keiner (das war übrigens mit der abzocke gemeint für alle dies nicht verstanden haben, das die führerscheinstelle von dem geld direkt nix hat ist mir schon klar aber sie zahlen es mir ja auch nicht)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte
Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?
Auf liegen gebliebene Fahrzeuge
Auf einen Stau
Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?
Vorsichtig nach rechts abbiegen
Geradeaus fahren oder links abbiegen
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